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Mike57

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Posts posted by Mike57

  1. Nur mal so gefragt . . . Was habt ihr dem Landeskommando eingetrichtert?

    Gar Nichts, ich habe den StOffzRes die Ausgangslage geschilder und das war es dann.Ist mündlich so abgesprochen.

    Und wo habt ihr eine "Gästeversicherung" abgeschlossen - Kosten?

    Imho Gruppenversicherung bei der Allianz, da muss ich aber unseren "Schatzmeister" genauer befragen, da kümmert der sich drum.

    Meine E-Mail müßtest du noch haben.

    Wenn Du deine E-Addy meinst klar doch.

    Wieso geht in Norditalien immer alles einfacher:cuss:

    Weil wir die Lieben sind...:ice:

  2. heut wird doch fast ausschließlich nur noch aufgezeichnet bzw. zeitversetzt gesendet und dass das "LIVEINTERVIEW im Studio" wirklich life ist halte ich für ein Gerücht ...

    Ich nicht PDT_Armataz_02_26, noch sind wir nicht in China wo die "Liveberichterstattung" über Server läuft und als Zeitversetzter Stream nach dem editiert wurde gesendet wird.Natürlich läuft Alles auf Server und wird gespeichert, in London (Olympiberichterstattung) sind es zig Terrabite für EVS & Avid Schnitt was dort von ARD & ZDF aufgebaut wird.Nur wird keiner der Athleten den ***** in der Hose haben so etwas Öffentlich zu sagen, das dürfte Fakt sein.

    Ich brech ab Zensur Ar... wird ***** ok, Hintern..:lach:

  3. Der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil gegen den 53-Jährigen auf.

    Als Begründung nannten die Richter in dem Beschluss vom 22. März Verfahrensfehler: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen, heißt es in dem Beschluss (Az.: 1 StR 359/11). Zuvor hatte "Focus Online" über den Fall berichtet. Der BGH verwies das Verfahren an das Landgericht Stuttgart zurück.

    http://nachrichten.t-online.de/bgh-hebt-urteil-gegen-vater-von-winnenden-taeter-auf/id_56034230/index

  4. Und du glaubst, daß einer der Sportler oder gar der Funktionäre die courage hat, ein Interview mit der Begründung "ihr lügt ja doch nur" zu verweigern?

    eher friert die Hölle zu.:00000792:

    Nun, Ihr lügt ja doch nur wäre ja der verkehrte Ansatz,das sollte subtiler sein.Also beim LIVEINTERVIEW im Studio, süffisant die Gegenfrage stellen: Wieso sich die ARD nur bei Olympia oder Biathlon für den Schießsport interessiert und Ihre Kollegen vom WDR Sendungen fabriziert in der Sportschützen als potentielle Irre,Amokläufer ect. hingestellt werden.Das ist dann über den Sender, das wäre ein Spass und das dumme Gesicht des Reporters unbezahlbar. PDT_Armataz_02_26

  5. Fragt mal den Reservisten, der diesbezüglich auch enorme Probleme auf seinem Bw-Stand hat(te). :contra:

    Deshalb sollte dies auch mit den jeweils zuständigen Landeskommandos abgeklärt werden.Die Regularien sind klar geregelt,ersichtlich aus der SSPo des VdRBw und den Nutzungsbestimmungen welche ebenfalls in dem Nutzungsvertrag mit der Standortverwaltung niedergelegt sind.Für Mitglieder im Verband braucht es keine Versicherung,egal in welcher RK oder Bundesland die beheimatet sind, aber für GÄSTE.Da wir so eine Versicherung in unserer RAG haben & der "Schatzmeister" ein Sparbrötchen ist PDT_Armataz_02_26, können wir uns ja sparen wenn wir keine Gäste auf die Anlage lassen dürfen, haben wir das in einem Gespräch für RPL geklärt.

  6. Nein, das leider ein BW Stand und nur für Reservisten, also VdRBw Mitglieder offen.

    Das stimmt so nicht ganz, die Nutzungsbestimmungen werden vom LaKdoRPl festgelegt.Dieses Thema "Gastschützen" haben wir im Feb.beim StOffzRes. angesprochen,der sah darin kein Problem.PDT_Armataz_02_26 Wenn dem so wäre, könnte sich nämlich die RAG die Gastschützenversicherung sparen.

    Wie willst Du sonst Neue Mitglieder in den Verband bekommen, wenn die nicht mal schnuppern dürften?

  7. Bund Deutscher Schützen (BDS)

    Landesverband Hessen Großkaliberschützen 717 RK Rheingau

    Stellv. Vorsitzender & Schießleiter BDS 717 Rüdesheim, 14.04.2012

    Vorsitzender Interessengemeinschaft Schießanlage Lorch e. V.

    Michael Schwind

    Kieselerweg 29

    65385 Rüdesheim

    Tel.: 06722 – 2278

    0171 – 74 87 705

    E-Mail: michael_schwind@t-online.de

    Ausschreibung zum landesoffenen Schießwettkampf für Zielfernrohrgewehre am 23. Juni 2012

    Ort: Lorch (Rheingau) Schießanlage Lorch

    Datum: Samstag, 23.06.2012

    Zeit: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

    Entfernung: Schütze / Scheibe - 300 Meter

    Schusszahl: 20 Schuss Wertung in 10 Minuten (Wertungsscheibe)

    5 Schuss Probe in 5 Minuten (Probescheibe)

    Ziel: BDS / Nr. 8 (10er Ringscheibe)

    Anschlagart: liegend aufgelegt (Sandsack oder Zweibein)

    Abzugsgewicht: mindestens 1000g (kein Stecher)

    Riemen: Benutzung des Trageriemens als Schießhilfe erlaubt

    Munition: Handelsübliche- oder selbstgeladene Munition

    Zielfernrohre: Beliebige Vergrößerung und Bauart

    Waffenarten:

    Klasse 1: Repetiergewehre mit Zielfernrohr

    Kaliber: 5,56mm – 8mm Zentralfeuerpatronen

    Schäftung: Alle Schäfte, die waffenrechtlich zugelassen sind

    Klasse 2: Halbautomatische Gewehre mit Zielfernrohr

    Kaliber: 5,56mm – 8mm Zentralfeuerpatronen

    Schäftung: Alle Schäfte, die waffenrechtlich zugelassen sind

    Ordonnanzklasse

    Klasse 3: Repetiergewehre bis EJ. 1945 mit Zielfernrohr

    oder Diopter

    Kaliber: 5,56mm – 8mm Zentralfeuerpatronen

    Schäftung: Original

    Klasse 4: Halbautomatische Gewehre bis EJ. 1945 mit Zielfernrohr

    oder Diopter

    Kaliber: 5,56mm – 8mm Zentralfeuerpatronen

    Schäftung: Original

    Getrennte Wertung aller vier Klassen

    Mehrfachstarts möglich

    Leitung: G. Winkler, M. Schwind

    Durchführung: SLG 717 Großkaliberschützen RK Rheingau

    Schiedsgericht: K.H. Volk, K. Höhn, H. Weber,

    Startgeld: 5€ zu Gunsten der Kinderkrebsstation Bärenherz

    Meldeschluss: Sonntag, den 16.06.2012

    Bei Ringgleichheit zählen die mehr geschossenen 10er, 9er, 8er etc.

    Nicht erlaubt sind Schießjacke, Flimmerband, Schaftauflage, Schießbrille.

    Einsprüche sind bis 15:30 Uhr gegen eine Gebühr von 20€ möglich,

    die bei Ablehnung des Einspruches verfällt.

    Die Beobachtung von Probe- und Wertungsschüssen mit Fernglas oder

    Spektiv durch den Schützen ist erlaubt.

    Die Bewirtung erfolgt durch die Interessengemeinschaft Schießanlage

    Lorch.

    Gastschützen anderer Landesgruppen und Verbände sind herzlich

    willkommen, Versicherungsschutz liegt vor.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    M. Schwind

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