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Archer

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Posts posted by Archer

  1. Da Snowden jetzt für Putin ein PrismSSR baut und die Russen exzellente Programmierer haben, kannst Du davon ausgehen, daß Deine Sachen sowieso nicht mehr so einfach zu schützen sind.

    NWR hin oder her, die Russkis wissen eh was Du tust, und die halt ich für gefährlicher als die Amis.

    Ich halte weder die Russen noch die Amis für gefährlich, die sind beide weit weg. Gefährlicher sind deutsche Untersuchungsausschüsse von den Daten an die Antifa weitergegeben werden. Dass in Deutschland die Kavallerie anrückt wenn irgendwo ein paar Gramm Pulver gelagert sind. Dass die Presse jeden bürgerlichen Protest als Aufmarsch betitelt und der Antifa freie Hand lässt. Dass es in Hamburg brennt und die Täter sich zu Opfern stilisieren. Dass in einem solchen System Daten gesammelt werden finde ich bedenklich.

  2. Auf diesen Verschwörungshumbug antworte ich nicht, dafür ist mir meine Zeit zu schade!

    Das hat nichts mit Verschwörung zu tun sondern mit Gruppendynamik. Vor allem in einem Umfeld welches von Stress Frustration geprägt ist.

    Im Grunde ist die Argumentation einfach, Was in diesem Staat falsch läuft schlägt dort mit doppelter Härte durch und dessen muss man sich einfach bewusst sein.

  3. ......

    So trivial, wie Du es wieder darstellen willst, war die Sache offentsichtlich nicht. Du zielst wieder auf das von Dir gewohnte Polizistenbashing ab. Und das passt hier gar nicht.

    ........

    So einfach ist das nicht. Aber es ist schon auffällig wo geschossen wird und wo nicht. In Hamburg hätte ich es jetzt verstanden wenn da mal ein Schuß gefallen wäre.

    In Gesundbrunnen musste die Polizei einen Motorradfahrer vor einer aufgebrachten Menschenmenge schützen. Am Donnerstagnachmittag war der 50-Jährige auf der Badstraße mit einem 16-Jährigen zusammengestoßen. Dieser hatte seine vierjährige Schwester gerettet, die auf die Straße gelaufen war. Laut Polizei prügelte plötzlich ein unbeteiligter 18-Jähriger auf den Kradfahrer ein, es sammelten sich rund 50 aggressive Jugendliche. Die Türken und Araber bedrängten zwei Beamte, die den 18-Jährigen festnahmen. Die Polizisten drohten mit Schlagstöcken, um die Menge auf Abstand zu halten.

    http://www.berliner-zeitung.de/archiv/aggressive-menge-bedraengt-polizisten,10810590,10592390.html

    Am Donnerstagnachmittag sind zwei weitere dieser Anzeigen hinzugekommen. Die beiden türkischstämmigen Brüder Bahadir und Ilyas Ö. hatten in der Karl-Marx-Straße die Fahrerin eines Streifenwagens nach Polizeiangaben erst angebrüllt, sie solle schneller fahren und dann den Wagen ausgebremst. Die 26 und 19 Jahre alten Neuköllner stiegen aus; im Verlauf dieser Auseinandersetzung bekam die 33-jährige Kommissarin einen Schlag ins Gesicht verpasst.

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/uebergriffe-in-berlin-immer-auf-die-polizei/8722748.html

    Da fällt kein Schuß aber auf Bekloppte wird geschossen.

    Es gibt aber noch mehr:

    https://open-speech.com/showthread.php/557311-Hauptwachtmeister-Rambo

    Und der Eindruck dass hier Frust an Deutschen abgebaut wird verfestigt sich immer mehr.

    Auch dadurch, dass solche Diskussionen immer als Polizeibashing abgetan werden verbessert sich der Eindruck der Polizei nicht. Vor allem spreche ich hier bewusst von der Polizei als gruppendynamischer Faktor, denn jeder Einzelne für sich mag sicher ein feiner Mensch sein. Dass die Vorgaben von "Oben" die Sache nicht leichter machen ist mir auch bewusst.

    Aber wie gesagt es fällt auf und es fällt immer mehr Menschen auf.

  4. Nicht ganz, er hat sich doch in SEINER Wohnung eingeschlossen. Also in meiner Wohnung kann ich doch mit dem Hammer und der Machete alles was ich will kurz und klein hauen, das ist ausschließlich meine Sache und evtl. die meines Vermieters.

    Über Selbstverteidigung bei grundlosen Erstürmungen gibt es ja Grundsatzurteile. Einer Einladung der Polizei muss ich auch nicht folgen, nur einer der Staatsanwaltschaft.

  5. Ich habe das WaffG bereits entsprechend zitiert. Das reicht auch und da wird auch kein Recht gebeugt.

    Außerdem bringt es nichts verschiedene Dinge in einen Topf zu werfen. Hier geht es nicht um kriminelle Vereinigungen. Es geht um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

    .....

    Die Polemik können wir hier lassen. Wie soll die Zuverlässigkeit denn geprüft werden? Mit der Glaskugel, angedachten Ermittlungsansätzen oder doch anhand belastbarer Fakten?

    Eine belastbare Tatsache wäre die Einstufung der Clubs als kriminelle Vereinigung. Damit wäre die Sache dann auch Waffenrechtlich gegessen. Einfach die Behauptung das sind kriminelle darf da nicht reichen.

  6. § 129

    Bildung krimineller Vereinigungen

    (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

    3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

    (3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

    (4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.

    (5) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen.

    (6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

    1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

    2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;

    erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

    Das reicht. Da ist es nicht nötig das Recht zu beugen!

  7. Die Rede ist von bestimmten Rockerklubs und da wiederum von führenden Mitgliedern......... Im gleichen Atemzug wird dann über Migranten geschimpft. Da kann es dann wieder nicht restriktiv genug sein.

    Aber genau im selben Atemzug. Schau mal wer jetzt bei den 81ergern so in die Führung aufsteigt und was die für Fahrzeuge haben, keine Harleys.

    Dann schau wer mit (krasse 3er, 5er, 7er) BMWs was zusammen fährt.

  8. Eignung und Zuverlässigkeit sind nicht umsonst zwei verschiedene Worte.

    Ganz allgemein sind diese ganzen Ausweichbeispiele auf andere Bereiche immer albern. Äpfel und Birnen sind da noch untertrieben.

    Von "zielführend" will ich gar nicht erst anfangen.

    Äpfel und Birnen ist da ein gutes Stichwort, doch die kann man miteinander vergleichen Kernobst das von Bäumen fällt.

    Was man nicht vergleichen kann sind Erdäpfel und Pferdeäpfel, auch wenn beides Äpfel sind.

    Eines sollte man auch nicht tun, andere ohne Schußwaffen unterschätzen, was hier einige tun. Da wo ich Dienst getan habe, habe ich auch gelernt ein Auto zielgerichtet als Waffe ein zu setzen. Im Rockerkrieg würde ich einem SUV einer 9mm Para den Vorzug geben. Wieviele Autounfälle sind den keine?

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