Zitat:"Die Formulierung im Polizeibericht, der Mann habe sich beim ersten Besuch der Beamten „äußerst aggressiv und uneinsichtig“ verhalten, lässt sich durchaus als Hinweis auf das Gefahrenpotenzial lesen."
Wenn jemand einem seinen rechtmäßigen Besitz wegnehmen will, na ja, da dürfte die Reaktion wohl mehr als angemessen sein. Auf die Begründung des Ordnungsamtes bei einer hoffentlich gerichtlich stattfindenden Beurteilung dieser Maßnahme bin ich mal gespannt, denn da muss wohl mehr kommen, als die bandbreite des Gesetzes.