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alzi

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Posts posted by alzi

  1. warum?......wie beim LWB auch... "Hallo, wir würden gerne die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer erlaubnispflichtigen Schußwaffen überprüfen, ....."

    und DIE haben das genau so zuzulassen wie die LWB auch..... auch für DIE wird durch das WaffG die Unverletzlichkeit der Wohnung - zu eben diesem Zweck - eingeschränkt...... auch DIE haben das zu dulden.....und das auch bei denen ganz OHNE Durchsuchungsbeschluß!

    ......nur machen tuts keiner!!!

  2. das hat mit dem NWR doch nix zu tun.

    verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung bei ALLEN Besitzern erlaubnispflichtiger Schußwaffen..... auch bei denen die diese unerlaubt besitzen..... macht blos keiner.... eklatante Benachteiligung und Ungleichbehandlung der Erlaubnisinhaber!!!! wurde seit Einführung auch nur bei EINEM EINZIGEN Nicht-legal-Waffenbesitzer verdachtsunabhängig die Aufbewahrung kontrolliert?

    das ist Diskriminierung!!!!!! wo sind die Grünen, die für uns - und gegen jede Diskriminierung - einstehen und Verfassungsklage erheben??????

    • Like 2
  3. es ist also strafbar Waffen verkauft zu haben, wenn diese SPÄTER für Straftaten benutzt wurden?

     

    schöne Logik!... genau DAS stört mich an dem Bericht, denn genau dieser Eindruck wird erweckt.

     

     

    aus eben diesem Grunde fehlt mir in dem Bericht eine ganz klitzekleine Info. weil eben NUR der Waffenverkauf auch in  den USA nicht strafbar ist. auch kann kein Händler nach einem LEGALEN Geschäft/Verkauf für die Handlungen des Käufers belangt werden.

    selbst wenn das hundertfach passiert.

     

    es fehlt ganz einfach die entscheidende Info, warum der sich jetzt schuldig gemacht haben soll und verknackt wurde!!

  4. gelungen?....was wird denn da als Mechaniker zerspannt?.....

     

     

    glorreich recherchiert oder einfach keine Ahnung... zu blöde zum googlen?...oder der Rechtschreibkorrektur die Entscheidung überlassen?

    Hauptsache "computergesteuert"

     

     

    gelungen? "Aber natürlich nur für den Gebrauch im Verein"...... jap sehr gelungen....

    ja dann mach ich auch mal einen Wochenendkompaktlehrgang, und wenn ich dann volljährig bin, darf ich EINEN s.o. besitzen. EIN Kleinkalibergewehr zum Beispiel.

    ....auch gelungen....

     

    "nicht alltägliches Hobby"... ja glanzvoll recherchiert... gelungen.

    10 Sek. Internet liefert unter https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Schützenbund: "...Mit 1.372.000 Mitgliedern (davon 357.400 Schützinnen) ist der DSB der viertstärkste Sportverband in Deutschland (Stand: 31. Dezember 2012). ..." bei ca. 81 Mio. EInwohnern in D ( gibts z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland), macht das gelungene 1,7% organisierte Sportschützen in der Gesamtbevölkerung.

    viertstärkster Sportverband?....."nicht alltäglich" gelungen

     

     

    wenn man mal vom All dem absieht,  oder lass am besten den Text weg, ja dann ist der Artikel "ansonsten" gelungen.....

     

     

     

    sorry, aber bevor man so nen Murx mit "ansonsten gelungen" in den Himmel lobt......das ist nicht mal Schülerzeitungsniveau!

    • Like 2
  5. ​Sorry  - aber gibt es für dieses Gerücht irgendwelche handfesten Belege? Eine Handelserlaubnis "nur einfach mal so" abzulehnen, dürfte ja nur dann funktionieren, wenn der Antragsteller sich dies "nur einfach mal so" gefallen lassen würde. Ohne eine handfeste Begründung für die Verweigerung, einen eingeführten Laden zu übernehmen, wird das wohl nix. Wenn sich das jemand gefallen läßt, hat er esauch nicht verdient, Händler zu sein.

    wenn sich Herr Stopper ganz aus dem Betrieb zurückzieht, braucht der Nachfolger eine Handelslizenz.

    hat er eine, dann braucht er nur das nötige Kleingeld um den Betrieb zu übernehmen. hat er keine, und vllt. nur das nötige Geld, bekommt er angeblich z.Z. im BW auch keine!

     

     

     

    "einfach nur mal so" / "handfeste Begründung" ?....... steht im Parteiprogramm der BW-Grünen: "wollen wir nicht!"

    .....ganz vorne mit dabei unser lieber Schützenkamerad Kretsche..... den sein Verein noch immer nicht, wegen vereinsschädigendem Verhalten ( man darf das gerne auf Verbandsschädigung bzw. Schädigung des Schießsports ausweiten ), in die Wüste geschickt hat....

  6. die gehen inzwischen viel, viel subtiler vor!

     

     

    Stopper ist ein Begriff?.... die hören auf, wohl zum Jahresende.

    Problem, die finden keinen Nachfolger, d.h. jemand der den Laden übernehmen und weiterführen würde.

    Grund? Es bekommt in BW (grün/rot) scheinbar keiner mehr ne Genehmigung für einen Waffen- und Munitionshandel. Angeblich Direktive aus Stuttgart.

     

    Einzige Möglichkeit im Moment wäre wohl, dass ein etablierter Händer den Betrieb übernimmt und weiterführt.

     

     

    .......Dank unserem lieben Schützenkameraden Kretsche und seiner Clique!

    ....da sind dann vernichtete Arbeitsplätze und Steuereinnahmen mal sowas von uninteressant....

     

     

     

     

    bald ist wieder WAHL!....mal sehen wieviele diesmal den Schuß noch immer nicht gehört haben.....

    • Like 1
  7. Im immer gültigen §8 des WaffG. Waffen und Munition müssen geeignet und erforderlich sein.

    Auch §13 WaffG kennt die Ausnahme nur bis zu zwei Kurzwaffen an. Da anscheinend nur eine KW vorhanden ist, ....

    die Behörde soll mal die WaffVwV lesen, ganz dringend.....

    .. die beiden KW auf "Jäger-Grundkontingent" müssen nichtmal fangschußtauglich sein!!!

    es gibt getrennte "Kontingente" ja nach Bedürfnisgrund jagdlich/schießsportlich/trallala.......etc.

    ... nachzulesen beispielsweise und ausdrücklich in den Erläuterungen der WaffVwV zum §20 WaffG....

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