Nö, das mit dem Zaun ist "umfriedet"
"Befriedet" heisst nur, dass da die Jagd ruht.
Da brauchts keinen Zaun zu oder umgekehrt macht auch ein Zaun um ein Grundstück (zb Koppel oder Weide oder einer Naturverjüngung im Wald) dieses nicht zu einem "befriedeten" Bezirk.
Ansonsten wird es nach dem Gesetzentwurf der Jagdhasser sein, der ALLES bezahlen darf, was mit seinem Hobby zusammenhängt. Das ist das beste, was uns passieren konnte, angesichts des Fehlurteils.
Denn gerade diese Kostenfalle wird den Jagdhassern schnell klarmachen, worauf sie sich da einlassen.