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nightforce

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Posts posted by nightforce

  1. @impulse,

    hast wohl im Keller mal schnell einen Versuch dazu gemacht?

    Das diese Geschosse nicht kalt geblieben sind liegt aber daran, daß die heißen Pulvergase das Projektil überholt haben, das Geschoss praktisch wie mit einem Brenner behandelt wird.

    Bei passender Munition können die heißen Pulvergase nicht so intensiv am Geschoss vorbeikommen, so das die Eigenreibung im Lauf doch mehr zur Erwärmung des Geschosses beiträgt, als die sich hinter dem Geschoss ausdehnenden heißen Pulvergase, die auf eine relativ kleine Fläche (Geschossboden) einwirkt.

  2. @Hoss,

    das glaube ich dir gern, bin aber der Meinung, soetwas wächst mit der Zeit von ganz allein, dazu kann man gern mal eine interne Unterrichtsstunde abhalten, aber ne "Prüfung" ist das nicht wirklich.

    Wer soetwas zum Einstand in einem Verein haben möchte, das ist und bleibt Vereinsmeierei.

  3. Zitat BasheeOne:

    Letztlich dürfte ein entscheidender Grund dafür, daß es "das in der DDR nicht gegeben hätte" sein, daß dieser Staat nur seinen Funktionären Waffen überlassen hat

    Da irrst du gewaltig.....

    Ich war damals noch Lehrling und auf der Suche nach einer Schlagbohrmaschine.

    Im örtlichen Konsum hatte ich mich auf eine Warteliste eintragen lassen.

    Da ich aber direkt an einem TÜP wohne und unser russisches Brudervolk auch regen Handel betrieb, entschloss ich mich mal mit den Sowjets zu verhandeln.

    Da kam immer einer der Fisch und Fleisch in Büchsen vertickert hat, den hab ich gefragt und eine typische Handbewegung zum Schlagbohren gemacht, "ah nix Problem 30 Minut" war die Antwort.

    Ich also ne halbe Stunde gewartet, dann kam er wieder, mit einem Sack auf dem Rücken.

    Er zeigte mir meine Schlagbohrmaschine und wollte 100 Mark der DDR.

    Ich sah eine AK47 mit Klappschafft und zwei gefüllten Magazinen, aber zum Andübeln von Regalen gänzlich ungeeignet.

    Soviel zum Thema, wie komme ich in der DDR zu einer Waffe.

    Klar, eine WBK gab es damals nicht, aber der Umgang mit Waffen war da.

  4. @Till,

    dein Zitat:

    ich glaube, das stimmt so nicht. Das Thüringer Schulgesetz (§ 51) sah schon damals vor, daß die Eltern - auch von volljährigen Schülern - über einen Rauswurf zu informieren sind.

    ja, den §51 gab es schon, aber wie legt man ihn aus, das ist hier die Frage?

    Da sind wir wieder bei dem gesellschaftlichen Problem, den Gesetzen, die oft so "übersichtlich" sind, daß nichtmal studierte Lehrkörper damit klar kommen.

    Ich habe übrigens nach der Tat mit Lehrern und dem Direktor der Schule, die meine Kinder besuchen, geredet, dort bestätigte man mir, daß man bei Volljährigkeit keine Handhabe hätte.

    dein Zitat:

    Die Behauptung, eigentlich hätten aus Wessiland importierte Fehler zu Steinhäusers Amoklauf geführt, halt ich übrigens für genauso gewagt ("In der DDR hätts sowas nicht gegeben!").

    In der Tat, in der DDR hätte es soetwas nicht gegeben, dies hatte sicherlich mehrere Gründe, ich möchte nur Einen etwas unterstreichen.

    Während meiner Lehrausbildung habe ich meine schulischen sowie auch praktischen Einschätzungen meinen Eltern zur Unterschrift vorlegen müssen, und ich hatte schon damals eine sehr moderne am Markt ausgerichtete Ausbildung in einer PGH.

    Die PGH´s waren der sozialistischen Regierung stets ein Dorn im Auge.

    Da wir im Dienstleistungsgewerbe auch den Markt im Auge behalten mußten, konnte man keinen soz.Betrieb oder ein Kombinat daraus machen.

    Auch hatten wir damals schon eine Gewinn- Verlustrechnung, die am Jahresende in einer Gewinnausschüttung Früchte trug wenn das Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

    Es gab damals klare Gesetze für Schule und Ausbildung, aber was ist jetzt hier los?

    Die Geburtenrate ist stark gesunken, aber nichtmal jedem Schulabgänger kann ein Ausbildungsplatz angeboten werden.

    Es war damals ganz klar geregelt, daß die Ausbildung erst mit Erreichen eines Berufabschlusses beendet war, und solang waren die Eltern da einbezogen.

    Insofern kam die Krankheit wirklich aus dem Westen.

  5. genau Deckard,

    es ist ein gesammtdeutsches Problem.

    Steinhäuser hat manchmal auf unserem Schießstand geschossen, der war ruhig und vielleicht manchmal etwas zu verschlossen.

    Ich weiß nicht genau was in dem Gymnasium in den Wochen vor der Tat so gelaufen ist, aber nach der Tat hab ich mir auch die Frage gestellt, "Warum"?

    Es ist eine Anhäufung von Fehlern zu erkennen, die zum Großteil gesellschaftlicher Natur sind und, wenn man es etwas genauer betrachtet, eigendlich aus den alten Bundesländern kommt.

    Eine neue Freiheit ist ne feine Sache, Steinhäuser war über 18, konnte somit seine vergeigten Arbeiten selbst unterschreiben, die Schule hatte nicht das Recht die Eltern über den Leistungsstand des Sohnes zu informieren und über den Rauswurf erst recht nicht.

    Es gab somit nur einen Angeklagten (Steinhäuser) und ein Urteil (Rauswurf), keine Verhandlung, keine Berufung.

    Er hatte also null Chance, die vorgefallene Sache auszubügeln.

    Dann kam noch das Schulsystem "Made in Westgermany" dazu, denn wer das Abi vergeigte, hatte ja überhaupt keinen Schulabschluß, nichtmal den Hauptschulabschluß.

    (wenigstens wurde dies nun abgeändert)

    Zur Sache mit seinen Waffen muß ich sagen, die Glock17 hatte er rechtmäßig erworben, da er einen gültigen Voreintrag dafür hatte.

    Er hatte sie nur nicht endgültig eintragen lassen, war das schon sein Plan, oder war das vielleicht Geldmangel???(Student)

    Beim Voreintrag für die Flinte denke ich, daß er einen Eintrag für eine SL oder VR-Flinte hatte, was will man beim BDMP mit einer Einzelladerflinte?

    Ich glaube auch nicht, daß die Herren einer Firma F........ da nicht richtig nachgesehen haben.

    Nach der Tat muß auch das OA Erfurt eingestehen, daß Fehler gemacht wurden, gerade im Bezug zur Pistole.

    Abschließend steht für mich fest, daß Steinhäuser nicht aus niederen Beweggründen in einen Schützenverein eingetreten ist, den Zugang zu Waffen hätte er billiger haben können.

    Auch eine MPU ,wie heute gefordert, hätte er locker überstanden, er war sicher nicht dumm.

    Wie hätte diese Tat verhindert werden können?

    Das damalige Waffengesetz hat damit nichts zu tun, die oben an erster Stelle angesprochenen Probleme sind der Schlüssel.

    (Soll ich mal darüber ein Buch schreiben?) :alien: :mrgreen: :mrgreen:

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