Naja ne GK Pistole, hast du genug Training mit der Waffe, genug im Schießbuch stehen?
Ihr müßt davon ausgehen, der Bearbeiter im OA kennt euch nicht, er geht nach Fakten, wie etwa Schießbuch usw, ein Bedürfnis vom Verein uä,
@ralfi
die Sache mit der Einschränkung des §13 sehe ich als Niederlage für den legalen Waffenbesitz, wobei ein richterlicher Beschluß, oder Gefahr im Verzug dort mitgenannt werden.
Aber Gefahr in Verzug kann oft sehr zweideutig ausgelegt werden.
Kleines Beispiel von mir, stellt euch vor, Silvester;
Ich bin in Feierlaune und geh (wohlgemerkt als legaler Waffenbesitzer) mit meiner Schreckschuß (frei ab 18) und Aufsatz zum Feuerwerk abschießen. Ich mach also da mein Ding, und freu mich, dann geh ich wieder rein, auf dem Hof fällt mir ein, das ich ja für meine Fam. ja noch ein paar schöne Böller übrig hab, und wir legen los.
Der Nachbar hört Schüsse und alarmiert die Polizei.
Schon stellt sich für diese die Gefahr im Verzug dar, die kommen, und machen mir die Wohnung link.
Für mich stellt diese Einschränkung einen Vertrauensbruch gegenüber dem legalen Waffenbesitzer dar.
@geli
Ich hoffe, ich darf dich so nennen,
ja, es ist richtig, wer aus einem Schützenverein austritt, verliert das dortig ausgestellte Bedürfnis dann, wenn er nicht innerhalb eines Jahres zu einem anderen Verein wechselt.
Dazu ist noch zu beachten, das die Sportordnung des neuen Vereins die Benutzung der Waffen unterstützt.