Stelle Dir vor, es gäbe ein großes Gebiet (sagen wir 1000 ha) und einem militanten Tierschützer gehören 5 Hektar davon in Form von schmalen Streifen, die sich durch das gesamte Gebiet ziehen.
Wäre er nicht Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft, so wären auch die restlichen 995 Hektar unverpachtbar oder im Pachtwert enorm gemindert, da die jagdliche Bewirtschaftung der Fläche enorm schwierig wäre (kein Betreten, kein Überschießen der schmalen Streifen).
Es ist also ein Schutz für die Eigentümer der Restlichen 995 Hektar, dass ihnen nicht ein Querulant mit marginalem Landbesitz den Pachtwert zerstören kann.