BigBang, lass Hirn regnen!
Ausgerechnet der DRB fordert das. Die sollten doch wissen dass das
1.) eine unvollständige Forderung ist, und
2.) die Richterschaft selbst in vielen Fällen verhindert das es wirksame Kontrollen gibt.
Nanu?
Zunächst sollte man einmal wissen das die Polizeigewalt in einem Gerichtsgebäude beim zuständigen Gerichtspräsidenten liegt. Dazu bedient er sich seiner Justizwachtmeister.
Nicht nur in Berlin, aber hier weiss ich es definitiv, sind die Gerichtspräsidenten vielfach der Meinung ihre Justizwachtmeister müssen nicht bewaffnet sein, oder nur mit Gummiknüppeln und/oder Reizgas. Wenn es brenzlig wird kann man ja die Polizei rufen und um Amtshilfe bitten...
Nur - selbst wenn Einlasskotrollen stattfinden, dann wird jemand der zu einer Tat entschlossen ist, wie sie hier zum Anlass der Diskussion genommen wird, sich nicht an der Einlasskontrolle aufhalten lassen und auf das Eintreffen der Polizei warten.
Das dürften erfahrungsgemäß weit überwiegend Leute sein die als Zeugen oder Zuschauer ins Gebäude wollen und nicht daran gedacht haben das sie noch ein Taschenmesser o.ä. in der Tasche haben. Also eher nicht die Zielgruppe.
Was die da verbreiten ist halbgares Zeug.