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Alaska

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Posts posted by Alaska

  1. Ich selber gab sie seit 3 Jahren und ca. 1000 Schuss mit gemacht. Sie wurde von mir gebraucht bei Frankonia Berlin erworben. Sie wurde Mal durch ein sehr guten Pistolenschützen getestet und mir danach zum Kauf empfohlen. Wohnen tut die .45er derzeit in Potsdam.

     

  2. Hallo zusammen,

    ich beabsichtige mich Waffentechnisch etwas anders auszurichten.

    Im Zuge dessen will ich einige Waffen verkaufen, habe aber kein Plan was man da realistisch fordern bzw. erziehlen  kann.

    Bilder muss ich erst machen, aber eventuell kann mir der ein oder andere ja schon mal einen Tipp geben.

    Veräußert werden sollen:

    Peter Stahl Range Master .45 ACP mit zwei Magazinen

    DanWesson  .357 Mag  mit 6 Zoll Lauf

    Anschütz 1903 ohne Visierung

  3. Vielen Dank für eure Beiträge, werde das morgen mit dem geschäftsführenden Vorstand entsprechend besprechen und auf die Schriftform pochen.

    Jägermeister Danke für deine Ausführung, werde diesbezüglich prüfen ob wir unsere Satzung entsprechend überarbeiten.

  4. Hallo zusammen,

     

    ich bin seit ca. 6 Monaten Vize bei uns im Verein und benötige mal fundierte Hilfe zu einem Thema, wäre scön wenn mir da jemand helfen kann.

    in zwei Monaten führen wir unsere JV durch, in unserer Satz steht

    Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.

    Bisher wurde entsprechend rechtzeitig ein Aushang am schwarzen Brett im Vereinsheim gemacht, sowie steht der Termin ja im Jahresplan den jeder sich mitnehmen konnte oder auf der Homepage.

    Wie gesagt ich bin gerade dabei mich in diverse Themen der Vereinsleitung einzuarbeiten und bin nun im Netz über folgendes gestolpert

    Eine schriftliche Einladung ist auch ohne Unterschrift gültig, wenn die Satzung das nicht ausdrücklich fordert.
    Die Ladung muss an die zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds gehen. Adressänderungen, die dem Verein nicht mitgeteilt wurden, verhindern keine gültige Berufung der Mitgliederversammlung. Das Gleiche gilt z.B. für auf dem Postweg verloren gegangene Briefe.

    ist dies zwingend erfoderlich alle anschreiben zu müssen oder erfüllt der Aushang auch die geforderten Vorgaben.

    Wie handhabt ihr das bei euch in den Vereinen?

  5. Dachte der TÜV Nord macht diese Test nicht mehr, nach meinen Kenntnissatnd sollen die das eingestellt haben.

    Bei uns läuft das über einen Amtsarzt, und sieht wie folgt aus:

    benötigte Unterlagen:

    Für die fachpsychologische Untersuchung wird benötigt:

    • Vom Klienten unterschriebene Einverständniserklärungen zum Erhalt von Informationen bei der zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde, beim behandelnden Arzt zu der Krankenakte sowie bei der Krankenkasse,
    • biografische Daten des Klienten (fünfseitiger Datenbogen),
    • Daten der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde (zweiseitiger Erhebungsbogen zur Rechtmäßigkeit der Untersuchung, zum bisheriger Waffenbesitz und zu Eintragungen im polizeilichem Führungszeugnis),
    • Daten der Krankenkasse (zweiseitiger Erhebungsbogen),
    • Daten des behandelnden Hausarzt über relevante Vorerkrankungen des Klienten (vierseitiger Fragebogen),
    • Quittung des Bürgerservices der Stadtverwaltung über die Einzahlung der Gebühr von 180 Euro.

    Die gesamte Begutachtung dauert vier bis fünf Stunden. Sie beinhaltet einen standardisierten Persönlichkeitstest und eine Exploration, also ein diagnostisches Gespräch zwischen Gutachter/in und Klient. Thema ist neben dem psychologischen Entwicklungsstand auch die Sozialanamnese.

  6. oh man über was für kranke Themen sich Leute (Weiber) so Gedanken machen.

    Bin nach dem lesen gleich nochmals zum örtlichen Feuerwerksdealer geganngen und habe noch etwas sinnloses gekauft, nun stehen im Arbeitszimmer an die 30 Batterien, wird ein herrlich umweltzerstörendes Feuerwerk.

    und der alte Sack Alaska freut sich wie ein kleines Kind drauf.

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  7. Habe jetzt nicht alles gelesen, habt ihr das auch bekommen

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Im Anhang finden Sie den finalen Vorschlag der Kommission. Verschärfungen für regulär erworbene Waffen oder Verbote halbautomatischer Waffen für Privatpersonen finden sich darin keine.
    Leider, wie ich meine. Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas HÄNDEL MEP
    Chair
    Committee on Employment and Social Affairs - EMPL
    03M061, Willy Brandt Building
    60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
    B-1047 Bruxelles/ Brussel
    Phone: +32 (0)2 284 5658
    1, avenue du Président Robert Schuman
    F-67070 Strasbourg
    Phone: +33 (0)3 8817 5658
    E-mail :
    thomas.haendel@ep.europa.eu
    Website: www.dielinke-europa.eu

    20151202_communication_firearms_and_the_security_of_the_eu_en.pdf

  8. So nun bin ich mal gespannt, habe einige Antworten verschickt, welche aus meiner Sicht schlecht mit textbausteinen zu beantworten sind, ob ich immer richtig liege weiß ich selbst nicht ist mir auch etwas egal. Sollte ich falsche Gedankengänge drin haben, sollten mir diese seitens der Adressaten berichtigt werden, was dann wiederrum bedeuten könnte das die sich mal etwas Mühe gegeben haben.

     

    • Like 1
  9. hier mal eine Antwort der CDU:

    Sehr geehrter Herr Alaska,

    vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommen wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris.

    Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen. 

    Der Richtlinienvorschlag wurde bereits vergangene Woche bei den Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind.  Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen ist. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht.  Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

    Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Europagruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unsere Aufmerksamkeit  lenkt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen.

    Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger  größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den   von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen.

    Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor.

    Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung jeglicher Schwerstverbrechen zu leisten. Die CDU/CSU-Europagruppe sieht in diesem Zusammenhang jedoch den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen.

    Die CDU/CSU-Europagruppe wird die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen und mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen. Sollten Sie später noch Interesse haben an den Fortschritten der Verhandlungen, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Christian Ehler

    Europäisches Parlament

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