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Sehe schon, muss dringend die Selbstauskunft einfordern...
Aber nur mit amtlich beglaubigter Persokopie oder abgesiegelter Unterschrift.
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Ich war schon mal dienstlich im Financny zarjad Budyšin tätig!
Ich weiß, die Bautzner Gastronomie hat sich inzwischen aber wieder einigermaßen erholt von deinem Weggang zurück nach Franken.
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http://www.n-tv.de/panorama/Amerikanerinnen-greifen-gern-zur-Waffe-article10737686.html
n-tv typisch, aber der Zeigefinger wird etwas zaghafter erhoben...
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Sorbisch ist nix anderes als eine für außenstehende völlig unverständliche Mischung aus Tschechisch und Polnisch mit etlichen deutschen Lehnwörtern.
Habs mal geringfügig ergänzt...:blu:
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Nein! Ich möchte diese Möbel nicht kaufen!
Was zum Henker soll das heißen?
"Badmöbel Aktionswochen" (Hoffe ich, jedenfalls...)
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Babykram.
Bei uns sind die Ortsschilder zweisprachig und wenn ich in der "Serbske Nowiny" inseriere kann ich nur hoffen, dass z. B. "akciske tydzenje meblow za kupjel" wirklich dem entspricht, was auf der deutschen Vorlage stand.
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Fotos von sechs- oder siebenjährige Mädchen, die den Pimmel von grünen Spitzenfunktionären anfassen, wären vermutlich vollkommen i. O.
Aber Waffen - pfui...
:puke:
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(fast) letzter Gedanke: "Muss mich beeilen mit dem Putzen, Endspiel fängt gleich an..."
Soweit meine Theorie.
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Da war mal was, aber der Artikel trägt auch nicht sehr zur Erhellung bei.
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Das war echt ein Schnapper.
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Ich bin ja mehr so der "Sags durchs Nummernschild"-Verfechter...
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Darauf wird im oben verlinkten Volltext auch eingegangen:
Anders als der Kläger meint, exkulpiert die Vorschrift des § 13 Abs. 11 AWaffV sein Verhalten nicht. Danach hat der Verpflichtete bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des § 13 Abs. 1 - 8 AWaffV nicht möglich ist. Die - als Ausnahmevorschrift eng auszulegende - Vorschrift will diejenigen Fälle erfassen, bei denen die Einhaltung der grundsätzlich bestehenden waffenrechtlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen/Munition in der Wohnung ausnahmsweise deshalb vorübergehend nicht möglich ist, weil eine solche aus Gründen scheitert, die im direkten Zusammenhang mit einer Ausübung des waffenrechtlichen Bedürfnisses des Betroffenen stehen. Exemplarisch wird hier der "Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen" angeführt. Damit wird deutlich, dass von der Ausnahmevorschrift nur der Fall erfasst werden soll, bei dem der Waffenbesitzer die Waffen/Munition "anlässlich" der Ausübung etwa des Schießsports oder der Jagd von dem sicheren Aufbewahrungsort in der Wohnung in eine weniger sichere Aufbewahrungssituation verbringt. Insoweit muss ein unmittelbarer - auch zeitlicher - Zusammenhang zwischen dem Wechsel der Aufbewahrungssituation und der Ausübung etwa der Jagd/des Schießsports bestehen. Ein solcher kann beispielsweise anzunehmen sein bei dem Transport zu einer weiter entfernten Jagd-/Schießsportveranstaltung oder bei der Aufbewahrung der Waffen/Munition in einem Hotelzimmer anlässlich einer Jagdreise oder eines Schießsportturniers (vgl. auch Ziffer 12.3.3.2 WaffVwV), aber auch bei einem kurzfristigen Verlassen des Fahrzeugs (etwa zur Einnahme des Mittagessens, zum Tanken etc.) im Rahmen eines Transports von Waffen und Munition zum Schießtraining o. ä. (vgl. Ziffer 36.2.15 WaffVwV).
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Zwar muss jede Waffe lizensiert sein und die Lizenz alle drei Jahre erneuert werden, doch das Gesetz wird kaum durchgesetzt. Der Schütze von Beer Sheva hatte seine Erlaubnis nie erneuert.
Wie üblich. Nicht das fehlende Gesetz hat die Tat begünstig, sondern der fehlende Vollzug desselben.
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Gibts da irgend etws Verlinkbares zu der Anfrage und/oder Antwort?
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Das ist eine Fehlerseite vom Webhostingtool. Ich tippe eher auf interne denn auf externe Einflüsse.
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Ohne Finger am Abzug löst sich in der Regel bei einer funktionierenden Waffe kein Schuss !!!!!!!!!
Da muss ein Komplott dahinterstecken. Alle defekten Waffen mit Neigung zur selbsttätigen Schussauslösung landen in Behördenhänden...
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Gute Vorlage für Kommentare.
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"Die Rheinpfalz" war schon zu "meiner Zeit" ein linkes Hetzblatt und bestenfalls dazu geeignet, um Fische drin einzuwicklen.
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SIG Sauer erzielt am Standort Eckernförde einen Jahresumsatz von über 20 Millionen Euro und beschäftigt rund 160 Mitarbeiter, davon rund 80 in der Produktion. Die Umstrukturierungen im Unternehmen hätten zu einer "deutlichen Stabilisierung" geführt, sagt Linnewedel, der SIG Sauer im Sommer aus persönlichen Gründen verlassen wird.
Quelle: SHZ Eckernförde, "Lehren aus der Vergangenheit: SIG Sauer setzt auf Kommunikation"
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Viel mehr Widerhall in Form redaktionell bearbeiteter Artikel hat seine Presseerklärung bisher auch nicht gefunden...
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Dann kann er aber auch im Umkehrschluss an Waffenverkäufen für den Selbstschutz (Homedefense) verdienen, wenn er schon die Polizei abschafft. Das ist nur fair!
Da schreibt man lieber teure Sperrelemente und Tresore vor.
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Fast jeder Diebstahl bedingt Neuanschaffungen des Bestohlenen.
Zudem verkauft man vermehrt vermeintlich sichere und in jedem Fall wesentlich teurere Türbeschläge bzw. Sicherungssysteme.
An jedem so generierten Neukauf verdient der Staat mindestens 19%, also an jedem umgesetzten Euro fast 20 Cent.
Eine personell und materiell schlecht ausgerüstete Polizei wird somit nicht nur auf der Ausgabenseite "positiv" wirksam, sondern generiert dem Staat indirekt zusätzliche Einnahmen.
EU-Richtlinie verlangt zentrale Speicherung
in Waffenlobby.eu
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Wers noch nicht kennt, siehe Anhang.
nwr_antrag_auf_erteilung_einer_registerauskunft.pdf