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kriegerlein

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Everything posted by kriegerlein

  1. Meine Glückwünsche an alle gewählten! Bin immerhin Mitglied dort..
  2. Es wurde auch offiziell festgelegt, dass seine Wohnung eine Nebenwohnung ist. Obiges wurde so nicht dargestellt, im Eingangsfred. Aber gut; ich schließe mich dem "Vorredner" an..
  3. machen andere doch auch, oder, klaus!? Ein Schelm, wer Schlimmes dabei denkt..
  4. Wenn man erst meckert, wird man nicht so enttäuscht..
  5. Mein 1er mit Digital-Zahlenschloss is already full..
  6. @Krümelmonster Das stimmt natürlich; die würden uns einen reinwürgen... Aber es steht eben nirgends explizit..
  7. In der Regel waffenrechtlich unzuverlässig sind u. a. Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat, wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat (dazu gehören Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr) oder wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sind (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG). Von einer Regelunzuverlässigkeit ist auch bei einer Strafaussetzung zur Bewährung auszugehen. falsch?
  8. Dann sag`mal, wo es geschrieben steht.. Damit wird dann gleich die Eingangsfrage endlich mal kompetent beantwortet.. Damit meine ich NICHT irgendwelche Empfehlungsschreiben..
  9. Das ist schon richtig! Aber es reicht auch ein A-Schrank mit dem B-Schlüssel drin.. Vor Unbefugten sicher verschlossen..
  10. schon länger her...Gedächtnislücken.. weiß auch schon gar nicht mehr, wo mein Tresor steht...:aua:
  11. ...und die Bedienungsanleitung....falls die Batterie leer wird..
  12. 36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z. B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.
  13. Die Eigenschaft als dauerhaft bewohntes Gebäude geht nicht dadurch verloren, dass sich Nutzungsberechtigte dort zeitweise nicht aufhalten, sei es infolge der Erledigung von Besorgungen oder Besuchen oder von normalen Urlaubsabwesenheiten. Auch die Wohnungen von Pendlern, die sich nur einen Teil der Woche am Arbeitsort, den anderen Teil am Hauptwohnsitz aufhalten, sind im Regelfall als dauerhaft bewohnte Gebäude einzustufen. So stehts in der AWaffv, Seite 42/43...
  14. Schießleiter von denen hatten uns früher das "Schießen für Waffenträger" bescheinigt. Geld- und Wert mußte ja vierteljährlich... Die Wandsbeker besuchte ich auch mal privat.."no comment".. kriegerlein
  15. Das ist der Job, sorry! Trotz Frau angespannt..lach.. Radfahren war ich auch noch und im Schützenverein.. Aber zurück zum Thema!
  16. Wir machen uns zuviel Gedanken..das ist gewollt Im Gegensatz zur Politik, da ists andersrum..gewollt..
  17. Du triffst wieder den Nagel auf`n Kopf:pro:
  18. gröööhl... mein nachbar hat ihn bekommen, der hat ja auch nen wohnungsschlüssel.. Scherz beiseite: die Schlüsselgeschichte ist doch auch die Konsequenz aus Winnenden, soweit ich mich erinnere...damit kein unberechtigter Mitbewohner an die Waffen gelangen kann.. In der Verwaltungsvorschrift stehts..aber von Aufbewahrung der Schlüssel wurde kein Wort verloren..ich habe jedenfalls nix gefunden. Liegt also an jedem selbst, wie er es handhabt..!?
  19. Gute Frage.. Auf jeden Fall sind die sehr umgänglich: persönlich sehr gute Erfahrungen (menschlich) gemacht!
  20. Alles gut, war ein bißchen angespannt... Bin halt ein Krieger(lein)
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