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Posts posted by Greenhawker
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Preisverhandlungen unter Pharmavertretern?
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Dem würd ich andere Viertel zum Joggen empfehlen, da lernt er vielleicht noch was, oder das Problem für uns Waffenbesitzer hat sich erledigt.
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Sollte es zumindest nicht sein. Früher hat man sowas um die Ecke gezogen und Manieren beigebracht, zur Not auch mehrfach. Heute musst du davon ausgehen vorher abgestochen zu werden.
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Die Nachbarn haben eine Beleidsbekundung an die Mutter strikt verweigert. Hat wohl jeder gehofft nicht derjenige sein zu müssen der dem Treiben des !6jährigen eine Ende setzen muss. Behörden haben anscheinend schon gar nicht mehr reagiert, wenn es um den ging.
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Mal sehen, ob ich das noch genau zusammen bekomme.
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Ich hatte meine vor der Einführung des KWS und mit hat sie zwei mal den Arsch gerettet. Beim zweiten Mal auch geschossen. Ohne könnte ich jetzt wahrscheinlich hier nicht schreiben.
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Am 3.3.2023 at 18:49 , earl66 sagte:
Ich kurz nach Einführung…
Ich auch, vor 20 Jahren war die Einführung.
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Ich hab schon seit 20 Jahren einen.
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"Ein Mann". O.k. alles klar.
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Am 2.3.2023 at 06:09 , Hausmeister sagte:
klingt sehr nach "Neubürgern" in der Nachbarwohnung
Steht ja auch dort,
ZitatDa einem Sprecher zufolge ein rassistisches Motiv nicht auszuschließen ist,
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ZitatKevin Komolka, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte: "In einem sicheren Land wie Niedersachsen gibt es eigentlich keinen Grund, weshalb sich Privatleute bewaffnen müssten. Die Polizei als Vertreterin des Staates hat nicht ohne Grund das Gewaltmonopol. Sie ist dafür da, allen Bürgerinnen und Bürger Schutz zu bieten."
Kleiner Scherzbold und eine Nachschulung in Sachen Gewaltmonopol und der Begriff bedeutet wären wohl auch angebracht.
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Abgerissen worden wäre die Burg wohl eh, weil nicht mehr sanierbar. So kann man sich noch etwas gut fühlen dabei.
Deutsche Familien suchen händeringend nach solchen Objekten. Bei uns in der Gemeinde kauft selbige alles auf, was nur geht. Du kannst bei uns kein einziges Haus von privat mehr kaufen. Selbst eine Firma wollte der BGM mehr oder weniger enteignen um an das Gelände zu kommen. Allerding hat der Besitzer recht gut bezahlte Anwälte gehabt und das war ein Schuss in den Ofen. -
Um den Stadtteil sicherer zu machen müsste man erst einmal einen großen Knast bauen und 50% des Stadtteils drin einsperren und den Rest abschieben.
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Ich glaub, bei dem Wert braucht man darüber nicht mehr diskutieren.
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Ich kann mit dem ganzen Fasching, Fasnacht, Fasnet oder wie das Zeugs heißt nichts anfangen.
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War ja nicht anders zu erwarten. Ist halt deren Kültür.
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Was fehlt????
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Am 16.2.2023 at 13:07 , Glockologe sagte:
P.S.
Ich weiß durch Empirie, daß ich Null Probleme damit hatte, die Waffe auf Menschen zu richten und auch mal den Finger ans Züngel zu legen. Ob ich tatsächlich abgedrückt hätte, mußte ich glücklicherweise nie herausfinden.
Mit SSW auch abgedrückt, scharf nur Hand am offenen Holster, zu der Zeit als die zweite "Serie" mit Überfällen auf BW-Wachen war.
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Am 16.2.2023 at 08:09 , Immerbadisch sagte:
...bei unseren Glaubensfanatikern wird bestimmt sicherlich öfters mitgehört, da bin ich mir sicher...
Du meinst weggehört??
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Wer sagt, dass die logisch Denken?
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Am 12.2.2023 at 15:03 , Jägermeister sagte:
Gerade nochmals in meiner Ausnahmegenehmigung nachgeguckt: Da steht explizit Umgang.
Ich habe gar keine BKA Genehmigung da meine Magazine vor dem Stichtag gekauft und angemeldet. Für mich gilt dann:
ZitatKlarstellende Informationen gibt es aus Bayern (Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums vom 05.02.2020): „Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung. Alternativ können Magazine an einen Berechtigten, die Waffenbehörde oder eine Polizeidienststelle abgegeben werden.“ Nur bei Erwerb nach dem 13.06.2017 gelten demnach in Bayern die Vorschriften nach §13 AWaffV. Dieser Hinweis kann ggf. an Behörden anderer Bundesländer weitergegeben werden.
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Militante Waffengegener? Es brennt mir zu oft in letzter Zeit in und an Schützenhäusern. Dazu die immerwährende Forderung der zentralen Aufbewahrung, damit wären die Waffen gleich mit vernichtet.
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Wenn die den VDB zitieren
Zitat"Große" Magazine: Waffengesetzänderung beachten
Für Altbesitz konnten je nach Erwerbsdatum der Magazine zum einen Besitzanzeigen bei der zuständigen Waffenbehörde oder Ausnahmeanträge beim BKA eingereicht werden. Die Magazine müssen nun in einem Sicherheitsbehältnis der Stufe 1 verwahrt werden, egal ob sie mit Munition bestückt sind oder nicht.
Des Weiteren hängt von der Ausnahmegenehmigung des BKA ab, ob mit den Magazinen umgegangen werden darf, oder ob die Ausnahmegenehmigung nur zum Besitz berechtigt. Der Verband Deutscher Büchsenmacher (VDB) schreibt dazu in einem Merktblatt: „Berechtigt [die Ausnahmegenehmigung] nur zum Besitz, ist kein Schießen erlaubt. Berechtigt diese zum generellen Umgang, dann wird das Verbot gegenüber dem Inhaber nicht wirksam (§58 Abs. 17 und 18). Das Verbot zielt auf den Umgang ab und Umgang im waffenrechtlichen Sinne (§ 1 Abs. 3 WaffG) hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht.‘“
Wer keine Ausnahmegenehmigung zum Umgang mit, sondern nur zum Besitz von „großen“ Magazinen hat, sollte also entsprechend die Finger davon lassen, diese auch mit Munition bestückt aufzubewahren.
Dann bitte auch vollständig (aus der gleichen Broschüre)
ZitatKlarstellende Informationen gibt es aus Bayern (Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums vom 05.02.2020): „Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung. Alternativ können Magazine an einen Berechtigten, die Waffenbehörde oder eine Polizeidienststelle abgegeben werden.“ Nur bei Erwerb nach dem 13.06.2017 gelten demnach in Bayern die Vorschriften nach §13 AWaffV. Dieser Hinweis kann ggf. an Behörden anderer Bundesländer weitergegeben werden.
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Übrigens in meinem KWS gibt es keine Beschränkung über das offene oder verdeckte Tragen einer SSW und in Bayern ist mir der Grundsätzlich Eintrag der Verpflichtung zum verdeckten tragen nicht bekannt.
Das der wohl nicht ganz rund läuft halte ich für unbestreitbar, weshalb er wohl auch "ehemaliger" Feuerwehrmann ist.- 1
Info zu IWA Gerüchten...
in Bund Deutscher Sportschützen e.V.
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Ganz Ehrlich, hier vermute ich das Rattenpack in den eigenen Reihen. Es gibt genügend die GK verbieten lassen wollen um ihre eigenen Vorlieben noch ein paar wenige Jährchen schützen zu können.