Aber doch nicht die Überprüfungen, die zur Kontrolle des richtigen Umgangs mit der Tarataste, der unangemeldeten Zwischenkontrolle etc. stattfindet. Die reglemäßige Prüfung der Geräte und Vorrichtungen ist doch nur Gebührenpflichtig.
Die Kontrollen zum Wohle des Bürger sind also frei, außer es wird beanstandet.
So wurde es mir von einem befreundeten Bäckermeister erklärt.
Nach dem Prinzip soll es ja auch mit den Hygjenekontrollen etc. in Restaurants und Imbisbuden stattfinden.