Jump to content

Elderman

Registrated User
  • Posts

    25
  • Joined

  • Last visited

About Elderman

  • Birthday 11/29/1971

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Nein
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

Recent Profile Visitors

521 profile views

Elderman's Achievements

Member

Member (2/8)

10

Reputation

  1. Bei uns im Schützenverein jedenfalls nicht, da gibts leider keine 5m-Beinschuß-Anlage Nur 25m Headshot - der muss dann aber 5 Schuß stillhalten
  2. Nein, das steht dort nicht. Vorderschaftsrepetierflinten mit gezogenen Läufen sind nur nicht in der beispielhaften Aufzählung aufgeführt.
  3. Eigentlich nicht. Man ignoriert ihn nur. Für Jäger auch eher zweitrangig, da keine 2/6 Regelung. Für Sportschützen wäre als Gedankenspiel de Erwerb einer .308 Modulwaffe plus nachfolgendem Erwerb eines .338 Federal Laufes schon eher diskussionsbehaftet.
  4. Das NWR muss nicht zwingend mit dem Eintrag in der WBK übereinstimmen. In der WBK kann man zB nicht "zerlegt in Teile" als Status eintragen Und in der WBK die R93 nur als Teilesatz einzutragen würde wieder dem Gleichstellungsgrundsatz "der Waffe, für die sie bestimmt sind" Probleme bescheren. Wo keine Waffe, da ist nix gleichzustellen. Hmm.. Moment..
  5. Ich schlage vor, wir warten bis jemand mit R93 über seine Erfahrungen und Kostenersparnisse berichtet
  6. Nachtrag: Post 11 überlesen Soweit ich das verstanden habe (kann mich irren) gibt es im NWR eben nicht die Zuordnung "gehört zu". Es gibt: "Waffe", dazu den Status "Waffenteil" der zB "1 - ganze Waffe" oder "2 - Lauf" lauten kann. (s.o. Seite 397) Ein "gehört zu Grundwaffe XY" fehlt.
  7. Wenn das so offensichtlich ist, warum hat man nicht entsprechende Strukturen direkt eingearbeitet? "Zerlegt" ist für Büchsenmacher interessant, für den normalen Waffenbesitzer ist der Status nicht sinnvoll. Insbesondere wenn man sieht, dass es neben "12 - in wesentliche Teile zerlegt" auch "13 - zusammengefügt zu ganzer Waffe" gibt. https://www.xrepository.de/Datei/urn:uuid:3bd3d41e-835b-4b71-8a72-83a13d824bbe.pdf (Seite 406) Grundwaffe Glock (Original-)lauf .40 S&W Lauf .40 S&W (von IGB) Lauf .357 SIG Lauf 9mm Lauf 9mm Gleiches Problem. Gleiche Lösung? Ar15 in 9mm Wechselsystem .223 Wechsellauf .300 AAC (auf .223 Verschluß angepasst) Wechselsystem .22 lfB Gleiches Problem. Gleiche Lösung? Ich sehe keinen grundsätzlichen Unterschied zum "Modulrepetierer". Bei der Glock habe ich ein "System" und einen Haufen Läufe. Beim AR15 habe ich eben noch ein paar Verschlüsse dazu, das macht den Kohl auch nicht mehr fett. Ich habe auch kein tiefergehendes Problem mit dem "Workaround" der Zerlegung. Aber sauber ist das nicht.
  8. Ich kaufe die Blaser im Kaliber X, sie wird als RepetierLW Kaliber X eingetragen. Ich kaufe Wechselläufe - die werden als Wechselläufe eingetragen. Ich verkaufe einen Wechsellauf - gar kein Problem. Ich verkaufe den Originallauf - äh .. Zu was sind jetzt die Wechselläufe ebensolche? Das NWR kapituliert und trägt schon den Orig.Lauf als Wechsellauf ein.
  9. Zum Beispiel zu einer Waffe 1111 eben weitere zugeordnete wesentliche Teile zuzulassen. Die Fixierung "eine Waffe, eine Nummer" ist das Problem. So wie es im NWR gehandhabt wird, ist die Waffe quasi "tot", man verwaltet eine Ansammlung allein stehender wesentlicher Teile. Anstatt eben unter der Waffe 1111 eine Liste mit den wesentlichen Teilen Lauf 1111, Lauf 1122, Lauf 1133 zu verwalten, bzw die Anlage dieses unterdatenbestandes immerhin zu ermöglichen. Der wird dann nur angelegt bei Waffen wo man es braucht. Also Hauptdatensatz Waffe mit zugeordneten unterdatensätzen. Im NWR wird aktuell der Hauptdatensatz deaktiviert und die unterdatensätze zu Hauptdatensätze gemacht. Ein ähnliches Problem hättest du doch bei einem ar15 mit mehreren wechselsystemen. Da kann man auch lustig tauschen und wieder verkaufen. Interessant wird's doch erst wenn der Originallauf, also der "Nummernträger" verkauft wird.
  10. Man hätte es anders lösen können. Das Rumgegurke mit "zerlegt" macht man doch nur, weil der Standard jetzt so ist wie er ist und offenbar keiner mehr dran rütteln will.
  11. Eintragung im NWR: "Zerlegt in Einzelteile" heisst, dass es keine Schußwaffe mehr ist, sondern eben eine Ansammlung von wesentlichen Teilen. Wer daraus eine Schußwaffe herstellt, sollte die Berechtigung dazu haben. Somit entspricht die Abbildung im NWR ja nicht der rechtlichen Realität, da man tatsächlich eine komplette Schußwaffe erworben hat. Der Status "zerlegt" ist mit Sicherheit ursprünglich nicht eingeführt worden, um modulare Waffen speichern zu können.
  12. Da bekommt also eine Waffe wissentlich und absichtlich einen falschen Status?
  13. Focus (link oben) "Auf seinem Facebook-Profil dokumentierte L. außerdem seine Begeisterung für Waffen, Jagd und blutrünstige Filme. Auf seinem Profilfoto posiert er mit einem erlegten Reh und Gewehr." Ich sag ja auch immer, dass man den Jägers nicht trauen darf..
  14. Das sieht das BKA anders. Im Bescheid vom 1.4.14 haben sie die normale Variante ausgeschlossen und nur die "Target" Version zum Schießsport zugelassen. Der Liemke wird wohl eher keinen Widerspruch einlegen (denke ich mal).
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)