@Uli,
du magst ja Recht haben, klar ist ein Veranstalter bestrebt, daß seine Veranstaltungen auch stattfinden.
Er ist Antragsteller und muß sich dann mit den jeweiligen Bedingungen arangieren und auch manchmal auch gegen Bestimmungen der zuständigen Behörden vorgehen ( siehe Potsdam ).
Es ändert aber nichts daran, daß jugendlichen Sportschützen mit dieser Regelung der Zutritt verwehrt bleibt.
( Ich habe zwei Nachwuchstalente zu Hause, einer ist Linksschütze, eine ist Rechtsschützin.
Soll ich für sie die richtigen Waffen ordern, oder sollten sie da selbst mal sehen, wie sie damit zurecht kommen. )
Ist als Beispiel zu sehen, wie es langsam aber stetig bergabgeht.
Ein gesunder Kompromiss ist , Ausweis und über 18, oder gültiger Ausweis eines Sportschützen- oder Jagdvereins wenn die Altersanforderungen nicht erfüllt werden.
Vielleicht kennt der Magistrat der Stadt Kassel diese Möglichkeit nicht, nur wer soll da mit denen reden, der Veranstalter, oder ich??
Wenn ich das machen soll, dann möchte ich freien Eintritt für 5 Personen. :mrgreen: :alien: