Hat der Azubi auch gedacht und sich frei in Schrift über seinen Chef geäußert das er ein Menschenschinder sei.
Jetzt ist er arbeitslos, in zweiter Instanz bestätigt.
Mach das doch mal als Soldat in der Kaserne...
Mach das doch mal als Arbeitnehmer in deiner Firma...
Mach das doch mal als Beamter im Finanzamt...
Besonders häufig knirscht es zwischen Chef und Mitarbeiter. Meist ist es der frustierte Arbeitnehmer, der sich im sozialen Netzwerk über den Chef auslässt. Je nach Formulierung und Cheftyp ist es dann bis zu einer Kündigung nicht mehr weit. "Über den Arbeitgeber sollte man unwahre Tatsachenbehauptungen tunlichst vermeiden", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Michael Terhaag. Und auch Meinungsäußerungen seien nur in Grenzen erlaubt. "Sie dürfen nie die Schwelle zu Beleidigungen überschreiten." Beschimpfungen seien daher ein absolutes Tabu. Ebenfalls verboten ist Schmähkritik. Dies ist eine Meinungsäußerung, die offensichtlich ausschließlich dazu gedacht ist, einen anderen in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, erklärt der Jurist.
So mancher Chef sucht übrigens gezielt nach kritischen Posts seiner Mitarbeiter, gerade wenn er den Mitarbeiter ohnehin loswerden will. "Facebook ist für die Arbeitgeber ein gutes Feld geworden", sagt Terhaag. Über die Plattform ergebe sich nämlich so mancher Kündigungsgrund, den man sonst nicht gehabt hätte.
Hier ist es her: http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/facebookitrecht100.html