Bund Deutscher Schützen (BDS)
Landesverband Hessen Großkaliberschützen 717 RK Rheingau
Stellv. Vorsitzender & Schießleiter BDS 717 Rüdesheim, 14.04.2012
Vorsitzender Interessengemeinschaft Schießanlage Lorch e. V.
Michael Schwind
Kieselerweg 29
65385 Rüdesheim
Tel.: 06722 – 2278
0171 – 74 87 705
E-Mail: michael_schwind@t-online.de
Ausschreibung zum landesoffenen Schießwettkampf für Zielfernrohrgewehre am 23. Juni 2012
Ort: Lorch (Rheingau) Schießanlage Lorch
Datum: Samstag, 23.06.2012
Zeit: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Entfernung: Schütze / Scheibe - 300 Meter
Schusszahl: 20 Schuss Wertung in 10 Minuten (Wertungsscheibe)
5 Schuss Probe in 5 Minuten (Probescheibe)
Ziel: BDS / Nr. 8 (10er Ringscheibe)
Anschlagart: liegend aufgelegt (Sandsack oder Zweibein)
Abzugsgewicht: mindestens 1000g (kein Stecher)
Riemen: Benutzung des Trageriemens als Schießhilfe erlaubt
Munition: Handelsübliche- oder selbstgeladene Munition
Zielfernrohre: Beliebige Vergrößerung und Bauart
Waffenarten:
Klasse 1: Repetiergewehre mit Zielfernrohr
Kaliber: 5,56mm – 8mm Zentralfeuerpatronen
Schäftung: Alle Schäfte, die waffenrechtlich zugelassen sind
Klasse 2: Halbautomatische Gewehre mit Zielfernrohr
Kaliber: 5,56mm – 8mm Zentralfeuerpatronen
Schäftung: Alle Schäfte, die waffenrechtlich zugelassen sind
Ordonnanzklasse
Klasse 3: Repetiergewehre bis EJ. 1945 mit Zielfernrohr
oder Diopter
Kaliber: 5,56mm – 8mm Zentralfeuerpatronen
Schäftung: Original
Klasse 4: Halbautomatische Gewehre bis EJ. 1945 mit Zielfernrohr
oder Diopter
Kaliber: 5,56mm – 8mm Zentralfeuerpatronen
Schäftung: Original
Getrennte Wertung aller vier Klassen
Mehrfachstarts möglich
Leitung: G. Winkler, M. Schwind
Durchführung: SLG 717 Großkaliberschützen RK Rheingau
Schiedsgericht: K.H. Volk, K. Höhn, H. Weber,
Startgeld: 5€ zu Gunsten der Kinderkrebsstation Bärenherz
Meldeschluss: Sonntag, den 16.06.2012
Bei Ringgleichheit zählen die mehr geschossenen 10er, 9er, 8er etc.
Nicht erlaubt sind Schießjacke, Flimmerband, Schaftauflage, Schießbrille.
Einsprüche sind bis 15:30 Uhr gegen eine Gebühr von 20€ möglich,
die bei Ablehnung des Einspruches verfällt.
Die Beobachtung von Probe- und Wertungsschüssen mit Fernglas oder
Spektiv durch den Schützen ist erlaubt.
Die Bewirtung erfolgt durch die Interessengemeinschaft Schießanlage
Lorch.
Gastschützen anderer Landesgruppen und Verbände sind herzlich
willkommen, Versicherungsschutz liegt vor.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
M. Schwind