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flobert

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  1. Insgesamt laeufts doch schon mal in die richtige Richtung. Weiter so!
  2. Jungs, ihr werft grade zwei vollkommen unterschiedliche Dinge durcheinander. Befriedet: Die Jagd ruht. Umfriedet: Irgendwie gegen Betreten "gesichert". Dass diese Begriffe selbst in angeblichen juristischen Fachblättern durcheinandergewirbelt werden, ist schon ein trauriges Bild.
  3. Nö, das mit dem Zaun ist "umfriedet" "Befriedet" heisst nur, dass da die Jagd ruht. Da brauchts keinen Zaun zu oder umgekehrt macht auch ein Zaun um ein Grundstück (zb Koppel oder Weide oder einer Naturverjüngung im Wald) dieses nicht zu einem "befriedeten" Bezirk. Ansonsten wird es nach dem Gesetzentwurf der Jagdhasser sein, der ALLES bezahlen darf, was mit seinem Hobby zusammenhängt. Das ist das beste, was uns passieren konnte, angesichts des Fehlurteils. Denn gerade diese Kostenfalle wird den Jagdhassern schnell klarmachen, worauf sie sich da einlassen.
  4. Oft sogar besser, als wenn da eine hochrasante kleinkalbrige Varmintgranate eingeschlagen hat.
  5. Im Prinzip ja, solange es nicht ausufert und er für Schäden haftet. Besonders letzteres wird viele Hobbyjagdhasser sehr schnell auf den Boden der Realität zurückholen. ...oder auf dem Wege der Privatinsolvenz des Jagdhassers und Zwangsversteigerung in absehbarer Zeit für günstige Kaufgelegenheiten seitens des Pächters oder der anderen Jagdgenosseen sorgen.
  6. Das sind mal Probleme. :n10: Fuchskaliber ist das, was grade dabei ist. Die sterben auch durch 9,3*62.
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