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laloux

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  1. Den M1 Carbine aber anscheinend schon (auch Kriegswaffe): "Die Gegebenheiten nach dem Zweiten Weltkrieg brachten es mit sich, dass Tausende von M1 Carbines in die Hände von deutschen Polizisten, Jägern und Förstern gelangten und von diesem Personenkries als vorübergehend einzige legale Waffe geführt und später auch erworben werden konnten." Siehe: http://private.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/lion/reload/30m1ca.htm http://www.jagderleben.de/pirschforumarchiv/board_entry.php?id=67326
  2. Nett ist auch wieder der Seitenhieb “Internetplattform für Jäger und Sportschützen“....
  3. "Manchmal kommt es mir so vor, als dächte "das Volk" wenn Homedefense erlaubt würde, dann würde das Pflicht und alle mutierten zu abknallenden Zombieamokmördern....... " Bildung durch Funk, Fernsehen und Presse (natürlich staatlicherseits gewollt und gefördert!).
  4. " Zitat Zitat von FunGun Beitrag anzeigen Jeder zusätzliche LWB erhöht, wenn auch im Promillebereich das Risiko einer nächsten Gewalttat," Sorry, ich versuche hier die Kommentare zu schachteln, bitte nicht auf die Technik achten! Einspruch, euer Ehren! Das Risiko von Gewalttaten erhöht sich nicht durch die einfachere Verfügbarkeit von Schusswaffen! Lediglich das Tatmittel verschiebt sich von Nichtschusswaffen hin zu diesen (und umgekehrt!), in der Summe macht das aber nichts aus. Egal ob erschlagen, erstochen oder erschossen bzw. Quetschungen/Brüche/etc. zu Stichwunden oder Schusswunden, dem Opfer wird eine derartige Betrachtung nicht genüge tun.....
  5. Ich weiss, der Spurch ist uralt: "Gelegenheit macht Diebe" Aber stimmt er? Würdest Du eine Brieftasche aus dem offenen Küchenfenster mitgehen lassen wenn Du sie zufällig liegen siehst? Ich sehe es so dass Menschen die sich in prekären Lebensverhältnissen befinden da eher zulangen würden. Auf den Waffenbeitz übertragen heisst das: Strenge Waffengesetze übertünchen gesellschaftliche Probleme, die Politik muss diese Probleme nicht lösen. Andersherum würde ein Handlungszwang für die Politiker draus und die Misswirtschaft würde recht schnell und vielleicht sogar brutal deutlich werden...
  6. OK, dann muss ich es anders ausdrücken, zum rekapitulieren nochmal Deine Aussage: "Ich sehe in der illegalen Bewaffnung immer noch eine nicht zu unterschätzende Hürde, an mich ist noch kein Schlehmil herangetreten und hat nich mich aufgeklappten Mantel gefragt, "willst du ein O kaufen" Für wen ist das denn eine Hürde? Für denjenigen der aktiv sein Tatmittel sucht (z.B. zum Randalemachen oder als Absicherung seiner Verbrecherkarriere), für denjenigen der gerne ein Verteidigungsmittel im Nachtkästchen hätte, oder für denjenigen der denkt "Ich bekomme in D sowieso keine Waffe und/oder eine Genehmigung dafür, die gibt es nur bei Polizei und Militär".
  7. Hat Dich denn schon mal ein Drogenhändler aktiv gefragt ob Du was von seinem Zeuch brauchst? Der Verkaufspfad läuft eher anders herum: Wer suchet, Der findet..... (und das immer einfacher, siehe die Ausrüstungsuellen der Charlie-Hebdo Attentäter)
  8. "Bei dem Blockupy Aufständen in FFM wurden 150 Polizisten durch illegale Waffen verletzt, wenn jetzt jeder unbescholtene Bürger Waffen legal erwerben darf, meinetwegen auch nur zur Homedefense, wieviele tote Polizisten und Demonstranten kann ich dann für den nächsten Blockupy Aufstand erwarten?" Antwort: KEINE Unbescholtene Bürger gehen nicht auf Polizisten los und wie Du bereits bemerkt hat ist das Waffengesetz für die Chaoten kein Hindernis (....wurden 150 Polizisten durch illegale Waffen verletzt....). Für diese beiden Punkte gilt das Selbe: "Wenn die rote SA heute schon ganz normale Bürger am nach Hause gehen hindern und (unter den Augen der Polizei) deren Taschen durchsuchen darf, wieviele Tote kann ich dann in Zukunft beim Kampf gegen rechts auf der nächsten proKöln Demo erwarten? Wenn heute schon ganz normale Menschen beim stillen oder singenden Marsch durch Dresden mit Pflastersteinen beworfen werden, wie viele Tote PEGIDA Demonstranten wird es dann in Zukunft geben?" Wie bereits erwähnt, die chaoten halten sich nicht an Waffengesetze, und, was noch weitaus schlimmer ist, der Rechtsstaat kapituliert (.....Wenn die rote SA heute schon ganz normale Bürger am nach Hause gehen hindern und (unter den Augen der Polizei) deren Taschen durchsuchen darf....")! Damit wirft der Staat seine Bürger dem Verbrechen buchstäblich zum Fraß vor!
  9. Sind die allgemein bekannten, schwerwiegenden Schusswaffenattentate in Deutschland nun vor oder nach der gravierenden Verschärfung von 1972 oder danach passiert? Inwiefern “wirkt“ oder funktioniert da das Waffengesetz der BRD? In wie weit haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit damals verändert bzw. wie verändern sich diese gerade?
  10. "Ein bewaffneter Lokalgast war ja anwesend. Er hat das Massaker angerichtet. " Der aber auch nur darum noch bewaffnet war, weil die Behörden "gepennt" haben. Zudem hatte der Attentäter 90 in Worten NEUNZIG minuten Zeit bis ie Polizei eintraf.......
  11. WOanders "geklaut" und zum Original verlinkt, Anmerkung von mir: "...The first responding police officers encountered the gunman by the entrance door and exchanged fire with him, preventing his apparent attempt to continue the rampage into the streets of the town...." --> Bewaffnete Gegenwehr hat schlimmeres verhindert. (Anm: En Bewaffneter Lokalgast wäre noch schneller da gewesen!) und "....Due to Kovář's previous encounters with the police, it remains unclear how he was able to retain his license..." --> kein Kommentar Uherský Brod shooting - Wikipedia, the free encyclopedia
  12. Und bei US-Importpulvern markiert der Importeur, wo wäre denn da der Bezug?? (mal abgesehen davon dass die Amis nicht zum Taggen verpflichtet sind....) Ausserdem eine Produktionscharge == viele, viele Pulverdosen.......
  13. In Deutschland hat NIE eine wirkliche Bürgerrevolution stattgefunden die die alten, feudalen Strukturen beseitigt hat. Die Revolution von 1848 ist grandios gescheitert bzw. wurde von den Fürsten niedergeschlagen. Die Früchte der Revolution wurden von den damaligen Fürsten "eingesammelt". Im Endeffekt wurden alle Regierungsformen den Deutschen "von Oben her aufgedrückt". Bürgerliche Emanzipation? -> Fehlanzeige Ich versuche das mal anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Das führt dann dazu dass: - "der Staat" im Prinzip wie eine Feudalherschaft arbeitet wobei die Feudalherren alle 4 Jahre per "Wahl" ausgetauscht werden KÖNNTEN - Der Bürger im Prinzip ein moderner "Leibeigener" ist der seine Steuern and en modernen "Feudalherren" entrichtet aber sonst kuscht - "Aktionsbündnisse" und so manche Partei sind die neuen "Kirchen" und "Sekten" in der Konstellation Naturgemäss hat der "Feudalherr" Angst davor dass seine "Leibeigenen" aufbegehren könnten. Vor allem die Medien haben sich in dieser "Weltordnung" eingenistet und zementieren diese ohne die wirklichen Probleme zu benennen, die Politik (also der Feudalherrr) kontrolliert aber über die Parteien die Meidien aber grösstenteils. Nichtregierungsorganisationen stützen diesen Zustand ebenfalls da diese regelmässig Almosen vom Feudalherrn erhalten. Nach WW2 bis zum Ende der 1960ger war in D sowas wie Aufbruchstimmung zu bemerken. Das ist leider dann unterdrückt worden und eingeschlafen....
  14. "Was mich an der Sache nur wundert, ich hatte ja nun schon einige Male die Gelegenheit mich mit dem guten Mann zu unterhalten. Er wirkte nie unsympatisch. " Ist der Mann "echt" oder ein guter Schauspieler?
  15. Du weisst schon dass Du und Pickett hier vom gleichen "Objekt" schreibt oder? gugg mal hier: https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1965-11-04/BVerwG-I-C-11564 Bitte beachten dass hier nach dem damals in weiten Teilen wieder geltenden Reichswaffengesetz von 1938 beurteilt wurde. Der Bund hatte damals kein eigenes WaffG, das Reichswaffengesetz würde aber als Grundlage des/der Landeswaffengesetze angesehen: "Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist diese ehemals reichsrechtliche Vorschrift nicht Bundesrecht geworden, sondern gilt als Landesrecht weiter (vgl. Urteile vom 9. November 1959 [DÖV 1960, 147 = MDR 1960, 246] und vom 10. Juni 1960 [NJW 1960, 1732])." Wenn man das Urteil ganz genau liesst, dann beschränkt es sich sogar auf die Rechtsebene des Bundeslandes und NICHT des Bundes: "Da der Kläger gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts Revision eingelegt hat, kann er sie nicht auf Mängel des Verfahrens stützen (§ 134 Abs. 3 VwGO). Gemäß § 137 Abs. 1 VwGO kann die Revision in sachlicher Hinsicht nur darauf gestützt werden, daß das angegriffene Urteil auf der Verletzung von Bundesrecht beruhe. Nach § 173 VwGO, § 562 ZPO ist das Revisionsgericht an die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den Inhalt des Landesrechts gebunden. Das Revisionsgericht hat deshalb das maßgebliche Landesrecht mit dem vom Verwaltungsgericht festgestellten Inhalt anzuwenden...." Das Urteil mit dem der Grundsatz "gelegt" wurde bezog sich ausserdem nur auf KURZWAFFEN, Zitat: "Die Bedürfnisprüfung hat den Zweck, daß möglichst wenige Faustfeuerwaffen "ins Volk" kommen. Dabei hat die Behörde auch die Gefahr, daß dem - zuverlässigen - Besitzer die Waffe entwendet und zu Straftaten benutzt wird, in Betracht zu ziehen. " Interessant ist ausserdem die Zusammensetung der Spruchkammer: "den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Prof. Dr. ferner und die Bundesrichter Hering, Lullies, Fischer und Dr. Heinrich ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:" Der Vorsitzende heisst genau gesagt "Werner" http://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Werner_%28Richter%29 Mir gefällt besonders gut dass der Mann das Verwaltungsrecht in den Verfassungsrang erhebt "Fritz Werner: Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht in: DVBl. 1959, S. 527 bis 533 (Manuskript eines Vortrags von 1959)."..... Ich hoffe zur Aufklärung beigetragen zu haben !
  16. "Es bleibt dann nettes Randwissen. Das BVerfG hat es bestätigt. " In welchen Zusammenhang und mict welchem Text? Oder spielst Du damit auf die Begründung der Nichtzulassung der DSU-Klage an? P.S. Zum Thema Ellerbrock, die ist vom Max-Planck-Institut. Das ist doch der gleiche Stall aus dem auch der Oberwittler kommt! Also die Schriften der guten Frau kritisch lesen!
  17. Der letzte Satz des Essays von Fr. Ellerbrock lässt erahnen wo die Geschichte hingehen soll: "Das deutsche Beispiel bietet für einen solchen Prozess unterschiedliche Anregungen: Zum einen offeriert es eine zivilgesellschaftliche Emanzipationsgeschichte, die die erfolgreiche emotionale Umkodierung privaten Waffenbesitzes vorführt, zum anderen verdeutlicht es, wie hartnäckig sich Traditionsbestände politischen Veränderungen verweigern und wie langlebig Fehldeutungen und Informationsdefizite sind. Es gilt, europäische Differenzen zu verstehen und dieses Wissen für einen souveräneren Umgang mit privatem Waffenbesitz nutzbar zu machen." Was in der gesamten Betrachtung allerdings fehlt ist der illegale Bestand, wenn ich den mit einbeziehe dann sind die Aussagen von einer "zivilgesellschaftliche Emanzipationsgeschichte, die die erfolgreiche emotionale Umkodierung privaten Waffenbesitzes vorführt" und ähnnliches einfach nur lachhaft.
  18. Wobei das WaffG von 1928 das Bedürfnis als Rechtsbegriff nur für das Führen von Schusswaffen, sprich für die Ausstellung von Waffenscheinen, kannte. Das Bedürfnis lässt sich den Nazis sicher nicht als eigene Erfindung unterstellen, hier hat die weimarer Republik lediglich (unfreiwillge) Vorarbeit geleistet. Das Selbe gilt für die "rosa Listen".... Im Endeffekt war der Bedürfnisbegriff dann ein probates Instrument für die neuen Machthaber um deren politische Ziele und GESELLSCHAFTLICHE Ziele durchzusetzen, sie musten nur noch zugreifen. Grüsse, Laloux
  19. Siehe hier: http://mode.pr-gateway.de/udo-lindenberg-und-bullets4peace-hand-in-hand-fur-den-frieden/ Kann sich ausser mir auch noch jemand daran erinnern dass der Lindenzweg gene ddie "verknotete Colt Python" verteilt?
  20. Apropos Lindenzwerg, der ist doch ein Aushängeschild der Anti-Waffennarren und personlich aktiv! Aber das gilt wohl nicht für Ihn und seinen Tross. Pkant, pikant.....
  21. Lieber morrisgun, leider ist das was du ausführst nicht ganz korrekt "Allein wenn ich mir die Befugnisse der Regierungsbehörden ansehe, welche unter dem "Patriot Act" erlassen worden sind, dann darf "Die Regierung" mit dem US-Bürger eigentlich machen, was sie will... und das auch noch völlig legal. Inhaftierung ohne Anklage, Abhören etc., und dann noch Guantanamo Bay... " Stimmt nicht, das gilt nur für NICHT-US-CITIZENS, mit den eigenen Leuten konnten sie das gar nicht machen, die haben laut Verfassung Anspruch auf "due process", sprich direkt ab zum Supreme Court (der übrigens jedermann offensteht). "Wenn die US-Bürger wirklich so libertär und freiheitsliebend wären, dann hätten die eigentlich schon lange mal der Regierung die Meinung gegeigt... aber erstens haben die wohl alle zurecht keine Lust auf Bürgerkrieg und zweitens ist das auch eine Frage der Bewaffnung... selbst die "hochgerüsteten" US-Bürger hätten da keine Chance." "An armed society is a polite society", auch in den USA verläuft das zunächst über politische Wege. Solange die Regierung sich auf das Erlassen von Gesetzen beschränkt, ok. Da wird zunächst politisch gegengesteuert. Die praktische Durchsetzung wird dann aber zum Problem. Die Regierung kann ihre "waffentechnische Überlegenheit" vielleicht gegen Einzelne ausspielen, sollte aber eine ganze gesellschaftliche Gruppe zur Zielscheibe werden, wird es schwierig (in der EU absolut kein Problem....). Nachtrag: In den USA steigt zudem das Potential des zivilen Ungehorsams. Die Staaten die 2014 Assault Weapons Bans mit Registrierungspflicht derselben eingeführt haben hatten eine verdammt geringe Rate an Registrierungen....
  22. Diese spezielle Rate ist, wie Du ja selbst sagst, vollkommen irrelevant. Wichtig wäre es die Gesamtmordraten (und nicht nur die mit schusswaffen!) zu betrachten, ansonsten haben wir den Umstand der Tatmittelsubstitution nicht beachtet. Zudem, 9000 Tote scheinen eine riesige Zahl zu sein, aber die Einwohnerzahl der USA ist auch wesentlich höher als die Deutsche. Damit relativiert sich die absolute Summe.
  23. "Seattle - Der 14-Jährige, der an einer US-Schule zwei Mitschüler und anschließend sich selbst getötet hat, hatte sich vor der Bluttat per SMS mit seinen Opfern in der Cafeteria der Highschool verabredet. Er habe also anscheinend nicht willkürlich um sich geschossen, sondern gezielt die fünf Mitschüler ins Visier genommen...." Amoklauf in Marysville: Todesschütze verabredete sich mit Opfern - SPIEGEL ONLINE Geplantes Attentat an einem Ort an dem der Täter mit möglichst wenig Gegenwehr zu rechnen hatte.....
  24. Der Täter hat hier gleich mehrfach gegen geltende Waffengesetze verstossen. Mit 14 hätte er gar keine Waffe besitzen dürfen, das Minimumalter für Langwaffen ist in Washington State 18, Kurzwaffen ab 21. Die Ausnahmeregelungen sind eng gefasst. Erwerb einer Schusswaffe in Washington State mit 14, egal ob lang oder kurz -> NO! Siehe: Law Center to Prevent Gun Violence ? Gun Law Information Experts Ferner ist das Schulgelände per Bundesgesetz komplett waffenfrei (Gun Free Zones Act).
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