Kleine Ergänzung:
in D verlieren Menschen, die wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, automatisch das passive Wahlrecht für fünf Jahre.
Das aktive Wahlrecht allerdings muss explizit beim Schuldspruch aberkannt werden und das passiert nur in sehr wenigen Fällen. Und selbst in diesen wenigen Fällen finde ich das grundfalsch. Was ist denn eine Demokratie wert, die ein paar Knastis mit eventuell extremen Ansichten keine Stimme gibt?