Nicht ganz, er hat sich doch in SEINER Wohnung eingeschlossen. Also in meiner Wohnung kann ich doch mit dem Hammer und der Machete alles was ich will kurz und klein hauen, das ist ausschließlich meine Sache und evtl. die meines Vermieters.
Über Selbstverteidigung bei grundlosen Erstürmungen gibt es ja Grundsatzurteile. Einer Einladung der Polizei muss ich auch nicht folgen, nur einer der Staatsanwaltschaft.