Sachlich ??? Ein Bild mit typischen Sportschützen- /Jagdwaffen im Vordergrund.
Die Verkürzungen in der Formulierung verwirren Otto Normal-Leser.
Wer eine Waffe kaufen, in den eigenen Räumen besitzen oder transportieren will, braucht eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Die Relativierung für frei ab 18:
Das gilt schon für Softair-Waffen mit einer Geschossenergie von 0,5 Joule, die kein „F-Kennzeichen” tragen.
F-Kennzeichen kennt ja jeder. Alltagsbedarf oder Bedürfnis für EWB ist bei LG unter 7,5 J und SSW quasi nicht existent. Einschüssige Vorderlader ? Die Bild-Illustration zeigt, das sie nicht gemeint sind.
nachweisen, keine Vorstrafen oder Geisteskrankheiten zu haben.
Ne, muß man nicht nachweisen. Das wird geprüft.
Antragsteller unter 25 müssen ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis vorlegen.
Nur für GK.
Wer in Bayern einen Waffenschein beantragt, muss .......nachweisen – etwa Jäger, Sportschützen
:gaga: