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nightforce

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Posts posted by nightforce

  1. kleiner Nachtrag noch von mir.....

    Viele der derzeit illegalen Schußwaffen sind von deren Besitzern aus einen Schutzbedürfnis herraus angeschafft worden.

    Für den Notfall, so heißt es....

    Damit begibt sich der Besitzer aber in einen rechtlichen Zwiespalt, er möchte sich und sein Eigentum schützen um den Preis des illegalen Waffenbesitzes, der ja Straftatbestand ist.

    Meiner Meinung nach kann der illegalen Waffenbestand nur mit legalen Waffenbestand reduziert werden.

    Wer ein unbescholtener Bürger mit reiner Weste ist, sich die Kenntnisse aneignet, dazu auch praktische Übungen macht, der sollte das Recht haben, sich auch dementsprechend zu verteidigen, nicht nur innerhalb seines befriedeten Eigentums.

  2. Ich würde davon Gebrauch machen und eine Waffe verdeckt führen.

    Doch in Deutschland sind wir sehr weit davon entfernt.

    Die Polizei kann nicht überall sein, wenn sie am Tatort ankommen ist, ist meißt schon Alles vorbei, dann gibt es eben schon Opfer, das wird dann aufgenommen, ja und das war´s.

    Die Täter kommen auf freien Fuß, vorallem wenn sie Jugendliche sind und evtl Drogen genommen haben.

    Da hört man von Unzurechnungsfähigkeit, Spätentwicklern und gestörtem Elternhaus.

    Den Opfern nützt das nur wenig, selbst die Polizei beklagt sich darüber, daß sie sich meist ständig um die gleichen (vor allem jugendliche) Personen kümmern müsse, da diese meißt schneller aus dem Gewahrsam herrauskommen, als sie reingekommen sind.

    Eine legale Bewaffnung der Bürger schafft auch eine Abschreckung vor möglichen Angriffen.

    Beispiel:

    Ein evtl Täter wird es sich dreimal überlegen z.B. eine Tankstelle zu überfallen, oder einen Einbruch zu begehen, wenn er weiß, das seine potentiellen Opfer bewaffnet sind und er riskiert, eines übergebraten zu bekommen.

  3. ach Harry,

    deine Traumfabrik schonwieder....

    Da gibt es nur eines, geh zum nächsten Kiosk und kauf ne Flasche Fusel, dann bringst du die den beiden Pennern, und alles ist wieder in Ordnung.

    Die haben sich sicher nur wegen der letzten "Heizkostenabrechnung" gestritten.

    Richtig wäre die Polizei zu rufen und nicht einzuschreiten, aber wie ich Harry kenne, zieht er seine Schreckschußwaffe und schaltet beide mit maximaler Effizienz aus.

  4. Hab jetzt schnell mal bei Alljagd nachgeblättert, leider nix gefunden.

    Wenn du genauere Angaben machen könntest, würde es besser aussehen.

    Davon abgesehen werden hier auch die Waffen für den Export beschossen.

    Wenn kein Zeichen dran ist, dann siehe obiges Posting von mir.

  5. Wenn keine Zeichen auf einer Waffe angebracht sind, dann handelt es sich um eine Dekowaffe, einen illegalen Import, oder um einen Eigenbau.

    Während Ersteres keine Probleme macht, sind die beiden anderen Punkte sehr bedenklich, da funktionsfähige Schußwaffen, auch Schreckschußwaffen und Böller beschossen werden müssen, und dies nicht erst seit gestern.

    Die Frage die mich quält ist, handelt es sich um eine reine Schreckschußwaffe, gibt es einen Beschuß?

  6. Eine Ordnungswidrigkeit liegt nichtmehr vor, wenn Personen zu Schaden kommen, dann handelt es sich immer um Körperverletzung.

    In einem solchen Fall wird neben dem StGB, die den Tatbestand der Körperverletzung abdeckt und dem Waffengesetzverstoß eine Gesamtstrafe gebildet.

    Die Höhe eines Bußgeldes nach §53 WaffG wird also je nach Schwere des Verstoßes festgelegt und nicht von einem Gericht, sondern von der zuständigen Behörde (in der Regel das Ordnungsamt) erhoben.

    Der Rest ist dann analog zum Knöllchen zu sehen, heißt:

    Nehme ich den Bußgeldbescheid nicht an und lege dagegen Beschwerde ein, wird sich erst dann ein Gericht damit beschäftigen müssen.

  7. clifford hat bezüglich der Dauer Recht, bei unserem OA dauert es ca 4 Wochen.

    Es wird bei uns aber gefragt, wofür man den kleinen WS braucht, die Angabe " für Silvester" reicht dafür aus.

    Es wird beim Bundesgerichtshof ein Führungszeugnis und bei der örtlichen Polizeidienststelle eine Unbedenklichkeitserklärung (Stellungnahme der Dienststelle) angefordert, denn auch Prügelknaben, die nicht abgeurteilt sind, bei denen Verfahren laufen, die aber polizeilich schon aufgefallen sind, bekommen hier Schwierigkeiten.

    Wichtig ist noch die Angabe des Modells und der Seriennummer der

    Schreckschußwaffe(n).

    Die Kosten dafür belaufen sich auf 50 Euro.

  8. @mark,

    auch von mir ein ein herzliches Hallo !!

    Wenn du nun öfters hier reinschaust, dann wird dir sowas in Zukunft erspart.

    Ich habe dem Ordnungsamt Kassel auch den Vorschlag gemacht, den Zugang anders zu regeln, doch für dieses Jahr war eben die Genehmigung unter der Auflage "ab 18" durch.

    Ich hatte dem Amt folgende Regelung vorgeschlagen,

    Zutritt ab 18 Jahren,

    oder wenn die Altersgrenze nicht erreicht wird mit einem gültigem Mitgliedsausweis eines Sportschützen- oder Jagdvereins.

    Ich hab vom Amt auch eine Antwort bekommen, ich stell sie mal rein....

    Sehr geherter Herr xxxxx,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir keine Ausnahmen von der

    Altersbegrenzung auf 18 Jahre für Besucher der Veranstaltung zulassen.

    Sicherlich haben Sie in der letzten Zeit selbst beobachtet, wie Waffenbörsen

    allgemein und auch speziell die im Jahr 2002 in Kassel durchgeführte "WBK" in

    der öffentlichen Diskussion und Kritik standen.

    Wir haben uns die Entscheidung, auch im Jahr 2003 einen Verkauf von Waffen auf

    der Messe zuzulassen, nicht einfach gemacht. Dabei mußten wir nicht nur das

    WaffG zugrunde legen, sondern auch aktuelle Urteile diverser Verwaltungsgerichte

    berücksichtigen.

    Unsere insgesamt positive Entscheidung konnten wir nur unter strenger

    Auflagenerteilung treffen. Dazu gehört an vorderster Stelle die Altersbegrenzung

    der Besucher.

    Unter welchen Auflagenerteilungen eine Waffenbörse - mit Verkauf - im Jahr 2004

    stattfinden kann, steht heute noch nicht fest.

    Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    Lothar Pflüger

    Stadt Kassel

    Ordnungsamt

    Abteilung für Ordnungs- und Aufsichtsangelegenheiten

    34112 Kassel

    Tel. (0561) 787 - 7029

    Fax (0561) 787 - 3055

    eMail: lothar.pflueger@stadt-kassel.de

    Kassel und die Region im Internet: www.kassel.de

    Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de

    Zur elektronischen Kommunikation beachten Sie bitte

    die Rechtshinweise im Impressum unter www.stadt-kassel.de

  9. @Henry,

    unabhängig davon wieder ein Zeugniss dessen, was Menschen anderen antun ......., wenn's nicht mit der Schusswaffe gewesen wäre, dann eben mit Messer .........

    Bei einem Messer (schlechter Vergleich) gibt es selten Querschläger, an soeinem soll die Frau verstorben sein.

    Die Presse dort hat doch korrekt berichtet.

    Wichtiger für mich sind die Ursachen, entschuldigt jetzt meine Wortwahl, es ist ein umgekehrter Fall Steinhäuser.

    Deshalb mein Rat an die ältere Generation, "überschreibt eure Firma nicht allzufrüh an den Nachwuchs, ihr könntet den Untergang noch miterleben"

    In beiden Fällen gleich...: "Die Täter scheren sich einen Dreck um die Schützenkameraden und die Gesetzgebung."

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