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nightforce

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  1. Für Jäger gibt es eine spezielle Jägerhaftpflicht, die auch das Herabfallen vom Hochsitz mit einschließt.
  2. @DH, was du deinen Studenten erzählst, tangiert mich peripher. Du hast die Frage aber nicht beantwortet, ob du selbst ein Netzwerk mit Internetanschluß besitzt, oder nicht. Generell gehe ich davon aus, daß wenn jemand ein LAN aufbaut es mehr extern (sprich im Internet) benutzt wird, als auf lokaler Ebene, gut es kann im gesonderten Fall auch anders herum sein, aber sehr selten, denn sonst wäre es ja keine Erweiterung, sondern nur eine Verteilung. Mit ist auch klar, daß 10 Mb/s allemal mehr sind, als jede Internetverbindung derzeit zu leisten vermag, darum ging es aber nicht. Ich habe lediglich ein drahtgebundenes System mit einem DSL-Anschluß empfohlen, nicht mehr, nicht weniger.
  3. @UE, nicht gleich auf die Palme gehen, ich konnte doch durch Kaufvertrag alles nachweisen, habe die Beamten aber auch darauf hingewiesen, daß es länger dauern wird, sie haben da durchaus Einsicht, vor Allem, wenn es sich um ne Art Waffenkammer handelt und um bauliche genehmigungspflichtige Änderungen handelt, oder z.B. Sicherheitstüren nicht lieferbar, bzw in das betreffende Objekt nicht ohne weiteres einzubauen sind, bzw wenn es Statikprobleme durch ein hohes Gewicht gibt, gilt auch für geforderte Schränke mit hohem Gewicht. Übrigens stinkt es die Beamten dort auch mächtig an, als ich da heute meinen Besuch abgestattet hatte, waren die voll gestresst, die kotzt, Entschuldigung für das Wort, das auch an. Für all diese Fälle, wo es bauliche oder Versorgungsschwierigkeiten gibt, da gibt es Sondervereinbarungen, nur hingehen muß erstmal jeder Waffenbesitzer. Ich bin ja nur rein, weil ich auf meiner WBK nochwas ändern lassen wollte, die Nachweise der Verwahrung kann man auch abgeben, z.B. Kopie der Rechnung, oder wer keine mehr hat, ein Foto des Schrankes, Foto des Typschildes(evtl auch Abschrift) und Eigentumserklärung reicht da auch aus. @bopper, bei mir hat die Kopie der Rechnung ausgereicht, da dort die Zertifizierung mit angegeben war, ist sie da nicht angegeben, dann Abschrift, oder Foto des Typschildes, so ist es bei uns auch..
  4. @DH, es kommt immer darauf an, was man damit machen möchte. Da du nunmal W-LAN Verfechter bist, dann bleibe es auch, hast du ein solches Netzwerk, und wieviele Rechner sind da angeschlossen und benutzen zusammen einen ISDN- oder DSL-Anschluß?? Wenn, dann willst du mir weißmachen, es wird nix langsamer, na ich weiß ja nicht. Zur Zeit ist W-LAN genausoschnell wie alte Netzwerkkarten, daß macht sich sehrwohl beim Router bemerkbar, da hilft dir auch kein Accesspoint und gequatsche.exe weiter
  5. Habe heute auf "Einladung" durch ein Schreiben des zuständigen Ordnungsamtes mal einen Besuch dort abgehalten. Thema: Vollzug Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002, BGBl.Nr.73 hier:Aufbewahrung von Waffen und Munition Hier wurde ich gebeten, meine Aufbewahrung gem. §36 Abs.1 und 2 WaffG nachzuweisen, da am 31.08.2003 das Ultimatum, ergänzende Vorkehrungen zu treffen, die der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrung entsprechen, auslief. Bei uns im OA-Bereich muß jeder Waffenbesitzer dies erneut nachweisen, wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht????
  6. @DH, W-LAN ist schon unter DSL langsam genug, unter ISDN noch langsamer, da kann man ja gleich zwei Blechdosen, ne Schnur und zwei Akustikkoppler verwenden, das wäre doch auch möglich<grins>, außerdem kann man ja auch ne Nebenstelle der ISDN Anlage und zwei Modems nutzen, das ist auch billig, aber langsam und kein echtes Netzwerk. Also nix
  7. Bei einer Verlegung durch die Luft kannst du auch nicht so einfach durch die Bäume, und Glasfaser mag überhaupt keine Verlegung als Luftkabel, es gibt zwar welche, die sind aber dicker als ein Gartenschlauch, Erdkabel sind aber nur unwesentlich dünner Besser wäre eine Verlegung durchs Erdreich, vielleicht kämst du dann auch unter 100m. Das Problem bei einer überirdischen Versorgung sind zwei zusätzliche Klemmkästen jeweils an den Hauswänden, naja und Klemmstellen verringern immer ein bißchen die Reichweite.
  8. Für Wireless LAN brauchst du einen DSL Anschluß, da es sich ja um ein Funknetzwerk handelt. Ob das natürlich euer Gelände überbrücken kann, das ist vorher auszutesten, es handelt sich um einen Grenzfall und grade bei Netzwerken sind Unterbrechungen nicht immer sehr angenehm. Außerdem hat es zur Zeit noch einen mir sehr unangenehmen Nebeneffekt, im Sendebereich der Basisstation angeschlossene Empfänger der oder die nicht zu den Deinigen gehören, funktionieren z.B. per Laptop auch, und zwar über deinen Anschluß und der Zugriff auf deine Daten ist auch gegeben. Drahtgebundene Netzwerke sind da "einbruchsicherer" gehen auch über 100m (es gäbe sonst keine in Großbetrieben) und wenn es über eigenem Grund verlegt werden kann, und nicht erst Schachtgenehmigungen von Gas-, Energie-, Wasser- und Telefongesellschaft eingeholt werden müssen, sich der Aufwand sozusagen in Grenzen hält, ziehe ich drahtgebundene Netzwerke vor. Dagegen spricht eben die Freiheit in der Nutzung bei Wireless LAN, wie gesagt, Laptop und Empfänger hinten drangesteckt, dann kannst du selbst aus dem Badezimmer ins Internet. Ich hoffe, ich konnte ein bißchen aufklären.
  9. Wie hoch sein Alkohohlspiegel war stand nicht dabei, der kann nicht nüchtern gewesen sein, oder er wollte den Winter über ein warmes Quartier.
  10. Aber so eine Luftkaschi hat sicherlich was,... floppfloppfloppfloppflopp
  11. Genau, gut Ding will Weile haben, denkt alle genau nach....
  12. Das ist bitter, aber wir haben es alle gewußt, es ist noch nicht das Ende, schaun wir mal, was noch so kommt.... Ich dachte immer, die Erlaubnisse nach altem Gesetz haben Bestandsrecht, wenn Besitzer einer WBK die unter 25 sind gezwungen werden, sich neu auszuweisen mit dem Gutachten, dann haben wir unseren ersten Treffer vor den Bug bekommen, für Neuzugänge hätte ich das auch unter Widerstand noch durchgehen lassen, aber für bestehende Erlaubnisse?????, so vertraut man uns....
  13. @sledge hammer, genau.... Jau, z. B. über den 8,2 l Mercruiser MFI. Derber als Bohlen - geiler als Naddel. Das ist doch was feines..
  14. Ich hab beides nicht gelesen, und auch kein Interesse daran, da mag ich doch lieber einen Testbericht über Schiffsmotoren...
  15. naja, ein bißchen Verkehrsgewirr hat noch nie geschadet, schließlich muß die Verkehrspolitik auch der Automobilindustie den Absatz fördern. Ich wollte immer mal nach Australien, haben die da auch solche Kreisel? Linksfahren macht mir nix aus, aber sowas????
  16. Wäre aber ne coole Sicherung gegen Selbstauslösung.... :sheildsmile:
  17. Naja einige der illegalen Waffen liegen gut versteckt auf Dachböden oder in Kleiderschränken und werden selten genutzt. Wieviele davon erst zum Büchsenmacher müßten, sodaß damit geschossen werden kann, besagt auch keine Studie. Illegale Waffen die im kriminellen Bereich eingesetzt werden, solche werden auch schnell beschlagnahmt, allerdings auch schnell wieder ersetzt.
  18. aufbohren ist sehr gefährlich, sowas würde ein vernünftiger Mensch nicht tun, wer sieht sich schon gern in Gefahr. Es gibt durchaus andere Methoden, um auch ne Schreckschuß gefährlich zu machen, die werde ich aber leider hier nicht posten..
  19. Du bist so ne Art Verdampfer, , beschwer dich bei deiner Mutti, 5 Liter....
  20. die 5 Liter kommen leider nicht von mir, schade, oder?
  21. so einfach ist es auch mit den Amis nicht, eigendlich ein Volk ohne Geschichte, drangen Sie in den Wilden Westen ein, hatten nicht den "West -Ost-Streit" sondern Ihren eigenen "Nord-Süd -Streit" egal was daraus geworden ist, ich hab ne S&W, ich mußte erfahren, wie amerikanische Truppen den russischen Truppen Platz machten, es ging um Berlin, Thüringen war der schlimmste Verliererer.
  22. da hat er Recht, das Recht der Selbstverteidigung hat jeder Mensch, auch mit Waffen, wer keine Waffen hat, ist ein leichtes Opfer, deshalb sind mir 100000 legale Waffenbesitzer lieber, als 10 Kastorgegner, die sich an Gleise ketten. Klar, jeder versucht mit seinen Aktionen die Allgemeinheit zu überzeugen, wir WBK-Besitzer sind da ganz still, wir wollen nur unser Recht, ein Recht auf Ausübung unseres Sportes, doch unser Staat hat leider dieses Potential nicht erkannt, nicht richtig erkannt. Sowas tut mir persönlich weh, schade für Deutschland...
  23. Da sind wir wieder beim Erbfall, da müßte doch die Greencard in eine Sammler WBK umgeändert werden, klar Muni muß an Berechtigte abgegeben werden. Heißt für mich, Munitionserwerb erlischt, bestehehende Munition muß verschossen werden, oder, es wird ein Sammlerantrag gestellt. Beim Sammeln darf man auch mit "Null" anfangen, also nur keine Angst bei Erbfällen...
  24. @Hagen wer die Knarre mit im Bett hat, der hat schlechte Karten, gerade im Sommer verliert ein Mensch in der Nacht bis zu 5 Liter Feuchtigkeit, du und deine Frau sind der Ruin deiner Waffen im Schlafzimmer.
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