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Greenhawker

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  1. Eigentlich sollte jeder Stand der für Mehrdistanz KW abgenommen ist für die PD-2 zulässig sein. Ich hab das Glück das wir zwar keinen eigenen abgenomenen Stand dafür haben, ber P-Burg nur knapp 30 km weg ist. Bei der GH-S 4 dürfte sich die Suche nach einem Stand nicht gerade als einfach erweisen, sofern es nicht P-Burg (50m gibt es da glaube ich aber auch nicht) oder ein BW-Stand ist. Somit dürfte das fast ausschließlich nur auf BW Alfa-Ständen zu schießen sein. Wenn ich mir dann betrachte wie ungern zum Teil die Resevisten auf den BW-Ständen gesehen sind, wird diese Disziplin für nicht allzu viele Kameraden machbar sein.
  2. Nee Semper fideles. Auf den bezog sich auch mein erster Kommentar.
  3. Genau deshalb meine Frage. Das Einzigste was dem entgegen sprechen würde wäre ein Paragraph in einem Emisionschutzgesetz.
  4. Boah, ich hab nur noch den Schluß gesehen und kann euch sagen, das allein hat schon gereicht. Diese Sendung war von NABU und BUND finanziert und produziert.
  5. Und welcher Verstoß liegt jetzt da genau vor, außer vielleicht dem gegen das Emisionsschutzgesetz? Gibt es da in Berlin Gesetze dass man ein SSW auf seinem Besitz nicht mehr abfeuern darf?
  6. Verdammt viel Glück gehabt. Bei ambitionierteren Tätern wäre sie jetzt wohl schwer Verletz oder tot.
  7. Das könnte eine interessante Mischung geben. Mal sehen was dabei rauskommt.
  8. Wie bekommt man als NPD-Mitglied einen Waffenschein? Gibt es da eine Begründung für eine besondere Gefährdung? Ja ich weiß, Journallie
  9. Die hat da aber nicht sehr viel mit der Religion zu tun.
  10. Aber nur als Biodeutsche Kartoffel, denn die ist immer supekt. Alles andere sagt immer die Wahrheit vor Gericht, isch schwör.
  11. Mannheim-Neckarstadt...... ob da sich jemand findet, der freiwillig zur Polizei geht?
  12. Selbst dann wird sich wieder einer finden, der ein Haar in der selbst gekochten Suppe findet.
  13. "Mann"??? Irgentwann heißt es wohl nur noch Mensch um ja nicht den Täter näher beschreiben zu müssen.
  14. Ungeladen im Rucksack somit nicht zugriffsbereit. Wo ist das Problem? Sollte man eher der Streife eine verbraten wegen Unwissenheit.
  15. Die sind aber Teuer geworden, mir wurde kurz nach der Wende eine angboten für 500,- incl. 1000 Schuß. Hab dafür keine Verwendung und dankend abgelehnt.
  16. Dann ist, mit Verlaub, die Standordnung große Scheiße und sollte den aktuellen Sicherheitstsandarts angepasst werden. Oder sind damit, sorry wenn das jetzt richtig böse rüberkommt, viele Jäger einfach überfordert und man verzichtet deshalb auf Sicherheit?
  17. Und selbst da liegt das Transportbehältnis bei mir nach Möglichkeit so, dass ich die Waffe verstauen kann, ohne die Mündung aus der sicheren Richtung zu nehmen. Klar geht das nicht immer, aber nach Möglichkeit wird es auch so gehandhabt wenn ich aufsicht habe. Hab leider selbst schon zu oft in Mündungen gesehen und mittlerweile auch schon jemand der absolut unbelehrbar war vom Stand geschmissen.
  18. Ungewollte Schussabgabe. Mit der Einzelladerlangwaffe sich selbst tödlich verletzt??? Verletzung aller Sicherheitsregeln, anders kann ich mir das nicht vorstellen.
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