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laloux

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  1. Erschöpft sich die Mitwirkungspflicht nicht eben gerade mit dem §31(1)? 31 Auskunft, Nachschau (1) Der Inhaber eines Betriebes, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit ihnen betreibt und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen sowie Personen, die einer Erlaubnis nach § 27 bedürfen, haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Mich erinnert das jetzt wieder an die anlasslosen Kontrollen nach dem WaffG....
  2. Kennst Du §28? § 28 Anwendbare Vorschriften Für den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen gelten die §§ 13, 15 Abs. 1, 3 und 6, § 16 Abs. 1 und 2, §§ 17, 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 22 Abs. 1 bis 4, §§ 23, 24 Abs. 1 und 2 Nr. 4 sowie § 26 Abs. 1 entsprechend. §26 Abs. 2 gilt mit der Maßgabe, dass die dort vorgeschriebene Anzeige nur der zuständigen Behörde zu erstatten ist. § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen -> gewerbsmässiger Umgang, $27 ist nicht gewerbsmässig §24 ist Unfallverhütung, Plichten des Erlaubnisinhabers: (1) Die verantwortlichen Personen haben bei dem Umgang und dem Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Beschäftigte und Dritte vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter zu schützen, soweit die Art des Umgangs oder des Verkehrs dies zulässt. Sie haben hierbei die vom Hersteller oder die von einer auf Grund dieses Gesetzes bestimmten Stelle festgelegte Anleitung zur Verwendung, die nach § 6 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse, die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik anzuwenden. Bei Einhaltung der nach § 6 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die im Gesetz oder einer Verordnung zum Gesetz gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Werden die Regeln nicht angewendet, muss durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreicht werden. (2) Die verantwortlichen Personen haben zum Schutze der in Absatz 1 bezeichneten Rechtsgüter insbesondere ........... 4. die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit explosionsgefährliche Stoffe nicht abhanden kommen oder Beschäftigte oder Dritte diese Stoffe nicht unbefugt an sich nehmen, .......... §26 Anzeigepflichten: § 26 Anzeigepflicht (1) Die verantwortlichen Personen haben das Abhandenkommen von explosionsgefährlichen Stoffen der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. (2) Die verantwortlichen Personen nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 haben jeden Unfall, der bei dem Umgang oder bei dem Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen eintritt, der zuständigen Behörde und dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige entfällt, soweit ein Unfall bereits auf Grund anderer Rechtsvorschriften anzuzeigen ist. -> für §27 nur das zuständige OA
  3. In der Liste B finden sich entsprechende Disziplinen für dei Landesverbände Baden, Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dass da jemand was erweitern möchte ist mir auch neu....
  4. "....Waffen sind demnach Gegenstände die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden....."
  5. "Der Weg zu amerikanischem Sheriff-Gehabe ist damit geöffnet. " Wobei die "drüben" den Sheriff abwählen können wenn der über die Stränge schlägt....
  6. Das muss nicht zwingnd sein! Wenn diei Waffen allesammt vor dem Eintritt der Rechtsänderung 1973 gekauft wurden, chadann ann ich mir gut vorstellen dass viele Waffenbesitzer das gar nicht mitbekommen haben bzw. ihre Waffen als "registriert" betrachtet hatten wenn diese ausschliesslich im Fachhandel . wurden. Dabei musste ja der Personalausweis vorgelegt werden und der Fachhändler hatte die im Normalfall im Handelsbuch. Die Registrierungspflicht ist eine gesetzliche Rückwirkung, ds ist bzgl. dem Vertrauensschutz sowieso problematisch. Dder politische Prozess beim Zustandekommen des WaffG 1972 war sowieso nicht ganz "hasenrein". Da wurden Regelungen mit herein genommen denen damals das BKA ganz klar die Wirksamkeit absprach (kriminalitätsdämpfend laut BKA nein) und dass das WaffG einen "unberufenen Volkssturm" sprich Aufstand verhindern soll findet sich auch nur in den Niederschriften der Parlamentsdebatten. Breit öffentlich hat das damals wie heute die Politik/Regierung nie zugegeben.
  7. Bis zum WaffG 1972 war der Besitz komplett unreguliert, lediglich das Führen war von einer Erlaubnis/Bedürfnis abhängig. Der Waffenschein war dafür teilweise auch für Gaspistolen nötig. Zum Erwerb von Langwaffen oder Munition reichte der Personalausweis, Volljährigkeit vorausgesetzt. Lediglich für Kurzwaffen war ein sog. WaffenERWERBSSCHEIN nötig. Der damalige Waffenschein dürfte dem Erwerbsschein rechtlich gleichgestellt gewesen sein. Allerdings mussten die Waffen '73 nachgemeldet werden. Die Waffenbesitzkarte wurde als Besitzerlaubnisdokument erst mit dem '72ger Gesetz eingeführt. P.S. Da die Waffen in dem Fall regulär auf ein Erwerbsdpkument gekauft wurden kann ich mir gut vorstellen dass der Betreffende die Nachmeldepflicht nicht auf sich bezogen hatte. Diese ist an Sich bereits eine gesetzliche Rückwirkungen und m.e. problematisch.
  8. "Gibt es auch in 4mm RZ." Den erkennst Du a ber ganz schnell am Ladelöffel unter dem Lauf (System Stiegele) !
  9. Geht es nur mir so oder denkt noch wer dass das Vorgehen Methode hat? Irgendwie erinnern mich die aktuellen Forderungen frappant an die Forderungen, die aus dem (unheimlich extrem investigativen) SRW-Spechial von letzthin übrig geblieben sind. So ähnlich war es doch damals auch bei der Report-Mainz-Reportage über die HA's, kurz danach gab es die Gesetzesinitiative. Das selbe Muster, zuerst eine Factiod-Reportage und dann eine politische Reaktion! Entweder kennt sich die ganze faschistische Meschpoke untereinander bzw. ist gut vernetzt und das Ganze läuft als Community-Project, oder die "investigativen" Reportagen sind Auftragsarbeiten..... In jedem Fall sollen die "Reportagen" der dann folgenden politischen Forderung mehr Drive verleihen.....
  10. Hier ist die Antwort der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802213.pdf Besonders interessant: "Es existiert kein einheitliches Verständnis des Begriffs „Amoklauf“. Im Sondermeldedienst in „Waffen- und Sprengstoffsachen“ existieren keine Erfassungs kriterien/-felder für Amokläufe. " Und die folgende Tabelle (kann ich hier leider nicht einkopieren) die Taten wie Genthin als "Amoklauf" deklarieren aber z.B. die Tat von Freising 2004 oder auch Bonn weglassen. Die Grünen machen daraus folgendes: http://www.dernewsticker.de/news.php?id=288840&i=tclbqj -> Halbgarer gequirlter Dummsinn..... P.S. Emsdetten fehlt in der Aufzählung ebenfalls. Würden alle diese Taten (Freising, Bonn, etc.) mit eingerechnet, dann verschiebt sich das im Moment zu unseren "ungunsten" von den Grünlingen gezeichnete Bild deutlich......
  11. Auf die Schnelle, müsste das hier sein (auch wenn es da keinen Volltext dazu gibt): http://www.bu.edu/news/2013/09/13/new-research-shows-link-between-rates-of-gun-ownership-and-homicides/ Was ich mal rauspicken möchte ist, dass hier die Anzahl des Schusswaffenbesitzes mit der Anzahl der Schusswaffentötungen verglichen wird. Löcher die ich dazu finde: - Die "Schusswaffendichte" wird anhand der Anzahl der Schusswaffensuizide ermittelt: "State levels of gun ownership were estimated using a well-established proxy variable: the percentage of a state’s suicides that are committed with a firearm (FS/S)." - Es wird die eine Relation von Schusswaffendichte zu Schusswaffentötungen hergestellt, die GESAMTMORDRATE bleibt aber unberücksichtigt - Der Autor unterscheidet anscheinend NICHT zwischen Mord/Totschlag, Unfällen, Selbstmord oder gerechtfertigtem Einsatz in Selbstverteidigungssituationen --> direkter Rückschluss zur Ermittlung der Schusswaffendichte die als Bezugsgrösse dient (über die Selbstmordrate)! Das ist in einer mathematischen Gleichung eine Variable die auf beiden Seiten des Gleichheitzszeichens steht und somit "rausgekürzt" werden kann. Kritik an der Studie: http://crimepreventionresearchcenter.org/2013/12/problems-with-public-health-research-michael-siegel-craig-ross-and-charles-king-the-relationship-between-gun-ownership-and-firearm-homicide-rates-in-the-united-states-1981-2010-ajph/ Zitat: "Siegel et al. conclude gun ownership is positively related to firearm homicide rates in the US, but they use inappropriate statistical tests and their results are extremely sensitive to the test used." Der Abschlusssatz ist besonders schön: " Instead, firearm suicides appear to be measuring demographic and other variables related to homicides, not gun ownership." Die Kommentare zu dem Artikel hier sind auch interessant: http://boston.cbslocal.com/2013/09/17/bu-study-connects-gun-ownership-with-gun-related-deaths/ Besonders der: ""Siegel's research shows that New Hampshire has the lowest firearm-homicide rate at 0.9 percent". New Hampshire is also in the TOP 3 in gun ownership per capita. Seems to me this study is disingenuous at best. Look at the homicide rate with guns where the strictest gun laws are enacted. Guess what? Criminals don't bide by gun laws. Just like more gun control won't fix crazy. (sorry, mentally/ emotionally precarious? Is that a better feel good term?)."
  12. Ich vermute ja dass hier Munition für künftige Verschärfungsforderungen gesammelt werden soll, im Sinne von seht her, Sportschützen - schiessen mit Polizei- und Kriegswaffen - eine Zahl X Menschen sind durch den Schiessport umgekommen ganz egal wie sicherheitsrelevant und unbegründet das nun ist. Und dazu noch die suggestiven Vorgaben wie die herbeiphantasierte "robuste Korrelation" zwischen Waffendichte und Mordrate, basierend auf einer gerade passenden Studie unter Ignorieren anderer Studien die das Gegenteil aussagen oder auch der versteckten Forderung nach einem VRF-Verbot da sich der Hinterschaft "einfach gegen einen Pistolengriff austauschen liesse". Von unserer Seite aus wurde gegen die Verbotsforderung mit nüchtenen, sachlichen Zahlen und Argumenten angegangen. Die "Brüder" suchen nun nach Munition um das auszuhebeln.
  13. Bis 2003 das Bundeslagfebild Waffenkriminalität und die PKS. Ab2003 hat Rot-Grün die Zählweise verändert und wirdt Privat- sowie Dienstwaffen nunin einen Topf "weil die Gesamtzahlen so gering sind das es keinen Unterschied mehr macht". (Die Begründung ist wirkich ---- pfiffig ) Wenn Du dir das veröffentlichte Zahlenmaterial aus der Zeit bis 2003 ansiehst (in der Heubrock-Studie müsste das noch auftauchen), dann liegen die Zahlen Privatwaffen/Dienstwaffen auf Gleich. Betrachtet man nun dass es ca. 4x mehr Privatwaffenbesitzer als Dienstwaffenträger gibt, sind ei Privaten sogar "zuverlässiger" , OHNE die dienstlichen Waffenträger hier herabsetzen zu wollen! Laloux
  14. Ist bei den Zahlen aus UK die geänderte Zählweise der "Verbrechen mit Schusswaffe" zu 1996/7 schon berücksichtigt? Bis dahin wurde bereits das Mitführen einer Schusswaffe in die Zahl mit eingerechnet, danach nur noch der Einsatz was die Zahl im Zeitraum NACH dem Verbotsgesetz künstlich drücken sollte).
  15. Mein Beileid den Angehörigen !!!! Willkommen in Kommifornia, dem Land von Sommer, Sonne, Hippies und Easylife.... dem Staat mit dem schärfsten WaffG in den USA (Zusammen mit NY) und Sen. Leyland Yee....
  16. Genauer gesagt hier: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/12522/2740124/pol-bi-mordkommission-keller-nachbarschaftsstreit-koennte-zur-eskalation-gefuehrt-haben --> Kein Hinweis mehr auf LWB, bitte auch die ältere Pressemitteilung beachten
  17. Der Terminus "automatische Waffen" impliziert, vor allem im angloamerikanischen Sprachraum, einen Vollautomaten ! Wenn Du Dir die Sprachkonstrukte hüben und drüben ansiehst, dann gleichen sich die ziemich, die AWN sind international gut vernetzt (IANSA und Co.) und verdienen damit richtig Asche. Schau Dir doch mal die "Spenderliste" an....
  18. DIe sache mit den Bundy-Rindern hat fogenden Hintergrund: Die Bundy-Familie lässt seit 1877 ihre Rinder auf öffentlichem Land grasen, für dieses Vorgehen hat der Rancher BIS in die 1990ger auch brav Gebühren bezahlt (alleni die lange Zeitspanne kann bereits ein "Gewohnheitsrecht" begründen). Die zuständigen Behörden (Federal BLM, "Bureau of Land Management") haben seinerzeit (1990ger) versucht bzw. erfolgreich mehrere Nachbarn von Bundy "auszukaufen" um das Land für "Bundesprojekte" freizumachen, daraufhin hat Bundy die Zahlungen an die Feds eingestellt bzw. die Feds wollten das Geld nicht mehr und Bundy hat versucht die Fees (Gebühren) an den Staat Montana abzuführen, die wollten auch nichts davon wissen. Hintergrund: Das Land war vor der Staatsgründung von Montana "Federal Territory" und wurde seinerzeit von Mexico angekauft. Nun ist eine der rechtlichen Streitfragen ob dei Bundesregierung überhaupt noch Eigentümer des Landes ist oder ob das Land mit der Gründung von Montana Eigentum des neuen Bundesstaates wurde, da gibt es wiedersprüchliche Meinungen. Sei es wie es will, nach rund 20 Jahren Untätigkeit kommt des BLM zu Bundy, fodert aussehende Gebühren und die Räumung des Landes (Rinder müssen weg), weil angeblich eine bedrohte Wüstenschildkrötenart hier heimisch ist. Dummerweise hat das BLM aufgrund einer Überpopulation in Südnevada hunderte dieser Schildkröten töten lassen. Zusätzlich dummerweise gibt es recht handfeste Gerüchte/Informationen dass das streitgegenständliche Land als "Ausgleichsfläche" für ein Solarenergieprojekt einer in Montana ansässigen Firma (in Zusammenarbeit mit einem chinesischen Konzern) gebraucht wird. Der Chef der Firma in Montana ist "zufälligerweise" der Sohn von Harry Reid und der Verantwortliche beim Federal-BLM ist "zufälligerweise" der Ex-Wahlkampfmanager von Harry Reid (wem der Name Reid kein Begriff ist: Mehrheitsführere im US-Senat und DEM-Senator von Montana). Und ganz "zufälligerweise" zieht das BLM seine Agenten zurück bzw. lässt die Rinder frei als die o.g. Infos durch die Medien drüben gehen..... Das ganz "pikante" und einer der grossen Aufreger: Das BLM hat eine sog. 1. Amendment-Zone eigerichtet, ein abgetrennter Bereich in dem "freie Meinugsäusserung" möglich ist. http://news.yahoo.com/nevada-cattle-standoff-first-amendment-115607427.html;_ylt=A9mSs2sCU2NTrUoAPekzCQx.;_ylu=X3oDMTE1cmxtdTFtBHNlYwNzcgRwb3MDOARjb2xvA2lyMgR2dGlkA01TWURFMDNfNzY- Zudem wurde einer der Bundy-Söhne verhaftet als er mit seienm Handy Filmaufnahmen von den BLM-Aktivitäten gemacht hatte. Anklage: keine, Freilassung am nächsten Tag (natürlich ohne Handyaufnahmen).
  19. "Er hat sein Recht auf Eigentum jedoch missbraucht, indem er einen Köder ausgelegt hat und damit m.E. Selbstjustiz begangen hat. Schlimm finde ich, dass er sich seiner Schuld überhaupt nicht bewusst ist. M.E. darf nur das staatliche Gewaltmonopol Köder legen - auch in den USA. Und daher lautet die Anklage wohl auch auf 10 Jahre bis Lebenslänglich. " Ich bin mir sicher dass die amerikanische Justiz den Fall klärt und dann ein entsprechendes Urteil fällt. Die Gerichte "drüben" sind meines Erachtens nach wesentlich "unabhängiger" als die Gerichte in D und halten sich an die Buchstaben des Gesetzes und eben nicht an die "political Correctness".
  20. @oxota Was Joe Biden damit gemeint hat entzieht sich meiner Kenntnis. Er hat jedenfalls den Rat gegeben man solle in einer Bedrohungslage mit der Schrotflinte durch die Türe schiessen. Wenn er etwas anderes gemeint hätte, hätte er es anders sagen können. Ob das jetzt richtig oder falsch war beurteile ich hier nicht und ich reflektiere auch nicht über die Motive des amerikanischen Vizepräsidenten. Fakt ist, der zweithöchste Exekutivbeamte der USA hat eine Aussage dazu getroffen wie man sich in Bedrohungslagen verhält, und das nicht nur einmal.
  21. "....Aber jemanden dann mit 4 (in Worten: VIER) Schuß Schrot aus nächster Nähe.... " Zitat Joe Biden, Vice President of the United States: "....if you are threatened, take your shotgun and send two blasts through the door...."
  22. Nicht ganz: "Am Gründonnerstag waren die beiden Mädchen Nane (12) und ihre Freundin Charlotte - verbotenerweise - auf dem Brennholzstapel herumgeklettert, den der Schützenverein des Ortes Twistringen für das geplante Osterfeuer aufgestapelt hatte. " Der SV hatte den Stapel angelegt. --> Attentat auf Schützen bzw. Schädigung des Rufs?
  23. Attentatsversuch auf Sportschützen? Beim Klicken auf die Bilderstrecke sieht man den Holzklotz genauer. Das sieht aus wie alte 8x57 oder 7,65x51 NATO die in den Stamm gesteckt wurden. Normalerweise (ohne Holzumhüllung) passiert da nicht viel, die Hülse platzt seitlich auf (da gab es mal ein Video von der NTSB dazu, Anzünden von Munition in grossem Stil-> viel Knall, wenig effekt). Wenn allerdings die Hülse durch das Holz unterstützt wird (ich gehe mal davon aus dass das Holz noch da ist wenn die Zündhütchen durch die Hitze zünden), dann weiss ich nicht was da passiert....
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