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nightforce

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Posts posted by nightforce

  1. bisher habe ich da noch keine Ahnung, aber sie wird sicher nicht so, wie die bei Verkehrssündern, denen wurde der Schein abgenommen, und sie wollen ihn wiederhaben, du aber hast das, und willst es behalten, das sieht sicher anders aus, im günstigsten Fall ne Stunde auf der Coutch bei einem Psychologen, es könnte aber für dich auch ganz wegfallen, siehe Verwaltungsvorschriften, und die kennen wir alle noch nicht.

    Also mache dich nicht vorher verrückt.

  2. leider rainer kann ich dir jetzt nicht helfen, bin ja Thüringer.

    aber generell ist es besser, sich vor Ort zu informieren, frag mal jemand, der schon Schütze in deiner Nähe ist, das bringt oft mehr.

    Noch ein Tip, gehe zu deinem zuständigen Landratsamt, vieleicht geben die auch, wie das meinige, einen Freizeitkatalog herraus, dort findest du auch Schützenvereine drin und kannst dann ja jedem einen Besuch abstatten.

    Es kann natürlich sein, das auch einer unserer Mitstreiter da mehr Ahnung hat.

  3. @Malfunction

    Hier geht es sicher nicht darum, jemanden seine eigene Meinung zu verbieten, im Gegenteil, ein Forum wie wir leben von unterschiedlichen Meinungen, und das ist gut so.

    Hier wird weder Willkür noch anderes durchgeführt, wenn man dies auf sachlicher Ebene und ohne Beleidigungen anderer tun kann und will.

    Nur Beleidigungen, vorallem wenn hier jemand von einem anderen persönlich beleidigend angegriffen wird, oder Aussagen die rassistischer Natur sind, da werden wir einschreiten, nicht gleich rauswerfen.

    Wir werden jedem, der hier mal Mist gebaut hat die Chance geben, mal nachzudenken und die gegebenenfalls gemachten Äußerungen selbst wieder richtig zu stellen.

    Wenn du natürlich ein Forum suchst, was keine "Polizei" hat, dann wirf besser gleich deinen Rechner zum Fenster raus, denn soetwas wird es nicht geben.

    Wir als Forum hier in Net vertreten öffentlich die Interessen der Schützen und Jäger, und andere schauen hier auch rein.

    Es ist also unser aller Aufgabe, dieses Forum auf gutem Niveau zu halten, mehr will ich dir dazu nicht sagen.

  4. @Clock17

    wie Klaus schon sagt, aber es ist nicht so einfach zu erklären.

    Wenn du jetzt schon eine GK hast und auch behalten möchtest, dann mußt du im neuen Jahr ab April auf eigene Kosten deine Zuverlässigkeit nachweisen, dh MPU machen.

    Es sei denn, die Verwaltungsvorschriften lassen den Altbesitz nach altem Gesetz zu, die werden der Haken am neuen WaffG

  5. Naja ne GK Pistole, hast du genug Training mit der Waffe, genug im Schießbuch stehen?

    Ihr müßt davon ausgehen, der Bearbeiter im OA kennt euch nicht, er geht nach Fakten, wie etwa Schießbuch usw, ein Bedürfnis vom Verein uä,

    @ralfi

    die Sache mit der Einschränkung des §13 sehe ich als Niederlage für den legalen Waffenbesitz, wobei ein richterlicher Beschluß, oder Gefahr im Verzug dort mitgenannt werden.

    Aber Gefahr in Verzug kann oft sehr zweideutig ausgelegt werden.

    Kleines Beispiel von mir, stellt euch vor, Silvester;

    Ich bin in Feierlaune und geh (wohlgemerkt als legaler Waffenbesitzer) mit meiner Schreckschuß (frei ab 18) und Aufsatz zum Feuerwerk abschießen. Ich mach also da mein Ding, und freu mich, dann geh ich wieder rein, auf dem Hof fällt mir ein, das ich ja für meine Fam. ja noch ein paar schöne Böller übrig hab, und wir legen los.

    Der Nachbar hört Schüsse und alarmiert die Polizei.

    Schon stellt sich für diese die Gefahr im Verzug dar, die kommen, und machen mir die Wohnung link.

    Für mich stellt diese Einschränkung einen Vertrauensbruch gegenüber dem legalen Waffenbesitzer dar.

    @geli

    Ich hoffe, ich darf dich so nennen,

    ja, es ist richtig, wer aus einem Schützenverein austritt, verliert das dortig ausgestellte Bedürfnis dann, wenn er nicht innerhalb eines Jahres zu einem anderen Verein wechselt.

    Dazu ist noch zu beachten, das die Sportordnung des neuen Vereins die Benutzung der Waffen unterstützt.

  6. Wir können hier diskutieren, wie wir wollen, das Gesetz ist so durch, da läßt sich nix mehr ändern, von unserer Seite schon überhaupt nicht.

    Der Gesetzesvorschlag vom April, da wurden unsere Erkenntnisse noch aufgenommen, aber nach Erfurt?

    Die Waffenlobby wurde gehört, unser Standpunkt war klar, also wurden da noch einige Einschränkungen dazugebracht, die aber manchmal eher die Sache schwieriger macht, als sie vorher war und auch unter uns Verwirrung bringt.

    Gesetze sollten einfach und für Jederman verständlich sein, doch dieses neue WaffG hat leider diesen Status nicht erreicht.

    Schade eigendlich..

  7. Damit soll die Verbandsarbeit sicher objektiver gestaltet werden, und komplizierter.

    Praktisch wird es ab April etwa so aussehen.

    Dein Vereinschef (SLG-Leiter oä) stellt dir ein Bedürfnis nicht mehr aus, er gibt nur eine Empfehlung zum Verband.

    Das Schlechte daran ist, die Leute können (je nach Größe des Verbandes) den einzelnen Schützen oft nicht einschätzen, kennen ihn oft nicht, oder nur vom Papier, weil er immer pünktlich seine Beiträge gezahlt hat.

    Persönlich sehe ich dies auch eher als Rückschritt, oder mal auf deutsch gesagt, keiner soll (außer in Ausnahmefällen) mehr als 2KW und 3SLW besitzen dürfen.

    Das Gute daran ist immernoch, daß das Bedürfnis immernoch von einem Sportskamerad auf höherer Ebene genehmigt werden kann, da dieser ja selbst Schütze ist.

    Ich will jetzt nicht aussprechen, was dazu anderen Menschen eingefallen ist.

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