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nightforce

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Everything posted by nightforce

  1. genau, es war ein Fitnescenter mit angrenzendem Schießstand
  2. Das Verbot, die Waffe in einem B-Tresor im Heim aufzubewahren, kommt bestimmt von der Heimleitung, die können sowas in ihren Aufnahmebedingungen angeben, was aber m.E. nicht rechtens ist. Auch ältere Menschen mit einem Heimbetreuungsplatz steht das Recht zu, die persönlichen Wertgegenstände in einem geeigneten Behältnis unterzubringen. Ein Problem ergibt sich nur dann, wenn der geistige Zustand der älteren Menschen einer sicheren Aufbewahrung entgegen spricht. In diesem Fall wäre die Verwahrung nach dem Modell von Hoss auch möglich. Die Unterbringung des Schlüssels ließe sich sicher auch notarisch lösen, zum Beispiel zusammen mit einem Testament. Dort gäbe es auch gleich die Möglichkeit, die Waffe an den Enkel zu vererben, der dann ja beim Erbfall auch kein Bedürfnis und keine Sachkunde benötigt um die Waffe zu verwahren. Auch bietet die Auslagerung z.B. bei einem Büchsenmacher eine Möglichkeit, die Waffe sicher zu verwahren. Wichtig in diesem Fall sind die Gründe des Amtes warum die die Berechtigung wiederrufen wollen. B-Schrank im Altersheim, gerade für nur eine Kurzwaffe sollte kein Problem sein.
  3. @rugerclub, Übe dich noch etwas in Geduld, das waren bisher nur Entwürfe. clifford macht sie erst als PDF-Dateien zurecht, damit sie auch bei jedem von uns die gleiche Größe haben.
  4. @karaya, für !00 m ZF wird die Scheibe auf A5 verkleinert.
  5. ich wurde verachtet, und hatte trotzdem Recht, Danke Impulse
  6. ach Uli, hier geht es mehr um den Nachwuchs bei den Großkaliberschützen. Klar suche ich was in .22lfB , aber es muß auch passen, und Spass machen. Ich schieße fast nur GK, wer bringt unsere Jugend dahin??
  7. @Uli, du magst ja Recht haben, klar ist ein Veranstalter bestrebt, daß seine Veranstaltungen auch stattfinden. Er ist Antragsteller und muß sich dann mit den jeweiligen Bedingungen arangieren und auch manchmal auch gegen Bestimmungen der zuständigen Behörden vorgehen ( siehe Potsdam ). Es ändert aber nichts daran, daß jugendlichen Sportschützen mit dieser Regelung der Zutritt verwehrt bleibt. ( Ich habe zwei Nachwuchstalente zu Hause, einer ist Linksschütze, eine ist Rechtsschützin. Soll ich für sie die richtigen Waffen ordern, oder sollten sie da selbst mal sehen, wie sie damit zurecht kommen. ) Ist als Beispiel zu sehen, wie es langsam aber stetig bergabgeht. Ein gesunder Kompromiss ist , Ausweis und über 18, oder gültiger Ausweis eines Sportschützen- oder Jagdvereins wenn die Altersanforderungen nicht erfüllt werden. Vielleicht kennt der Magistrat der Stadt Kassel diese Möglichkeit nicht, nur wer soll da mit denen reden, der Veranstalter, oder ich?? Wenn ich das machen soll, dann möchte ich freien Eintritt für 5 Personen. :mrgreen: :alien:
  8. siehe auch http://www.gunworks.de/gunboard/viewtopic.php?t=2319&start=0
  9. Ich werde diesmal nicht nach Kassel fahren, da ja Kinder und Jugendliche in Begleitung Erwachsener trotzdem keinen Zutritt haben. Meine Kinder sind Mitglieder im Schützenverein und haben auch entsprechende Dokumente. Ich hatte vom Veranstalter erwartet, daß bei unserer Schützenjugend Außnahmen möglich sind, sofern sie einem Schützenverein angehören. Da dem nicht so ist, werde ich auf eine Anreise verzichten.
  10. @Glock 17, die Uzi wirft man rein, damit derjenige drinnen auch ne Waffe hat, auf Wehrlose schießt man ja nicht.
  11. Eigendlich ist es dreimal Mord, macht 75 Jahre..., okay tateinheitlich...
  12. @ruger, die Schmusi- Dosenpyramide, bis jetzt.
  13. okay, Luft auf 10 m , der Rest bleibt..., wobei bei Luft auf A4, und bei dem Rest A3 die Größe der Scheibe ist.
  14. Das kann er doch locker sehen, der Typ ist über 40 plus 25 Jahre einsitzen, ab dem Alter bedroht man sich doch nurnoch mit dem Krückstock.
  15. nee Hoss, fahren können die Frauen immer, sie sollten halt nicht immer einparken, nur während ihrer Tage geht das problemlos.
  16. Das gehört bestraft, er hätte ja die Verhandlung kurz unterbrechen können.
  17. Das einzige, was ich daran nicht verstehe, kaum gibt es eine Tat mit einer illegalen Schußwaffe, schon steht die Presse bei den legalen Waffenbesitzern und eben auch beim FWR. Können die sich ihre Informationen nicht bei der Mafia, den Neonazis, oder bei wem sonst, einholen, die auch mit illegalen Waffen Umgang haben? Was haben wir damit zu tun?
  18. ist doch ganz einfach, Luftikusse schießen auf 15m, der Rest auf 25m inklusive Flinte.
  19. schlecht ausgedrückt??? Naja, ich seh das anders. Sie war zusehr auf Flinte konzentriert, es gibt viele Flinten, nur daß man Vorderschaftstrepetierflinten meißt sportlich, und wenig auf Tontaube und Rollhase einsetzt, das wußte sie nicht, oder hat es bewußt verschwiegen.
  20. ne echt, vor soner Leistung, da zieh ich echt meinen löcherigen Hut, oder auch den Stahlhelm, bei mir wären die Streukreise so auf 4 x 4 Meter, sowas nennt man wohl Flächenbekämpfung....., Hochachtung...
  21. was Gut ist kommt wieder... äähhm, ich meine die Überlastung der Ämter
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