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sailfan

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Everything posted by sailfan

  1. No Problem: BKA FB zu Firecap-Waffen
  2. Das WaffG unterscheidet da nicht zwischen freien und EWB-Waffen.
  3. Sachlich ??? Ein Bild mit typischen Sportschützen- /Jagdwaffen im Vordergrund. Die Verkürzungen in der Formulierung verwirren Otto Normal-Leser. Wer eine Waffe kaufen, in den eigenen Räumen besitzen oder transportieren will, braucht eine Waffenbesitzkarte (WBK). Die Relativierung für frei ab 18: Das gilt schon für Softair-Waffen mit einer Geschossenergie von 0,5 Joule, die kein „F-Kennzeichen” tragen. F-Kennzeichen kennt ja jeder. Alltagsbedarf oder Bedürfnis für EWB ist bei LG unter 7,5 J und SSW quasi nicht existent. Einschüssige Vorderlader ? Die Bild-Illustration zeigt, das sie nicht gemeint sind. nachweisen, keine Vorstrafen oder Geisteskrankheiten zu haben. Ne, muß man nicht nachweisen. Das wird geprüft. Antragsteller unter 25 müssen ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis vorlegen. Nur für GK. Wer in Bayern einen Waffenschein beantragt, muss .......nachweisen – etwa Jäger, Sportschützen :gaga:
  4. Einem Verband (genauer: irgendeiner Sportordnung) müssen sie schon zugeordnet sein. Auf WBK-gelb-neu darfst Du aber auch Waffen erwerben, die nicht der Sportordnung Deines (genauer: des bedürfnisbescheinigenden Verbandes) zugeordnet sind. aus WaffVwV 14.4
  5. @m1e: Dir ist nicht zu helfen. Die einhellige Meinung hier, die Gesetze, Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamten sind alle falsch, machen NLP und bashen Migranten. Die richtige Antwort hast Du schon mehrmals seit 12 Wochen bekommen: http://waffenlobby.info/gb_vb/showthread.php?t=59690 Schau mal in Deine Unterlagen. Verhandlungsgegenstand Deines Termins am 31.05. könnte sein: Wenn Du dort auftrittst wie hier, entsteht der Eindruck, das Du auf die harte Tour stehst. Das hat Einfluß auf das Strafmaß.
  6. Naja, das Problem ist, das (selbst Anscheins-) Softairflitschen wie erlaubnispflichtiges Gedöns transportiert werden müssen. Primär wirst Du so behandelt wie jemand, der mit einer Remington 700 im Bettuch am Bahnsteig steht. Dazu noch eine Glock in der Bauchtasche ...... Der 18-Jährige wußte es nicht besser ....... und D ist ein Stück sicherer.
  7. Das ist ja auch so geheim, das von web- und lobbykompetenten PL-Mitgliedern ein "Watt ist dat denn ?" kam, wenn man unter vier Augen auf dessen Existenz verwies. Ein Mitglieder-only-Bereich macht schon Sinn. Und die Moderationshoheit (egal, wer dann i.A. die Knöpfe drückt) sollte beim Direktorium verankert sein.
  8. Weder das KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) noch das KrWaffKontrG sind das Problem, sondern das WaffG: FB BKA Griffstücke MP Wer nach "Deko Uzi Österreich" googlet, findet weitere Opfer. Das lief auch über egun. Die Nummer mit den Rechnungen ist wirklich fies. Wenn es nicht schon als Masche bekannt wäre, stände ein einzelner mit dem Vorwurf "hat Uzis für 18 T€ verschwinden lassen" ziemlich blöd da.
  9. Vielleicht wäre eine rechtzeitige Information Deines RA, das 1. ein Waffenverbot für den Einzelfall den erlaubnisfreien Besitz aufhebt 2. ein Widerspruch gegen die Anordnung keine aufschiebende Wirkung hat sinnvoller gewesen. Unangenehm ist Deine Hoffnung, mit der Perspektive "Opfer inkompetenter Gesetzgeber und Sachbearbeiter" in der Sache was zu erreichen.
  10. @m1e: Du nimmst das ein bißchen zu locker. Entweder hast Du nicht kapiert, um was es geht oder willst uns mit Deinem Hilfeersuchen für dumm verkaufen. Klär erstmal den Umfang und die eventuelle Laufzeit des Waffenverbots und kauf bloß nix, bevor Du dieses wieder von der Backe hast.
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