Sehr geehrter Herr Petermann, ich bin geneigt, ihre Ausage für Fake-News zu halten, bis sie diese mit Fakten belegen.
Es geht also gemäß des Kontextes um einen Fall, bei dem jemand zur Selbstverteidigung eine SSW benutzt hat, und die Polizei als Antwort ihre Schusswaffe gebraucht hat.
Können sie einen Solchen Fall benennen?
Und, ist es sicher, dass der Schusswaffengebrauch (im Vorgriff auf eine richterliche Entscheidung) zur Beendigung der Notwehrhandlung, und nicht gegen den Täter gerichtet war ?