Triggerfinger
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Per Gesetz liegt die Nachweispflicht über die regelmäßige Teilnahme am Schießen beim Schützen.
das sind normalerweise die Bedürfnisbescheinigungen.
Per Gesetz liegt die Nachweispflicht über die regelmäßige Teilnahme am Schießen beim Schützen.Kein Leiter oder Leitender oder Vorsitzender oder, oder...
hat die Pflicht die regelmäßige Teilnahme zu verifizieren. (Ausnahme: die ersten drei Jahre).
In §4 (4) WaffG neu eingefügter Satz stellt klar, dass eine Prüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses auch nach der Bedürfnisüberprüfung drei Jahre nach der erstmaligen Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfolgen kann. Die Überprüfung kann sich auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung beschränken(Abs.3) muss es aber nicht.
Der Verband muss lediglich eine Möglichkeit der Datenüberprüfung einrichten,
das sind normalerweise die Bedürfnisbescheinigungen.
Und wie sollen die Deiner Meinung nach aussehen? Eine reine Anwesenheitsliste wird wohl manchen Verantwortlichen nicht mehr ausreichen um diese Bedürfnisbescheinigung auszustellen, zumal nun in der neuen Sportordnung die Führung des Schießbuches klar gefordert wird.
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Wer so einen Anruf tätigt, ist sich über potentielle Folgen für den telefonisch Angeschissenen glasklar im Bilde! Da gibt es nix zu deuten.
Bleibt nur zu hoffen,dass das im Verband nicht ohne Folgen für den Anrufer bleibt.
Denke jetzt ist der Bundesbeirat gefordert.
Neue SSPo VdRBw
in Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
Posted
[quote=Brommy;
Ganz einfach,
in dem der Schütze ein Schießbuch führt.
Ohne Schießbucheintrag keine Bescheinigung.
Grüße
Brommy