Nein. Ein vorbestrafter, abgelehnter Asylbewerber gehört in Abschiebehaft. Bis er raus ist. Fertig.
Damit hätten sich, wenn ich das richtig sehe, die meisten Attentate der letzten Zeit sowie eine Unzahl der überigen Gewaltaten (von Ausländern) verhindern können.
Und ab einer bestimmten Anzahl, über die man nett diskutieren kann, von laufenden Verfahren (Gewalttaten) auch.
Bei jedem Waffenbesitzer gibts den Begriff der Zuverlässigkeit. Und so muss man das sehen: Wer WIEDERHOLT Gewalt gegen Menschen richtet, wird sich in unserem System nicht zurechtfinden. Und dann kann er sein Asyl in Aleppo benatragen - da gehört er hin.