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sailfan

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  1. Die gelbe WBK ist die Urkunde, die die Erwerbserlaubnis verkörpert. Der SB müßte einen Wegfall der Erlaubnisvoraussetzungen bescheiden. Eine Erklärung zum Fortbestehen des Bedürfnisses sollte man schon haben. Eine "leere" grüne verkörpert beim Sportschützen weder Erwerbs- noch Besitzerlaubnis. Läßt man sich eine bedürfnisfreie 4mm M20 (vor-)eintragen, ist alles tacko.
  2. Im Prinzip verlangt die Behörde, das Du deren Arbeit machst. Bescheide mit Namen des Kindes an Dritte weiterreichen sollte nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen, auch seitens eines Vereins. Die WaffVwV schränkt den Gesetzestext leider weiter ein. Fraglich ob sie das darf, aber ungeeignet für die Argumentation. Satz 1 Nummer 1 ist dummerweise nur Druckluft. Den Bescheid würde ich mir trotzdem holen. Vielleicht wird das Ermessen ein wenig differenzierter zu Deinen Gunsten, wenn es verschriftlicht werden muß.
  3. Eine Sache ist die Abarbeitung an Klischees. Grünen-Bashing gehört in der Szene zum guten Ton, verkürzt m.E. aber den Umgang mit den gesellschaftliche Beweggründen der Antis auf eine zu schlichte Bandbreite. Natürlich, greifbar ist immer nett und man hat ja was bzw. oft alles getan. Eine völlig andere Sache ist es Pädophilie als Mittel der Satire zu instrumentalisieren. Damit macht man sich ungefähr soviel Freunde, wie mit "Arbeit macht frei" Sprüchen außerhalb des Kontextes, mit dem dieser nun mal belegt ist.
  4. Das Führverbot definiert sich über die Wesensbestimmung: § 1 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 z.B. Dolche, Bajonette, scharfe Schwerter, Säbel, Degen, Teleskop-(schlagstöcke) . Länge und oder beidseitiger Schliff sind wurscht. Hirschfänger, Jagdnicker, Machete, Dachlatte oder Baseballschläger sind nicht wesensbestimmt im o.g. Sinne. Wenn man Dich damit nicht in der Fußgängerzone sehen will, geht das übers Polizeigesetz (allgemeine Gefahrenabwehr) .
  5. In Stuttgart aber bitte ins abgeschlossene Handschuhfach Dieses Urteil war der 2. Aufreger im Visier-Artikel Link Es gibt zwar einen Rettungsmesser = Werkzeug FB, der spezifiziert aber nur diese Form: Link Die Unsicherheit selbst bei den Beschlageneren zeigt, welches Chaos der Gesetzgeber da geschaffen hat.
  6. FB BKA Nun kann man das Spielchen noch weiter treiben: Im 42a gehts nicht ums einhändige Öffen, sondern nur um Dürfte denn ein Springmesser mit nicht feststellbarer Klinge, die 8,5 cm lang und nur einseitig geschliffen ist, geführt werden ?
  7. Die Frage ist: Welche Waffe wurde für welche Disziplin beantragt. Ausführungsbestimmungen für Befürwortungen nach § 14 Abs. 3 könnten eine Rolle gespielt haben.
  8. Das Programm ist ganz ok, vor allem wegen des Wiedervorlagemodus für Falschantworten. Ob freiformulierte Antworten richtig sind, muß der Nutzer anhand einer Musterantwort aber selbst bestimmen. Die Lady lernt ja noch, deshalb hat sie nur ´ne Lupi.
  9. Ist mir eigentlich wurscht, aber ...... Gibts eine Möglichkeit, das beim Klick auf "Neue Beiträge" nur von Usern geschriebenes auftaucht ? News-Themen sind nicht auf Anhieb unterscheidbar, deren Wellen greifen ordentlich Raum. User-Themen interessieren mehr.
  10. Es reicht eine Abstimmung zwischen Standbetreiber oder -mieter und der Aufsichtsbehörde. Dazu können die Qualifizierungsrichtlinien der Verbände genutzt werden, müssen es aber nicht. Die Verwaltungsvorschrift nennt genug, leider teils schwammige, Ausnahmen. Der Begriff Jugendbasislizenz existiert nicht in den Bestimmungen. Schriftlich bestellen, Geeignetheit mit der Behörde abstimmen und gut ists. Diese Person muß auch nicht die Aufsicht beim minderjährigen Schützen selbst übernehmen. Anwesend sein, Kontrolle behalten, ggf. Weisungen erteilen reicht. Meines Erachtens kann das auf einem Nicht-EWB-Waffen-Stand sogar ein Pfadfinder-Jugendleiter mit soliden schießsportlichen Erfahrungen ohne Sachkunde nach § 7 WaffG sein.
  11. Das war nur beispielhaft für jeglichen begleiteten Umgang mit nicht EWB-Waffen im häuslichen Umfeld. Der 17-jährige darf zwar von Papi begleitet Autofahren, mit Kettensägen hantieren oder an Elektrogeräten basteln, aber Schießen nur mit dem Flitzebogen. Selbst die 1 J Softair ist absolut tabu.
  12. Mit 12 Jahren ist nur Luftgewehr möglich. Zusätzlich bedarf es bei Kindern (12 bis 14 Jahre) der Obhut "einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson." Das kann Papi nur sein, wenn er selbst zur Standaufsicht qualifiziert ist. Er kann die Verantwortung auch nicht auf eine beliebige, nicht sorgeberechtigte Person übertragen, wie z.B. bei einem Segelflug oder einer Bergwanderung. Wir hatten das Problem schon, das der eigene Bruder, obwohl standaufsichts- aber nicht sorgeberechtigt, nicht mit einem 14-jährigen KK schießen darf. Die Anwesenheit des Papis ersetzt lediglich die schriftliche Einverständniserklärung, das Filius überhaupt "knattern" darf. KK erst ab 14, ab 16 ohne o.g. Obhut. Das ist der Verhinderungswahn des Waffengesetzes: Einem 17-jährigen zu Hause auf dem Dachboden- oder Kellerschießstand unter Aufsicht eine Lupi in die Hand geben -> unzuverlässig und ungeeignet. Selbst wenn dieser 4 Wochen später 18 würde und dann alle Voraussetzungen für eine gelbe WBK erfüllen würde.
  13. In Unistädten pflegt man da manchmal einen speziellen Umgang mit der vielfältigen Klientel. Die wollen Dich auf Deubel komm raus mit Hauptwohnsitz, nur dann gibts die pro-Kopf-Landeszuweisung. Mit "bin 5 Monate im Jahr und jedes Wochenende in der Heimat, also ist Schwerpunkt meiner Lebensverhältnisse dort" lassen sie einen ungern durchkommen. Auch beliebt: Meldefrist im Anfangsstreß versäumt -> Ordnungswidrigkeit. Frag doch einfach Deinen jetzigen SB, der hat kein Verlagerungsinteresse Deines Hauptwohnsitzes "im Hinterkopf" . Wenn der Hauptwohnsitz wechseln muß, ist in NRW die Kreispolizeibehörde zuständig. Die Waffen an 2 Orten zu haben, ist kein Problem. Deine WBK gilt ja bundesweit. Ich würde es aber formlos schriftlich mitteilen. Ob zur Kontrolle die Behörde am Zweitwohnsitz bemüht wird oder wegen des Aufwands auf den Hausbesuch verzichtet, ist deren Problem.
  14. Ihr seid aber auch was streng. Wie sollen die Euch Auskunft geben, wenn sie es selbst nicht so genau wissen Daten im nationalen Waffenregister müssen aufwendig bereinigt werden Datenqualität zwischen 20 und 80 %, erhebliche Differenzen trotz Befüllung mit den gleichen Datensätzen usw. :gaga:
  15. Ein Selbstversuch des Experten wäre schon erhellend... Wer auf Nummer sicher gehen will: - schriftlichen Auftrag des Veranstalters geben lassen - vorher die Cops informieren - wenn kein KWS vorhanden, verschlossener Transport zum Ort des Geschehens Da die ausdrückliche Spezialregel eine Allgemeinregel überstimmt, dürfte Streß mit "öffentliche Veranstaltung" ausgeschlossen sein.
  16. Heutiger Aufmacher: "Schießen ist so einfach wie Autofahren" Titelseite Die Wumme fürs Handtäschchen ...und Nein, wir lästern jetzt nicht über Einparken und positiver Sicht der eigenen Figur
  17. http://www.mek-schuetzen.de/Blueprints/H&K_SP9_plan.gif Versuchen kann mans, aber nicht wundern, wenn Du auf eine Feder-Grabbelkiste zurückgreifen mußt. Schönes Teil, dieser P7-Klon.
  18. Hab ich auch gedacht, bis ich mal so´n 130 € Teil aus dem Arsenalbestand der BW in der Hand hatte Schießt sich auch als Ungeübter besser als die modernen Joghurtbecher. Man fragt sich nach dem Entwicklungsfortschritt z.B. beim Abzug der letzten 70 Jahre.
  19. Das ist subtile Ermittlungstaktik: Vielleicht melden sich die Täter aufgrund des Hinweises. Nebenbei: Das Führen ist "nur" Ordnungswidrigkeit.
  20. Mun.-erwerb brauchst Du m.W. nur maximal für 3 Kaliber. Es gibt auch 3 oder 4 bedürfnisfreie Langwaffen.
  21. Nehmen die bei Euch 75 € für einen Voreintrag ? Der Wickel mit der Sammler-WBK lohnt sich aber erst ab einer gewissen Stückzahl. Kollegen haben sich bei Ausstellung der WBK gleich 8 Voreinträge geholt, das kostete duunnemals nix extra, hängt vermutlich auch vom SB ab. Schau mal in http://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.33/Zulassungsliste.pdf Such darin nach den Kalibern "4 mm Rand" und "4 mm M20". Zieh noch die Modelle ab, die nicht verfügbar bzw. nicht zu realistischen Preisen erwerbbar sind. Bei 6 mm Flobert gibts m.W. nur eine PTB-Nr., aber ein paar Varianten. Dann rechne noch hoch, was ViperM zu Tresorkosten geschrieben hat. Ok, da rechnet sich ein Waffenraum ..... Hast Du mal geschaut, was die Murmeln kosten ? Liegt nah an 9 mm Para. €: http://www.randzuender.de/4930.html
  22. Die basteln da ein wenig bei den Zahlen ..... ......da die etlichen Sammler wohl nicht 354 ausmachen. Hier im Kreis (Paderborn) sind gelistet für Anfang 2011: - 4664 Waffenbesitzer, davon - 1991 Jäger - 941 Sportschützen - 30 Sammler - 272 Erben 1430 oder 31 % bleiben als unscheinbarer Rest. Ich denke, die haben sich die Jäger von der Jagdbehörde geholt und unter Sportschützen nur die Inhaber einer gelben WBK summiert.
  23. Wenn ich die Quellen richtig verstehe, ist Registrierung nur ein Teil des Übels. Konkret soll doch jeder Besitzer eine Erlaubnis brauchen und das Schießen auf Stände beschränkt werden, oder ? Dazu kommt eine kompensationslose Abgabepflicht für die geschätzten 1/2 Mio. airguns, wenn man sich das nicht antun will.
  24. Nur wenn man den Kandidaten sagt, was man erwartet. Die Initiatoren der Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz waren eine schwarz-gelbe und eine rot-schwarze Landesregierung.
  25. Du kannst allenfalls eine Liste der heute "Frei ab 18" Merkmale machen und alles andere ausschließen. Selbst sowas ist nicht ohne Sachverstand anwendbar. Z.B. F im Fünfeck auf dem Umbau einer ehemals "scharfen" Waffe in LEP: WBK-Pflicht auf dem Umbau einer ehemals scharfen Waffe in 4 mm M20: Eintritt der Bedürfnispflicht auf einer < 0,5 J Softair: Frei auch unter 18 nicht vorhanden aber Baujahr vor 1970 usw. auf einer Druckluftwaffe: Frei ab 18
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