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laloux

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Posts posted by laloux

  1. "Ich glaube kaum, dass ich mit meinen 98'ern oder Menke EL'ern einen "unberufenen Volkssturm" ausrüsten kann. "

    Du nicht, aber die Politik......

    Stell Dir mal vor die würden das öffentlich zugeben, das geht ja gar nicht!

    Deswegen muss immer die "innere Sicherheit" als Feigenblatt herhalten.

  2. "Die Anzahl der Waffen gibt aus anderem Grund Anlaß zur Einschränkung. Man fürchtet damit eine machbare Ausrüstung einer Miliz."

    Also doch die Angst vor dem eigenen Volk, kein weiterer Kommentar.....

    (Ausser vielleicht dem dass bereits 1972 das "Verhindern eines unberufenen Volkssturms" Ziel des WaffG war, nachzulesen in den entsprechenden Plenarprotokollen).

    P.P.S:

    Die Entwaffnun der Bevölkerung hat in den 20ger Jahren des vorigen Jahrhunderts auch nur den Extremisten in die Hände gespielt, z.B. Rotfront und SA hat das nicht tangiert, aber Politiker sind ja bekanntlcih lernresistent :mad:

  3. "Mir stellt sich außerdem die Frage, wie die Kommission die Interessenvertretung der meisten Legalwaffenbesitzer innerhalb der EU einfach so außen vor lässt und die angebotene Expertise bei der Erarbeitung eines Kommissionsvorschlages ausschlägt."

    --> die Expertise passt nicht zum politisch gewünschten Ergebnis

    "-Legale Waffen bei "Amoktaten"--->Menschenleben"

    --> ist irrelevant, dei Täter nutzen die Tatmittel die zur Verfügung stehen, Legalwaffen sind nur eines davon.

    Ein Verbot frängt die Täter lediglich auf andere Tatmittel ab.

    Lüttich (illegale Kriegswaffen), Emsdetten + Freising (illegale Waffen), Volkhoven (Eigenbauwaffen),.... liesse sich beliebeig verlängern

  4. "Da müsste jetzt Europol echte Fakten auf den Tisch legen, die belegen, dass ein EU-Land fahrlässig mit seinem nationalen Recht umgeht und dadurch den illegalen Handel innerhalb der EU-Länder verstärkt."

    Ich würde hier sogar noch einen Schritt weiter gehen und "beweisen lassen" dass der private Waffenbesitz dei innere Sicherheit gefährdet.

    In Deutschland gefährdet selbst der illegale Besitz von Schusswaffen die innere Sicherheit nicht so sehr wie der legale Besitz von Dachlatten oder Küchenmessern (es sei denn mit "innerer Sicherheit" wäre das Primat der Politik über die Gesellschaft gemeint...)

    Grüsse,

    Laloux

    • Like 1
  5. "Selbstverständlich nur in größeren Polizeikasernen...."

    Aber sicher doch, wenn nicht mal Bundeswehrkasernen vor den "Waffenbeschaffern" sicher waren!!

    In dem Fall gibt es eben eine kaputte Telephonanlage, 10-20 tote Polizisten und mehrere hundert gestohlene Waffen.

    Der Mafia iat das egal.

  6. "Wenn bereits das Bereithalten einer (PTB) Waffe die Unzuverlässigkeit in frage stellt, wozu gibt es dann den (kleinen) Waffenschein ? "

    Kleine Korrektur von mir, ich glaube Du meintest "die Zuverlässigkeit in Frage stellen" :-)!

    Im vorliegenden Fall war es eine EX-PTB-Waffe, das wurde aber in der Urteilsbegründung NICHT GENANNT.

    Wie gesagt, das Absprechen der Zuverlässigkeit ist in dem Fall ja in oRdnung, aber nicht mit der Begründung.

  7. "Schon, das heißt aber noch lange nicht, dass ich mein Recht auf Notwehr grundsätzlich und überall mit einer Schusswaffe durchsetzen darf."

    OK, nur geht hier das Gericht davon aus dass es IM EIGENEN HAUS nie und GARNIENICHT zum "worst Case" kommen wird.

    Das Bereithalten einer Waffe ist doch wohl noch klar von der Benutzung zu trennen und genau das Bereithalten wird hier bereits verurteilt!

    Erschwerend kommt hinzu dass das Bereithalten IM EIGENEN HAUS bereits verurteilt wird, hier sind die Rückzugsmöglichkeiten wesentlich stärker eingeschränkt als meinetwegen in einer Fussgängerzone.

    Das Gericht spricht mit dieser Begründung JEDEM Waffenbesitzer ab, sich im Fall des Falles verantwortungsbewust zu verhalten, sprich bereits eine "Möglichkeit" wird bestraft, es lebe "Minority Report".

    Bleibt nur noch darauf hinzuweisen dass genau das "Bereithalten zur Selbstverteidigung" in unserem südlichen Nachbarland die Behörde dazu ZWINGT ein Erwerbsdokument auszustellen wenn der Antragsteller vorstrafenfrei ist.

    Andere Baustelle:

    Das Aufbohren einer Gaswaffe stellt per se eine Straftat dar (unerlaubte Herstellung, zumindest aber unerlaubtes Bearbeiten -> schwere OWI). Selbst wenn derjenige die Waffe nicht selbst "umgebaut" hat, haben wir hier illegalen Waffenbesitz.

    Damit hätte das Gericht bereits genügend Anhalt gehabt um die Unzuverlässigkeit "sauber" zu begründen, ohne hier Klimmzüge machen zu müssen.

    Beste Grüsse,

    Laloux

  8. Ahja:

    "Insbesondere zeigt ein Waffenbesitzer, der für eine von ihm erwartete Notwehrsituation zur Verteidigung eine Waffe (Edit: hier GASREVOLVER !!)bereithält, statt sich der Situation zu entziehen (Im eigenen Haus, alles klar!) oder sie durch andere mildere und verhältnismäßiger Mittel zu beseitigen, mangelndes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit der Waffe und verwendet sie missbräuchlich (vgl. zu § 40 WaffG a. F. VGH Baden-Württemberg, U. v. 25.10.1993 - 1 S 995/93 -, NJW 1994, 956). "

    Wie war das doch gleich in §32 STGB ("das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen")?????

    Oder aber:

    Lieber Bürger, Du darfst keinen Feuerlöscher bereithalten, ein Die Giesskanne für die Zimmperpflanzen reicht auch aus.

    Kein weiterer Kommentar.

  9. Lieber BBF,

    das obliegt schon seit langem dem "Verkäufer", es ist ein Verbrechen gegen Bundesgesetze einem verurteilten Straftäter eine Waffe zu verkaufen.

    Das gilt nicht nur für den FFL-Händler sondern auch für John Doe. Dass John Doe den Background Check nicht machen muss ändert nichts an der Tatsache, zudem kann John Doe da auch nichts tun weil das NICS für Privatbersonen nicht zugänglich ist.

    Im Zweifelsfall, nicht verkaufen.

    Laloux

    P.S. Das Obige gilt natürlich nicht für Gagmitglieder und Ganoven, die haben "drüben" auch ihre eigenen Kanäle.

    Edit:

    Du kannst dir als Privatverkäufer "drüben" vom potentiellen Käufer auch schon ein Führungszeugnis geben lassen, ist zu Absicherung des Verkaufs keine schlechte Idee und nur im Eigeninteresse des Verkäufers.

    Andernfalls: Face a Federal judge!

    Das NICS ist nicht besser, die Datenbank wird vom ATF nicht zur Käuferkontrolle genutzt sondern zum Aufbau einer Datenbank über den Legalbesitz obwohl das laut McLure-Volkmer verboten ist -Verbrechen durch eine Bundesbehörde, da müsste normalerweise der Attorney General Anklage erheben......

    Noch was, letztes Jahr wurden vom NICS etwas über 400.000 Käufer abgewiesen, davon 76.000 aufgrund von Vorstrafen. Das ATF hat jedoch nur rund 40 dieser Fälle weiter verfolgt obwohl die Behörde verpflichtet wäre jedem einzelnen Fall nachzugehen (zumindest wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, die Zahlen mögen anders aussehen, das Grundprinizp ist aber klar).

  10. "Kriminologen sind sich bereits seit Jahrzehnten darüber einig, dass Abschreckung bei den meisten Deliktsgruppen nur davon abhängt, wie groß die Chance ist, erwischt zu werden."

    Ich interpoliere das mal auf ein wehrfähiges und wehrwilliges Opfer.

    Je mehr davon, desto grösser das Abschreckungspotential.

    Das passt auch mit den Statistiken zusammen die tendenziell eine Abnahme der Kriminalitätsraten bei Lockerung der Waffengesetze aufweisen.

    Grüsse,

    lalox

  11. Noch ein beispiel:

    München 1972

    Im Zuge der RAF wurde dann auch der Bevölkerung die WaffG-Verschärfung "verkauft".

    Was hat die denn gegen den Terror gebracht?

    Richtig: NIX!

    Aber das müsste den Verantwortlichen schon seit 1920 klar gewesen sein. Bereits damals liefen in D WaffG-Verschärfungen die NICHT in der lage waren den roten und braunen Terror zu stoppen.

    Grüsse,

    Laloux

  12. OK, ich übersetze das mal:

    "Britische, deutsche und tschechische BÜRGER glauben dass mehr Waffenkontrolle einen so drastischen Einfluss auf Grundrechte hat dass diese nur von den nationalen Regierungen beschlossen werden sollte, da die (nationalen Regierungen), so die Meinung, eine grundsätzlich rechtmässigere Legitimation besitzen als die EU"

    Da gibt es nicht viel dran zu rütteln:

    - Waffenbesitz ist aus Bürgersicht Grundrecht

    - Die EU hat ein Legitimitätsdefizit/Demokratiedefizit, sprich die Befragten sprechen der EU die rechtmässige Grundlage ab

    (generell gesehen!, sonst stünde dort "in this aspect")

    ( dass die Kommission in Europa die Gesetze macht - Exekutive - und so die

    Gewaltenteilung ausgehebelt ist, ist nicht nur uns klar! )

    Wenn hier Staaten gemeint wäreen ware im Origialtext das Wort "government" verwendet worden.

    Wenn das so gemeint wäre wie du sagst dann würde der Engländer es auch anders formulieren (jetzt mal z.B. aus Bürgersicht):

    "...In xxx countries the citizens hold the preservation of fundamental rights in such high regard, that greater firearms control should be decided on by national parliaments, ......"

    Grüsse,

    Laloux

    • Like 1
  13. Abseits persönliche Querelen:

    http://forum.waffen-online.de/index.php?/topic/433145-eu-forderung-nach-verschaerfungen-im-waffenrecht/

    Die Zsammenfassung hier

    http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/news/news/docs/20131021_summary_remarks_consultation_en.pdf

    birgt den interessanten Satz:

    "British,German and Czech citizens believed that greater controls on

    firearms had such a drastic impact on fundamental rights that they should

    be decided upon only by national parliaments which, it was contended,

    enjoyed more legitimacy than the EU"

    Damit ist es amtlich, in D wird Waffenbesitz als GRUNDRECHT betrachet, auch wenn Politiik und Medien es anders sehen (wollen).

    Ansosnten picken sich die EU-Statistiker die "Rosinen" aus der Umfrage, alles was nicht gefällt landet unter dem Tisch.

    Die "Aufdröselung" nach Ländern in der Umfrage lässt sich wunderbar dazu nutzen unliebsame Ergebnisse unter den Tisch fallen zu lassen....

    Grüsse,

    Laloux

    P.S.

    Die verfügbaren Docs liegen hier:

    http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/flash_arch_390_375_en.htm#383

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