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Christian Westphal

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Posts posted by Christian Westphal

  1. Moin Herrschaften,

    ich bin auf der Suche nach sogenannten "school shootings". An den folgenden Tagen soll es irgendwo auf der Welt jeweils einen solchen Fall gegeben haben, ich finde aber jeweils dazu nichts. Daher meine Frage an Euch: Könnt Ihr mir Hinweise auf Fälle solcher "school shootings" (da muss keine Schusswaffe im Spiel gewesen sein, da muss auch niemand gestorben sein, da muss nur ein Angriff auf eine Bildungseinrichtung stattgefunden haben) nennen?

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    Andere Daten brauchen hier nicht erwähnt zu werden, die habe ich schon.

    Im Voraus danke für jeden Hinweis.

  2. Bannenberg bezieht sich gelegentlich (ohne den Namen zu nennen) auf Oberwittler und behauptet, dieser würde an einer Studie arbeiten, deren bisher unveröffentlichtes Ergebnis sei, dass die Schusswaffe im Haus das Eintreten eines "Familiendramas" begünstige.

    Ich habe gesucht wie ein Blöder aber habe diese Aussage bei Oberwittler bisher nicht gefunden.

  3. Die vom Lügengraf "vergessenen" Opfer sind ein anderes Thema,

    wenn wir die berücksichtigen wollten wäre die Liste so lang wie eine Rolle Shicehouse-Papier

    und die Karte einfach nur schwarz.

    Legt als Gesamtheit zur Betrachtung nur die von Grafe genannten Opfer fest. Dann habt Ihr ein überschaubares Problem.

    Also: "Grundgesamtheit sind die von Roman Grafe am soundsovieltensoten aufgeführten Opfer auf seiner Sportmordschützen-Liste." (Kopie an dem Datum sichern.)

  4. Das bedeutet aber auch, dass lediglich 2182 Personen NICHT von Jägern getötet wurde. Wäre gespannt wieviele Jagdgegner, Veganer und sonstige Hunde und Katzenvergaser darunter waren.

    Noch besser: Das bedeutet, dass mindestens 2182 Mord- und Totschlagsdelikte nicht von Jägern mit ihren Schusswaffen begangen wurden. Vorsätzlich kann man jemanden erschießen

    1. in Notwehr
    2. in Suizidabsicht (sich selbst)
    3. in krimineller Absicht

    Nur letzteres zählt zu den Mord- und Totschlagdelikten der PKS, und ich bin mir nicht sicher, welche Abgrenzung Peta vorgenommen hat.

  5. Also nicht der Jagdpächter?

    Aber warum sollen sich die Grundeigentümer zwangsweise zusammenschließen - was bringt das? (In meinem Kopf habe ich da die Bodenreform und die nachfolgende Zwangskollektivierung nach sowjetischem Muster)

    Stelle Dir vor, es gäbe ein großes Gebiet (sagen wir 1000 ha) und einem militanten Tierschützer gehören 5 Hektar davon in Form von schmalen Streifen, die sich durch das gesamte Gebiet ziehen.

    Wäre er nicht Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft, so wären auch die restlichen 995 Hektar unverpachtbar oder im Pachtwert enorm gemindert, da die jagdliche Bewirtschaftung der Fläche enorm schwierig wäre (kein Betreten, kein Überschießen der schmalen Streifen).

    Es ist also ein Schutz für die Eigentümer der Restlichen 995 Hektar, dass ihnen nicht ein Querulant mit marginalem Landbesitz den Pachtwert zerstören kann.

  6. Mich wundert die hohe Zustimmung innerhalb des Direktoriums zu den Piraten?

    Es gibt nur wenige Parteien, bei denen eine für uns positive Zukunft denkbar ist. Die Piraten gehören (noch) dazu.

    Es gibt viele Parteien, die uns in der Vergangenheit mit vielfach ungeprüfter Regulierungswut bedacht haben. Dazu gehören alle, außer den Piraten.

  7. MJK hat geantwortet:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-462-47026--f338556.html#q338556

    Mag sie jemand mit Bezug auf diese ihre Antowrt fragen,

    1. ob sie es als allgemeines Besitzverbotskriterium für messbar ungefährliche Objekte heranziehen möchte, wenn es "ihrer Auffassung nach keinen vernünftigen Grund für die Nutzung bestimmter Objekte durch Bürger" gibt.
    2. falls ja, wie sie dies mit dem GG in Einklang bringt.

    Beim Nachdenken: 2. Punkt weglassen, GG-Keule ist langweilig, weil es keine Antwort geben wird. Lasst Sie lieber irgendwelches zusammenhangloses Zeug auf Punkt 1. antworten.

  8. MJK hat geantwortet:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-462-47026--f338556.html#q338556

    Mag sie jemand mit Bezug auf diese ihre Antowrt fragen,

    1. ob sie es als allgemeines Besitzverbotskriterium für messbar ungefährliche Objekte heranziehen möchte, wenn es "ihrer Auffassung nach keinen vernünftigen Grund für die Nutzung bestimmter Objekte durch Bürger" gibt.
    2. falls ja, wie sie dies mit dem GG in Einklang bringt.
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