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nightforce

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Posts posted by nightforce

  1. Naja, ein Besitzer von einem Westi, der braucht sicher keine übermäßige Sachkunde.

    Wichtig ist sie aber bei Hunden, die zur Jagd und als Dienst-, Gebrauchshunde eingestuft werden können.

    Den jagdlichen Bereich decken die Jagdvereine schon selbst ab, dort gibt es die jagdliche Hundeschule.

    Im zivilen Bereich sollte schon der Hundebesitzer soviel Verantwortung mitbringen, seinen Hund als treuen Gefährten zu erziehen.

    Sowas setzt Wissen vorraus, da sollte kein Vereinszwang entstehen, aber eine Sachkunde find ich gut, die muß auch nicht die Welt kosten.

  2. sozusagen als "Notwehr" gegenüber Fluggeräten nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten kann ein Abschuß durchaus sinnvoll sein.

    Vorher sind jedoch die Routinen des Abfangens, Umleitens anzuwenden, und davor ist Funkkontakt herzustellen und eine Sichtprüfung des Flugobjektes unabdingbar.

    Dabei sind viele Fragen abzuklären, und da läuft eben der Zeitfaktor gegenan.

  3. Selbst auf meiner russischen Kurzwaffe steht .22lR eingestanzt.

    Auf der Zwergenkaschie steht das auch so drauf.

    Wenn jemand die Bevölkerung um Mithilfe bittet, so sollte da die Kaliberangabe schon umgangssprachlich angegeben werden und nicht nur die Millimeterangabe, wer rennt schon mit ner Messuhr rum, aber auf die eingeschlagenen Zahlen, da schaut auch der normale Bürger, und da steht eben nicht 5,6mm.

  4. Ein Abschuß über so dicht besiedeltem Gebiet ist nicht ohne größere Schäden möglich und die sollten vorher gut abgewägt werden.

    Selbst ein Abfangen und tieferdrücken des Motorseglers durch einen Heli hätte in dieser Situation durchaus größere Schäden verursachen können.

    Die eigentliche Gefahr wären Trümmerteile des Luftmopeds gewesen.

    Mir stellt sich allerdings die Frage, weshalb sich die Polizei so zurückhaltend verhalten hat, eigendlich ist ja sowas deren Job, oder wollte man echt abschießen??

  5. In der Tat hätte ein Hubschrauber so ein Luftmoped besser überwachen können.

    Auch kann man mit einem Heli so ein Ultraleichtflugzeug zur Landung zwingen, das ist eben nur schlecht wenn es in der City von Frankfurt rumfliegt.

    Hier sollte mit den Kampfflugzeugen nur Stärke demonstriert werden, um den Flugzeugentführer zur Aufgabe zu bewegen.

  6. Verkehrsflugzeuge über Deutschland abschießen, davon halte ich überhaupt nichts, daß wäre 1972 auch fast in die Hose gegangen.

    Wobei dem normalen Bürger da wieder etwas vorgemacht werden soll.

    Es ist international die gleiche Routine zum Abfangen eines Flugzeuges ohne Funkkontakt bekannt, gute Sicht vorrausgesetzt.

    Bei schlechter Sicht ist ein Abschuß einer Zivilmaschine nicht zu verantworten, und auch das Abfangen ist nicht möglich (ohne Funk).

    Insofern hat JDHarris durchaus Recht, vorbeugen ist besser und leichter durchführbar.

  7. @promillo,

    die Kids haben bestimmt deinen schwarz lackierten Besenstiel aus dem letzten Jahr noch in Erinnerung, mit dem du die Beutel mit den Süßigkeiten aus dem Fenster rausreichen wolltest.... :lol::lol::lol:

    Kein Mensch hat bei mir geklingelt, ich bin auf einem riesigen Haufen Fressalien sitzen geblieben und das, obwohl ich wirklich auf niemanden schiessen wuerde.

    Wirklich!

  8. @de50ae,

    wo wurde ein Täter erschossen?

    @sven,

    wie kann beim Schuß ne Schreckschuß- von einer scharfen Waffe unterschieden werden, optisch, akustisch??

    Wer eine Schußwaffe gegen Polizeibeamte richtet und schießt, nimmt billigend in Kauf, das er eins übergeplättet bekommt, was gibt es da noch zu ermitteln?

    Unsere Polizei wird auch immer kranker, wenn der Vorgesetzte gegen seine eigenen Mitarbeiter ermitteln lässt, dann zeigt das sehr viel Vertrauen, irgendwoher kenn ich das.......

  9. Hoss hatte zitiert

    Da das Luftgewehr laut Polizei kein so genanntes PTB-Zeichen trug, bestand für den Mann eine Waffenbesitzkarten-Pflicht.
    Ich hab bei meinem Luftgewehr Made in GDR auch kein PTB-Zeichen gefunden, weil es im Osten sowas überhauptnicht gab.

    :shock: Bin ich jetzt illegaler Waffenbesitzer? :gaga: :rolleyes:

  10. Die Kinder interessiert das Waffengesetz deren Verordnungen u.s.w. überhauptnicht, die wollen spielen, kämpfen raufen.

    Wenn da Verbote kommen so meine Meinung, nimmt man den Kindern ihren Spieltrieb und man braucht sich nicht wundern, wenn die geistige Inteligenz immer mehr zu wünschen übrig läßt.

    Ein Mensch wird immer einen Bezug zu Waffen haben, weil er sie selbst erfunden hat.

    Doch wie es zu Urzeiten Jäger und Sammler gab und gibt, so haben die ersten ihre Waffen perfektioniert, und die anderen sammelten weiter, daran hat sich scheinbar bis heute nix geändert.... :shock:

  11. Meine Kinder können leider nicht an der CO2-Kurzwaffendisziplin teilnehmen.

    Ich habe, da ja meine kleineTochter nach altem(Waffen) Recht schon Kleinkaliber schießen durfte, sämtliche Luftdruckwaffen veräußert.

    Ich hab nurnoch ein Luftgewehr, und das auch nur, weil damit etwas persönliches verbunden ist, das hat mehr ideellen Wert.

    Wir schießen alle sehrgern die 10m Langwaffe, auch ich mach da mit, aber in der Kurzwaffendisziplin, sorry, meine Kleine wird im Januar endlich 14, da können wir wieder bei Fastnull anfangen.

  12. Das Verbot, die Waffe in einem B-Tresor im Heim aufzubewahren, kommt bestimmt von der Heimleitung, die können sowas in ihren Aufnahmebedingungen angeben, was aber m.E. nicht rechtens ist.

    Auch ältere Menschen mit einem Heimbetreuungsplatz steht das Recht zu, die persönlichen Wertgegenstände in einem geeigneten Behältnis unterzubringen.

    Ein Problem ergibt sich nur dann, wenn der geistige Zustand der älteren Menschen einer sicheren Aufbewahrung entgegen spricht.

    In diesem Fall wäre die Verwahrung nach dem Modell von Hoss auch möglich.

    Die Unterbringung des Schlüssels ließe sich sicher auch notarisch lösen, zum Beispiel zusammen mit einem Testament.

    Dort gäbe es auch gleich die Möglichkeit, die Waffe an den Enkel zu vererben, der dann ja beim Erbfall auch kein Bedürfnis und keine Sachkunde benötigt um die Waffe zu verwahren.

    Auch bietet die Auslagerung z.B. bei einem Büchsenmacher eine Möglichkeit, die Waffe sicher zu verwahren.

    Wichtig in diesem Fall sind die Gründe des Amtes warum die die Berechtigung wiederrufen wollen.

    B-Schrank im Altersheim, gerade für nur eine Kurzwaffe sollte kein Problem sein.

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