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alzi

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Posts posted by alzi

  1. ein Jäger macht ein Bedürfnis glaubhaft.

    wird sein Bedürfnis anerkannt, kann ein Erwerb erfolgen..

    ist für Jäger im Prinzip wie für Sportschützen, keine zahlenmäßige Beschränkung! solange ein Bedürfnis glaubhaft gemacht werden kann......geht das auch für Jäger. auch mehr als 2, 3 oder sogar mehr als 4 KWn.......

    ......ist für Jäger nur um einiges schwieriger weitere Bedürfnisse glaubhaft zu machen als für einen Sportschützen....

    .... neben der Fallenjagd gibts ja auch noch das jagdliche Übungsschießen und es soll sogar auch jagdsportliche Schießwettkämpfe geben.

  2. Am 29.12.2016 at 13:28 , Medizinmann sagte:

    Er war Sportschütze und hat sie auf eine Erb-WBK bekommen ohne Stöpsel etc. Er durfte dann alle sportlich verwendbaren nach 2/6 auf die gelbe umtragen lassen.

    was eigentlich Schwachsinn ist, denn 2/6 gilt nur für den Erwerb und erworben hatte er bereits als Erbe!

    Am 29.12.2016 at 15:42 , Jägermeister sagte:

    AWaffV unter Punkt 20.2.2

     

    Am 29.12.2016 at 15:43 , Jägermeister sagte:

    AWaffV

     

    Am 29.12.2016 at 17:32 , Jägermeister sagte:

    Stelle in der AWaffV

     

    Am 30.12.2016 at 14:19 , Shelby sagte:

    Aber Deinen oben verlinkten " Auszug der AWaffV  "

    WaffVwV !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  3. ausser dass Du die Möglichkeit ( Beitrag #1) ausschließt, dass sowas in D doch tatsächlich sein kann....sehe ich kein Problem.

    für das Unverständnis bzw. die Ungläubigkeit Deinerseits kann ja aber keiner was......... kein WaffG und auch keine SpO!

    .....anstatt sich zu freuen....

    aber sowas muss ja gründlich und öffentlich diskutiert werden..... wird schon einer schließen .....diese "Lücke".......

    ....sowas kann ja wohl nicht angehen..... nicht in D.....unglaublich....

    (wer in diesem Beitrag Ironie finden sollte...oder Sarkasmus...darf ihn gerne behalten)

  4. vor 2 Minuten, Jägermeister sagte:

    Der FSD ist immer noch kein anerkannter Verband, ebensowenig wie die SPI, das ist Quatsch. Die beiden nicht anerkannten Verbände sind anerkannten Verbänden beigetreten, die dann die Bedürfnisse ausstellen. Weder FSD noch SPI dürfen das tun bzw. können dies tun.

    ich habe geschrieben die gehören jetzt anerkannten Verbänden an und es gibt Bedürfnisbeführwortungen. ich habe an keiner Stelle geschrieben, dass FSD, VdW bzw. SPI diese selbst ausstellen.

  5. FSD = Freie Schützen in Deutschland e.V.

    BKV = Bayerische Kameraden- und Soldatenvereinigung e.V.

    VdW = Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V.

    BSB = Bayrischer Soldatenbund 1874 e.V.

    SPI = Schwarzpulverinitiative

    GSVBW = Grosskaliber Sportschützen Verband Baden-Württemberg e.V. (LV7 im BDS)

    .....Google kennt die auch alle..... für einen Teil davon alle (ausser dem GSVBW) findet man sogar extra Bereiche in DIESEM Forum!

  6. Am 24.2.2016 at 19:00 , Jägermeister sagte:

    Grundlage ist die genehmigte Schießsportordnung. Die kann auch von einem nicht anerkannten Verband geschossen werden. So wie es z.B. der FSD mit seinen Disziplinen macht. Verband nicht anerkannt (keine Bedürfnisse aufstellen darf), Schießsportdisziplinen aber anerkannt, z.B. BDS, DSU, BdMP, etc.

    nur falls es sich noch nicht rumgesprochen hat. FSD gehört inzwischen dem BKV an.......also Bedürfnisbeführwortungen......weil anerkannter Verband.

    (gleiches Spiel wie bei VdW und BSB bzw. SPI und GSVBW)

  7. "Marvin Oppong ist freier und investigativer Journalist in Bonn und Dozent für Recherchetechniken"

     

    ...bei dem würd ich auch gerne in die Leere gehen... .... echter Qualifikant..........richtige Konifere.....

     

     

    vermutlich aber auch nur Dozent für die wirklich technischen Aspekte der Techniken ....sprich hardware...

    .... wie man sich so dermaßen selbst disqualifizieren kann.... und auch noch mit aller Gewalt öffentlich..... da muss es ja irgendwo klemmen!

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