Baden-Württemberg
Hat nichts mit der WBK zu tun, fällt aber unter die Kategorie "keiner weiß Bescheid".
Lagerung von Langwaffen speziell im 0er Tresor unter 200 Kilo: Verankerung trotzdem nötig JA oder NEIN?
Ich sage NEIN, da durch das Gewicht von weniger als 200 Kilo nur die Anzahl der einzulagernden Kurzwaffen auf 5 Stück beschränkt ist, die Anzahl der Langwaffen wird meines Wissens nicht davon beeinträchtigt.
Verschiedene Personen, darunter sogar Vereinsvorstände sind der Meinung, dass Tresore grundsätzlich verankert werden müssen, ich meine, dass dem nicht so ist.
Ein anderes Problem ist das Amt:
man ist in manchen Ämtern der Auffassung, dass Wechselläufe auch gleichkalibrig und kleiner als das ursprünglich gekaufte System unter die 2/6-Regel fallen, mir ist da bisher nur das "upgrade" auf ein größeres Kaliber in Erinnerung, da dieses dann wie eine neue Waffe gehandhabt wird und nicht die die gleich-/kleinerkalibrigen Wechselläufe zwar eintragspflichtig, aber nur als Zubehörteil geführt wird.