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JHS

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  1. perfekt! wir vergraulen unsere industrie, verarschen unsere lehrer. da ist doch so ein nationalpark genau DIE LÖSUNG für all unsere probleme im ländle. wenigstens ist es ein guter ausblick, daß wir zeit meines lebens bestimmt keine grün-rote regierung mehr bekommen :n10:
  2. bitte solche dinge nicht mit magensaftresistenten tabletten machen und auch nicht mit retardierten arzneiformen.
  3. ich tippe mal auf die normalen symptome einer herzinsuffizienz: keine energie, atemnot, wassereinlagerungen, irgendwann machen vermutlich auch die nieren nicht mehr mit.
  4. klaro ist das auch meine meinung. jede anwendung von showlasern in der öffentlichkeit ist genehmigungspflichtig. die voraussetzungen habe ich in meinem ersten post in diesem thread erläutert. ausnahmen gibt es für diese kleinen fertigteile, die ein festes programm abfahren. in denen steckt meist ein minderwertiger halbleiterlaser mit ca. 1mW ausgangsleistung. da passiert auch nichts schlimmes, wenn der strahl - warum auch immer - mal stehenbleibt. bei den kalibern, mit denen ich teilweise gearbeitet habe, hätte ein still stehender strahl in kürzester zeit mal eben die jacke eines zuschauers in brand gesteckt. was passiert, wenn der auf eine netzhaut trifft, brauche ich wohl nicht erklären.
  5. die klasse 2M gibt es nur dort, wo der einspeisende laser eine leistung von weniger als 1mW hat. um es kurz zu machen: die großen showlaseranlagen fallen in keine dieser klassen, lediglich die zu grunde liegende laserquelle. bei einem pink floyd-konzert, welches ich auf dem hockenheim-ring besucht habe, wurde ein 70W-kupferdampflaser eingesetzt. hier wurde auf eine bestrahlung des publikums verzichtet. dafür gab es damals zusätzliche auflagen, um den flugverkehr nicht zu behindern, da hier die strahlen teilweise sekundenlang statisch in den himmel gerichtet waren. das wäre für piloten doof gewesen... ist eine diskussion auf dieser ebene in ordnung?
  6. jetzt mal auf rein sachlicher ebene: nein, wir sind da immer noch nicht einer meinung. der punkt ist einfach folgender: wenn ich eine ebene, eine welle oder sonstige schwebung ind publikum projiziere, wird die, wenn man am eingang einen an sich schon sicheren laser stehen hat, schlicht nicht mehr wahrgenommen, da einfach nicht genug licht dort ankommt. daher kann man auch leistungsstärkere laser nehmen, solange sichergestellt ist, daß die verweildauer der projektion an jeder stelle im publikum ausreichend kurz ist. ab t=55s sieht man etwas, was meinen damaligen shows sehr nahe kommt. der hier eingesetzte mischgaslaser hat eine ausgangsleistung von über 2W. zu den projektoren geht es über glasfaser. das hat jetzt weniger mit rechthaberei zu tun, eher damit, daß ich auch heute noch fasziniert bin, wenn ich sowas sehe oder die menschen wiedertreffe, die im gegensatz zu mir dieser berufung treu geblieben sind.
  7. Au weia, DER ist genosse? den hätte ich eher bei MLPD oder DKP verortet bei seinem Diskussions- und Moderationsstil auf Facebook. Dann man viel Spaß mit der Arbeit, wenn der von den Aktivitäten erfährt...
  8. tut mir leid. ich habe mich dazu hinreissen lassen, meinem gegenüber ein nichtwissen zu attestieren, da er forderte, man solle sich erstmal schlau machen, bevor man über etwas redet, um gleich im nächsten satz zu demonstrieren, daß er offensichtlich noch nicht an einer lasershow beteiligt war. ich kenne linearbeschleuniger nicht und fühlte mich durch das "macht euch erstmal schlau" doch angegriffen. wenn dies falsch angekommen ist, bitte ich um entschuldigung.
  9. ich diskutiere hier über etwas, mit dem ich mich sehr gut auskenne. übrigens im gegensatz zu dir. klasse 2a gibt es nicht. und mit einem klasse-2-showlaser kann man keine show machen. ich hatte einen argon/krypton-mischgaslaser mit 650mW im einsatz. das ist klasse 4. erschreckend sind übrigens die wirkungsgrade: 15kW rein, 0,00065kW raus.
  10. ich bin lediglich verwundert, weil ich bisher weder vom hersteller meiner badewannenarmatur noch vom deutschen vertrieb meiner spiegelreflexkamera je eine antwort auf meine e-mails am wochenende bekam. meistens fallen mir die fragen zwischen freitag und samstag nacht ein und die antwort darauf kam immer erst am montag.
  11. was ist das denn für ein unseriöser betrieb, der am samstag abend e-mails beantwortet? garagenfirma? hinterhofwerkstatt?
  12. ich habe früher solche öffentlichen lasershows geplant, gebaut und durchgeführt. solange der strahl ständig in bewegung ist, reicht die energie, die pro fläche auf die zuschauer abgegeben wird, nicht aus, um irgendwelche schäden zu verursachen. damit es keine unfälle gibt, werden alle scanner und galvanometer, die den strahl in bewegung halten, ständig überwacht (closed loop) und sobald einer nicht mehr tut, was er soll, fällt ein blech in den strahlengang und im publikum kommt gar nichts mehr an. um eine solche veranstaltung durchzuführen benötigt man seitens des betreibers einen laserschutzbeauftragten (in dem fall mich) und eine behördliche abnahme pro aufbau. diese wird meistens vom gewerbeaufsichtsamt in verbindung mit einem sachverständigen durchgeführt.
  13. nö. ich habe seine aktivitäten von anfang an beobachtet, mehrmals mit ihm telefoniert und ihn darauf hierher eingeladen. das ist alles gut aufgezogen und es gibt keinen grund, einen solchen versuch im keim kleinreden zu müssen.
  14. es ist nicht zu glauben, wie erfolgreich sich dieses video verbreitet hat. MÄNNERS, DAS IST EIN FAKE. ein viraler werbespot für ein zukünftiges vorhaben von jörg. in seinem channel gibt es auch ein "making of" vom "unfall" :n10:
  15. um diese sendezeit schaut sich das keiner an...
  16. man muss seinem gegenüber trotzdem nicht unterstellen, ein säufer zu sein.
  17. der fall in münchen (stichwort "Sven G.") wurde meines erachtens falsch aufgearbeitet. der mann musste wohl davon ausgehen, daß man in ein paar sekunden mit seinem kopf fussball spielt. wie sehr der serbische täter dafür quallifiziert war, stellte sich nach dem prozess heraus, als dieser eine fünfstellige entschädigung wollte, da er seine semi-professionelle fussballkarriere nicht mehr weiterverfolgen konnte. richter im strafprozess war übrigens herr götzl, welcher nun den NSU-fall aufarbeitet.
  18. das gilt aber nur und ausschliesslich für atemluftethanol / blutethanol. sonst ist das nämlich ein faktor von 1.000
  19. normalerweise bestelle ich aceton im 25L-fass und H2O2 30% in literflaschen. dazu noch acetonitril, methanol, cyclohexan, t-butanol, diethylether, dichlormethan, chloroform... halt so alles, was man in grossen mengen im syntheselabor benötigt...
  20. Ja, die gute alte "Chrofelsäure" ist unschlagbar. Heute wird schon rumgeheult, wenn man H2SO4/H2O2 in wirksamer Konzentration benutzen möchte...
  21. Thema verfehlt: Hier wird die Auskunft ja nicht elektronisch erteilt, sondern per Post.
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