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Posts posted by edegrei
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Ein Anruf beim Sachbearbeiter
und ne Woche später hatte ich den Auszug auf dem Tisch.
MfG
Edegrei
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... mehr gefährdet als die Allgemeinheit bedeutet:
Die Allgemeinheit hat kein Recht sich zu schützen.
MfG
edegrei
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Ja, die Mail hab ich auch bekommen.
Ich hatte ein selbst entworfenes Schreiben verschickt.
Er ist mit keinem Wort darauf eingegangen.
Ich habe darum gebeten, daß er mir meine Fragen beantwortet.
Ist jetzt ca. 14 Tage her, bis jetzt noch nichts zurück bekommen.
MfG
Edegrei
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Wer ist denn nun alles am Donnerstag dort?
- Jägermeister, wahrscheinlich 1300
- pancho lobo
- OA15M5
Edegrei 13.00
- Jägermeister, wahrscheinlich 1300
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Als Sammler bin ich jedes Jahr da.
Würde mich freuen einige von Euch kennenzulernen.
MfG
Edegrei
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Die englischen Texte sollten auch in Übersetzung zu lesen sein.
MfG
Edegrei
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suuuuuuuuuuuper!
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Ja, wird mir dann auch immer gesagt.
Aber wenn ich erschossen werde, dann ist das gewollt.
Dann war ich gezieltes Opfer, oder ich hab jemand die Frau ausgespannt etc.
Aus Versehen zu töten, ziellos ist doch eigentlich viel schlimmer.....
Aber es geht nicht darum andere anzuschwärzen.
Ziel der Diskussion ist zu zeigen, dass mit legalen Waffen fast keine Straftaten begangen werden.
Die Leute haben da ja ganz falsche Vorstellungen.
Und die Lösung ist dann ein Totalverbot.......
Wenn ich dann mit dem Beispiel "Rocker" komme, klappt das ganz gut.
Auch wenn hier ein Klischee bedient wird.
MfG
Edegrei
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Hallo zusammen,
bisher habe ich auf den Spruch: „Alle Waffen verbieten...“
meistens damit geantwortet, daß man dann alle Motorräder zuerst verbieten müsste.
Im Vergleich zu den 800 Toten/Jahr durch Motorradfahrer sind die
5 Toten durch legale Waffen vernachlässigbar.
Und Motorräder sind ja AUCH nur Hobby, und KEIN Transportmittel!
(Welcher Biker hat nicht noch ein Auto in der Garage?)
Könnten also problemlos verboten werden.
In den meisten Fällen wird mir dann entgegnet,
daß es sich ja um nicht gewollte Unfälle handelt und keine Morde.
Nun hat ein guter Freund das Argument wesentlich verbessert:
Wenn man Motorräder verbietet, dann gibt es keine ROCKER mehr!
Keine Rockerbanden...
Zuhälterei, Morde, Bandenkriege, Drogen, ….
Die ganze Rocker-Kriminalität entfällt.
Den mit dem Fahrrad fahren DIE nicht los.....
Motorräder verbieten ist also genauso „sinnvoll“ wie Waffen verbieten.
… und illegale Motorräder fallen viel mehr auf als illegale Waffen.
Bisher konnte mir dazu noch keiner ein Gegenargument bringen.
Mit freundlichen Grüßen
edegrei
PS: Ich will natürlich KEINE Motorräder verbieten!!!!!!!!!!
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Heute wurden 4500 Menschen vor Verbrechern gerettet.
Gestern wurden 4500 Menschen vor Verbrechern gerettet.
Morgen werden wieder 4500 Menschen vor Verbrechern gerettet.
Weil sie zu ihrem Schutz eine Waffe haben!
Nicht in Deutschland, sondern in den USA.
HIER werden jährlich 450 Menschen durch Gewalttäter ermordet.
40.000 werden verletzt (Weißer Ring).
Weil sie zu ihrem Schutz KEINE Waffe haben.
Weiter verbreiten.........
Edegrei
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Aber so lange man nur sein Hobby schützen will, statt die Menschen über die Selbstverteidigungsargumentation zu mobilisieren, muß man mit weiteren Verschärfungen leben.
:up:
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P.S.: Lass' mich raten: NRW?
Ebend.
100 Punkte!!!
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Hallo,
seit 30 Jahren schieße ich mit einer CZ-75.
Deshalb hatte ich, vor einiger Zeit, hatte ich bei der Behörde angefragt,
ob es möglich wäre, meine alte ausgeschossene Waffe zu verschrotten
und durch eine moderne Waffe zu ersetzen.
Die Behörde teilte mir daraufhin mit:
Ein Waffentausch bzw. eine Ersatzbeschaffung ist im Waffengesetz nicht genau geregelt und gilt somit als Ausnahme.
Diese Ausnahme ist nur zulässig, wenn grundsätzlich beim Tausch bzw. bei der Ersatzbeschaffung der Waffe nichts verändert wird;
das heißt der Waffentausch ist evt. nur möglich,
wenn die Waffen gleichartig (Waffenart und Kaliber) u n d gleichwertig (Waffenzustand)sind.
Die Gleichartigkeit ist im Ihrem Fall gegeben, aber NICHT die Gleichwertigkeit.
Eine "ältere Waffe" (30 Jahre alt) mit Verschleißerscheinungen kann nicht mit einer neuwertigen Waffe verglichen werden.
Somit ist der Waffenzustand nicht gleichwertig.
Meine Antwort:
Bei der, vom Gesetzgeber geforderten, Gleichwertigkeit ist nicht der Zustand (Materialwert) sondern der Gebrauchswert gemeint.
Sprich: Eine Sportwaffe darf nicht durch eine Jagdwaffe oder Verteidigungswaffe ersetzt werden!
Daß der Zustand nicht gemeint sein kann, ergibt sich schon aus der Tatsache,
daß den Behörden keinerlei Informationen dazu vorliegen
und deshalb auch weder eine Beurteilung noch eine Entscheidung möglich ist.
Zudem ist der Zustand immer temporär.
Geradezu grotesk wäre diese Forderung bei einer Ersatzbeschaffung wegen Verschleiß,
wie bei meiner Waffe.
Würde es doch bedeuten, daß eine schrottreife Waffe nur durch eine schrottreife Waffe ersetzt werden kann.
Die vom Gesetzgeber gestellte Forderung nach Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit
ist eine absolute Bedingung welche die Ersatzwaffe exakt in das,
bereits bewilligte, Bedürfnis der Vorgängerwaffe zwingt.
Ziel dieser Forderung ist es, Behörden UND Antragstellern vor sinnlosen Bedürfnisprüfungen zu bewahren
und eine problemlosen Ersatz zu ermöglichen, unabhängig vom Zustand!
Ein Sportschütze fährt zu einem Wettkampf – Verkehrsunfall – PKW-Brand - alle Waffen und WBK werden vernichtet.
Bedürfnis erloschen? Noch einmal bei Null anfangen? Unvorstellbar!
Soweit meine Antwort.
Leider akzeptiert die Behörde meine Argumente nicht.
Wer hat nun Recht?
Was Bedeutet: Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit?
Für LINKS oder beweiskräftige Hinweise wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
edegrei
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Ist schon sehr lange her, dass ich mal irgendwo gelesen habe, es richtete aber wie beim G36 ausschließlich gegen das Gehäuse. Übrigens gibt es das Steyr AUG mittlerweise auch im M4/M16 Gehäuse.
Das AUG mit M16 Gehäuse kenne ich nur von Fotos. Ist wohl für den US Markt gedacht?
Das Gehäuse des Steyr AUG hat primär die Funktion einer Schutzhülle,
die auch Magazin und Schlageinrichtung positioniert.
Und da kommt es nicht auf den Millimeter an.
Das ist der Unterschied zum G36 oder vergleichbaren Waffen.
Im Gehäuse befinden sich keine Führungsschienen für den Verschluss.
Lediglich im hinteren Teil sind 2 Stangen als Gegenlager für die Schliessfedern.
Der Verschluss hat, außer einer kleinen Rolle, keine Berührung mit dem Gehäuse.
Eventuelle Risse, Dellen oder Verzug des Gehäuses stören nicht.
Die Führungsstangen des Verschlusses sind im Optikträger sicher gelagert.
Das bildet dann, mit dem Lauf in der Mitte, eine kompakte, Masse.
Deshalb gilt das AUG als unverwüstlich.
MfG
Edegrei
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Auch bei der Steyr AUG gab es so wie beim G36 schon Stabilitätsprobleme.
Mir ist nichts bekannt,
hast Du mehr Infos?
MfG
Edegrei
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Ich liebe das Steyr AUG.
Zuverlässig,
robust,
präzise.
Eotech und Vorsatzfernrohr drauf....
Wenn es die noch in 6.8 SPC gäbe.....
2500 Joule an der Mündung......
Ein Traum.
MfG
Edegrei
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Die Abschreckung des legalen Waffenbesitzes ist beeindruckend.
Siehe Kennesaw.
MfG
Edegrei
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Hallo,
meine CZ 75 ist jetzt über 30 Jahre alt
und entsprechend ausgeschossen.
Ich würde sie gerne verschrotten und mir als
Ersatz eine Glock17 zulegen.
Das Bedürfnis für die CZ wurde ja damals anerkannt.
Gilt das auch für die Ersatzwaffe?
Oder muss ich das Bedürfnis neu nachweisen?
MfG
Edegrei
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Hallo Freunde,
Ich bin hinter das Geheimnis der Journalisten gekommen......
Viel Spass!
mfG
edegrei
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Hallo Freunde,
Kennesaw
mfG
edegrei
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Waffenstatistik
in Waffenlobby.eu
Posted
Hatte höflich gefragt, ob er mir einen Auszug ausdrucken könnte.
Wegen der Fehler im NWR wollte ich meinen Bestand überprüfen.
Hat er mir dann zugeschickt.
War auch wirklich ein Fehler drin.
Repetierer war als Halbautomat eingetragen.....
MfG
edegrei