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Christian Westphal

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  1. Gibt es irgendwo eine Übersicht, wer wann worüber spricht? Bloombergs BlaBla zuzuhören ist etwas ermüdend... Edit: gefunden, http://www.jhsph.edu/events/gun-policy-summit/agenda.html
  2. Das NWR-Gesetz ist -- aus Sicht der Datensicherheit in den Bereichen, die das Gesetz regelt -- nicht schlecht. Probleme sind: Das Gesetz regelt nicht alle Bereiche, z.B. nicht den physischen Zugriff auf die Server. Es ist nicht sichergestellt, dass sich alle immer an das Gesetz halten. Und offen gestanden: Ich (und nicht nur ich) bin scharf auf die aggregierten (anonymen) Daten, die da herauskommen.
  3. Ja. Allerdings wäre damit nur Zugriff auf wenige Daten möglich gewesen und die Entdeckung des Täters wäre aufgrund des engen Personenkreises nahezu sicher gewesen. Also: Geringer Ertrag des Datenklaus, hohes Entdeckungsrisiko. Jetzt geht es um den Zugriff (ganz einfach sind Massenabfragen im NWR allerdings nicht - zumindest laut Gesetz) auf alle Daten und deutlich schwierigere Eingrenzug des Täterkreises. Also: Potentiell enormer Wert des Datenschatzes, geringes Entdeckungsrisiko.
  4. Danke für den Link. Deine Überschrift verspricht 2000-2011, ich finde auf den ersten Blick nur 2010/11. Ist da noch mehr?
  5. Abgesehen davon, dass das nicht meine Reaktion gewesen wäre: Letztlich wissen wir nicht, ob, gegeben die Situation in den USA, das Programm nicht vielleicht doch eine gute Idee ist.
  6. Die Kernaussagen könnten Eins-zu-eins von der CDU stammen. Das Problem ist nicht die SPD, das Problem ist deren Wunschkoalitionspartner, dem dann schnell mal die Sportschützen und Jäger für größere Projekte geopfert werden.
  7. Schießt irgendwer Rebhühner? Ich kenne nur Jäger, die ihr Möglichstes tun, dem Rebhuhnbestand Erhohlungschancen zu schaffen; keiner von denen schießt welche. Wenn die Rebhuhnjagd verboten wird, weiß ich, was das für deren Motivation, für eine Bestandserholung zu sorgen, bedeutet.
  8. VG Hamburg 4 K 724/12 vom 05.07.2012, nicht rechtskräftig: Eine einmalige Zutrittsverweigerung bei einer §36-Kontrolle begründet die Unzuverlässigkeit. ( Mehr Informationen)
  9. Rechtschutzversicherung haben, durchklagen. Ganz wichtig: "Ich sichere Ihnen meine volle Kooperation zu; Fotos meiner Waffen fertigen Sie jedoch nur an, wenn Sie mir hierfür eine Gesetzesgrundlage nennen."
  10. Ich bin sehr gespannt, was die genauen Schlussfolgerungen des DJV sein werden. Könnte aber auch in die andere Richtung gehen: "Versuche zeigen, dass bei geeigneter Geschosswahl auch 400 Joule Auftreffenergie mehr als ausreichend Tötungswirkung entfalten."
  11. Es wird weder im WaffG noch in der AWaffVwV von Fotos gesprochen. Das sind also eigenmächtige Handlungen der Behörden. Empfehlung: Fotografieren in der Wohnung untersagen. Kommt die Begründung "Aber unsere Datenbank sieht das vor.", so sieht meine Datenbank auch die Speicherung von Bildern aller Wertgegenstände aller Behördenmitarbeiter vor, aber einen Rechtsanspruch auf die Bilder habe ich dadurch noch lange nicht.
  12. Kommt dabei raus, wenn man (das Gesetz) nicht zuende liest. Die Anlagen des WaffG sind sauwichtig: Anlage 1, Abschnitt 8.2:
  13. 2009 waren es 31'014 Schusswaffentote. Aufteilung auf ICD10-Codes: Unfälle W32-W34: 554 Selbstmord X72-X74: 18735 Tötungsdelikte X93-X95: 11493 Unbekannt Y22-Y24: 232 Quelle: CDC Wonder Datenbank.
  14. Die Anfrage sofort zu Begin des NWR ist jedem zu empfehlen. Bei der Befüllung einer derartigen Datenbank ist naturgemäß mit Fehlern zu rechnen. Das NWR wird ziemlich bald zu größeren Abgleichen genutzt werden. Dabei will niemand mit einem falschen Eintrag darin vertreten sein. Über Folgen spekuliere ich jetzt mal nur, aber für ganz von der Hand zu weisen ist es m.E. nicht, dass einen eventuell ein SEK besucht, weil das Register glaubt, dass man etwas hätte, was man nicht haben soll. Daher: Wenn das NWR in Betrieb geht, muss jeder sofort abfragen, welche Daten über ihn dort gespeichert sind. Und zwar nicht, um den Betrieb zu erschweren, sondern um negative Konsequenzen für sich selbst zu vermeiden.
  15. Nein. Die m.E. (und zwar unabhängig von meinen Lobby-Interessen) weltweit beste Literatur hierzu stammt von Frank Robertz, insbesondere sein Buch "school shootings". Darin werden "school shootings" definiert. Er zählt auch Taten, die nicht mit Schusswaffen (also Messern, Brandwaffen, etc.) begangen wurden zu "school shootings". Die zu dem Thema ernstzunehmenden Wissenschaftler (so ziemlich alle außer Bannenberg, aber ausgerechnet die berät dann den Bundestag...) argumentieren so. §36 sollte ausreichen. Kann ja durchaus sein, dass auch ein blindes Huhn (deutsche Waffengesetzgebung) hier mal ein Korn gefunden hat (wie m.E. auch mit dem Zuverlässigkeits- und Eignungsprinzip, auch wenn die eventuell derzeit gelegentlich zur Entwaffnung missbraucht werden).
  16. Deutlich bessere Arbeit, als das was Bannenberg so abliefert. Für gänzlich unvoreingenommen bzgl. "Schusswaffen" halte ich die Autorin nicht (11.3.2.8, letzter Satz ist m.E. in Anbetracht ihrer Empirie etwas "soft"). Lesenswert für die meisten hier sind die Seiten (in dieser Reihenfolge): 391f., 307ff., 167f., 89. Zusammenfassend kommt die Autorin zu dem Schluss: "Einem Kind, dass einen deutlichen Hang zu einer Verzweiflungstat zeigt, sollte keine Knarre in die Hand gedrückt werden. Andererseits ist ein Kind mit Knarre noch lange kein Prädiktor für eine Verzweiflungstat." Das klingt auch in meinen Augen ganz vernünftig.
  17. Was zeigen würde, dass unstreitige militärische Gewinne dem siegenden Staat schaden können.
  18. Daraus lernen wir: In einer Umgebung, in der wir gegängelt werden sollen wo es nur geht, vermeiden wir den persönlichen Kontakt zu denen, die die Gängelung ausführen sollen. Wenn nicht vermeidbar, geben wir nur Informationen preis, die wir uns vorher zum Preisgeben ausgesucht haben. Kommen Nachfragen, so antworten wir ausweichend; wie das geht, dürften wir mittlerweile von der Gegenseite gelernt haben.
  19. Vergleich = deutlich geringere Belastung der Justiz, denn Vergleich vereinbaren die Streitparteien kennt keine Berufung Urteil muss von der Kammer ausgearbeitet und geschrieben werden, mit Quellbelegen und allem drum und dran kennt die Berufung mit dem positivem Risiko, dass das Urteil gekippt wird, was in der Statistik der Kammer schlecht aussieht. Ich tippe da also eher auf pragmatische und nicht auf ideologische Überlegungen.
  20. Der Wunsch nach dem Vergleich kommt wohl von der Arbeitsersparnis für die Kammer im Vergleich zum Urteil. (Das ist jetzt allerdings aus RA-Blogs kolportierte Internetweisheit und kein hartes Wissen.)
  21. Empirische Testreihe zur Optimierung der persönlichen Schießergebnisse.
  22. Würde mich jemand fragen: So würde ich prompt antworte: Ganz dicht bei Null, und ich denke, da stimmen mir hier fast alle zu. Wenn ich jetzt die Zusatzinformationen ins Spiel bringe, dass diese Familie (auch?) irakische Pässe hat und offensichtlich nicht ganz mittellos (Auto, Haus) ist, ändert sich dann Eure Einschätzung dieser Chance?
  23. Ist das eventuell einfach nur schlecht journalistisch aufbereitet und soll vielmehr heißen: "Wenn sich die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit -- z.B. durch eine Verurteilung wegen einer Gewalttat -- ergibt, soll der (ehemalige?) Soldat gemeldet werden." ?
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