WiKi: Die Parteien erhalten keine Wahlkampfkosten erstattet, aber eine staatliche Teilfinanzierung, die u.a. von den erzielten Zweitstimmen bei der Bundestagswahl abhängt. Da die Mittel gedeckelt sind, spielt die Wahlbeteiligung jedoch bei den Kosten praktisch keine Rolle.
http://www.wahlrecht.de/lexikon/wahlkampfkostenerstattung.html
Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, betrug im Jahr 2012 150,8 Millionen EUR (absolute Obergrenze) und wird jährlich entsprechend eines Preisindexes angepasst. (Wobei der Gesetzeswortlaut lediglich eine Erhöhung bei Inflation berücksichtigt, nicht aber eine Absenkung der Obergrenze bei Deflation.) Der Preisindex basiert zu 70 % auf dem allgemeinen Verbraucherpreisindex und zu 30 % auf dem Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter und Angestellten bei Bund, Ländern und Kommunen. Übersteigen die errechneten Beträge die absolute Obergrenze, werden sie proportional gekürzt. Da die berechneten Zuwendungen regelmäßig die Obergrenze übersteigen, erhalten die Parteien jeweils einen gekürzten Betrag. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen führen daher derzeit auch nicht zu einer Reduzierung der Parteienfinanzierung. Sollten sich die Einnahmen der Parteien allerdings nicht wie der Preisindex entwickeln, könnte in Zukunft die Ausschüttung die Obergrenze unterschreiten.