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Mutter

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  1. Ich würde meinen, dass man den Auftrag SO nicht erfüllen kann. Man soööte dem Auftragnehmer den Auftrag grundsätzlicher untersuchen lassen. Was bedarf es tatsächlic (und nicht anhand vorgegebener Kriterien des BJagdG) um wirkungsvoll und tierschutzgerecht zu töten. Die Trefferlage ist dabei jedem Jäger bekannt. Haupt und Träger, danach hohe Kammer, dann tiefe Kammer. Aus jagdpraktischer Sicht ist der hoher Kammertreffer der empfehlenstwerte. Dann muss man schauen, was bei welchem Wild dort wirkt. Das ist dann aber deutlich umfangreicher und sehr viel teurer. Anders meine ich aber, wird man zu keinem belastbarem ergebnis kommen. Der hier gewählte Ansatz hat sich bereits selbst widerlegt. errechnete Werte und Realität passten nicht zusammen. Die gewählten Parameter damit offensichtlich falsch. Ich bin mir bspw. sicher einen durchschnittlichen Keiler sicher mit einer. 223 Rem mit geeignetem Geschoss erlegen zu können. Das wird aber garnicht erst geprüft. Anders herum ist bemerkt worden dass das Prüfschema bei 223 nicht passt.
  2. Wenn am Ende die ermittelten Daten nicht mit der jagdpraktischen Realität übereinstimmen, kann dies an den genannten Schätzungen und erfahrungswerten liegen, die man einfließen lasen hat. Damit erhält man dann eben ein falsches Ergebnis. Den zweiten Punkt den ich hinterfrage, ist der Gelatine-/Seifenbeschuss. Bei den bevorzugten und tödlich wirkenden Kammerschüssen werden diese Zielwiderstände nicht erreicht und dadurch sind auch diese Energieabgaben illusorisch. Trotzdem ist ein Treffer dort wirksam. Leider orientiert man sich auch in dieser Studie unnötig an den Vorgaben im BJagdG. Der Auftraggeber hat leider versäumt einen bessere formulierten AUftrag abzugeben. Man hätte ja mal ganz global erforschen können, was denn bis wohin tötet.
  3. Das steht in den Versicherungsverträgen. Auch hier ist jeder selbst verantwortlich wie und wo er sich versichert. Das gleiche gilt für den anderen Vertragspartner-die Versicherung. Beide sind frei zu entscheiden, ob man einen Vertrag bekommt und zu welchen Konditionen. Weiter werde ich aber auf nicht auf dich eingehen. Ich hab das nur durch die Zitate geantwortet. Du bist auf ignore und dabei bleibts dann auch.
  4. Wenn man die Scheuklappen abnimmt, sieht man gar keinen Einzelfall mehr. Wer einen Schaden (mit-)verursacht hat auch daür zu entschädigen. eine einfache, klare und liberale Regel. Eigenverantwortung. Es ist nur konsequent. Den Schaden zum Verursacher und abgestuft den anderen "begünstigenden Beteiligten". Warum soll die unbeteiligte Gemeinschaft für den Schaden aufkommen, wenn ein Verantwortlicher da ist? P.S.: Gerade aus dem Kfz Bereich kennt man ähnliche Urteile. AUch dort sind Sorgfaltspflichten geboten. Dort ist solch ein Schaden aber auch durch die Versicherung mit abgedeckt. Also klassisches Fehlbeispiel herausgesucht.
  5. Ich schau mir halt einfach die Zahlen und die Notwendigkeiten an. Dann ist die Schlussfolgerung sachlogisch. Zum Beispiel: Jeder wird wohl für alles irgendein Gegenbeispiel kennen. Daher heisst es auch so treffend: Ausnahmen bestätigen die Regel.
  6. Stimmt. Hats du noch mehr Material von Frants Pedersens Squad?
  7. Als ob Polizsiten wegen eifrigen "Eingreifens" nach Dienst berühmt wären Interessiert doch kein Schwein diese "Verweigerung" Hätte ich die Wahl würde ich für grundsätzlich schusswaffenfreie Polizei plädieren. Das gäbe 50% weniger Straftaten mit nicht illegalen Schusswaffen und mehr unversehrte Menschen.
  8. Es wird den nazis ja gern jegliche Beteiligung am Jagdgesetz abgesprochen. Das trifft es allerdings nicht. Zur Vollendung des Sozialistenwerks brachte man sich entsprechend ein. Es musste ja auch mit dem neu propagiertem Tierschutzgesetz übereinstimmen. Ansonste war das Gesetz auch ohne Nazis schon schlecht genug, um heute etwas renoviert zu werden. Leider treten da nur die neuen Faschisten (Grüne) im Sinne ihrer Ökoideologievorbilder aus der braunen Zeit.
  9. Leider außerhalb der Wertung auch wenns skylert.
  10. Auch da gilt dann das Selbe. SIe können natürlich versuchen in Deutschland das Bedürfnis nach §8 begründen. Das könnte dann ähnlich wie bei Erbwaffen laufen und wäre eine Einzefallprüfung. Vielleicht ist aber auch einer in der Familie WBK Inhaber
  11. Ob sie das können, wissen wir nicht. Das Gericht in den USA hat sie ihnen zugesprochen. Ob sie diese hier in Deutschland besitzen dürfen steht dann auf einem anderen Blatt.
  12. Es wird doch berichtet. Die Artikel werden ja nicht in geheimen Hinterzimmern publik gemacht. Wer will abonniert die Polizeiberichte. Das ändert aber nichts. Wer sich über den Einzelfall Schusswaffenamok aufregt, darf doch auch den Einzelfall Messeramoklauf nicht aufblasen. Heiliger St. Florian... Sollte der Masseramoklauf hierzulande häufiger sein, als der Schusswaffenamoklauf sollte man besser anerkennen, das glücklicherweise mehr Messer als Schusswaffen in Umlauf sind. Die Ursache liegt schlicht in der Verfügbarkeit. Ein Messer verändert einen Menschen nämlich genausowenig wie eine Schusswaffe oder andere Gegenstände. Man benutzt einfach was verfügbar ist. Deshalb gibts in den USA eben soviele Schusswaffentote.
  13. Immerhin hast du die gesamten Zahlen. Ob die Unterscheidung wirklich so zwingend benötigt wird? Im Endeffekt ist all in all doch "keine Gefahr" die Bewertung aus dem Bundeslagebild und der PKS. Was will man da noch mehr erreichen? Daran ändert keine Aufschlüsselung was und jeder Einzelfall wird dadurch auch politisch auch nicht anders bewertet. Wenn das Maß voll ist, ist es voll. Ob das dann ein echtes Problem ist oder nicht, hat auf die entscheidungen keinen Einfluss. Man kann dann hinterher halt meckern. Kann man jetzt aber auch. Ich weiß nicht was man sich erhofft? Schusswaffen sind in Deutschland keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dabei sollte man es dann auch belassen.
  14. Solche Spinner sind nicht mein Maßstab. Das wäre mir auch viel zu singulär. Uns nutzt das jedenfalls garnicht. Mich erinnert das immer an: "Aber der Michael ist auch von der Brücke gesprungen." Der Rest führt aussagekräftigere Statistiken.
  15. Keine einzige Mordtat relativiert andere Mordtaten.
  16. Oh, "EU-KZ" welche geile neue Kreation des Irren. Ich bin etwas enttäuscht das er das Wort "Neger" nicht untergebracht hat.
  17. Alles richtig. Bitte die folgenden Sätze nur als Ergänzung betrachten. Du kannst auf einem deutschen Schießstand alles notwendige üben. Force on Force kannst du auf einem Grundstück mit Softair üben.
  18. Das könnte am laufenden Verfahren liegen oder an der Qualität einer Pressemitteilung. Vor Gericht wird das alles sehr detailliert vorliegen und dann auch nachlesbar sein.
  19. Man darf das nicht beliebig vermengen. Das ganze ist ziemlich genau am Einzelfall abzuarbeiten. Dort kann man dann tatsächliche persönliche Schuld bewerten oder eben Verwaltungshandeln auf Grund vorliegender Erkenntnisse. Wie bereits angezeigt: Wer den Bearbeiter persönlich in Haftung sehen möchte, wird sehr lange auf eine entscheidung warten oder diese nie bekommen. Warum solte man dann ein Risiko eingehen? Man macht das schließlich für andere und nicht wie ein Unternehmer mit dessen Risiko (und möglichen Gewinnmargen).
  20. Hier hat auf jeden Fall die viel gerühmte Drohwirkung der Waffe nicht funktioniert Also man kann die Aktion der Polizei durchaus für unangemessen halten. Wer allerdings den Faktor Mensch einbezieht, wird schnell merken, dass auch ein Überreaktion überhaupt nicht zu vermeiden ist. Für den Polizisten bestand nach Ziehen der Waffe durch den Verdächtigen subjektiv Todesgefahr. Das ist seine Realität. Die daraufhin ablaufenden Prozesse im Körper sind sehr komplex und laufen nicht nach einem rationalem Muster ab. Was aber sehr auber in ihm ablief, war der Überlebenskampf. Der setzte gut trainiert ein. Das ist auch das einzige, was man noch erwarten kann. Beinahe alle Slots die man zur Verfügung hat, sind nämlich in solch einer Situation belegt und somit ist auch ein möglicherweise überzogenes Handlen ohne jede Alternative. Es sind ünerhaupt keine Kapazitäten vorhanden, um diese Situation rational zu lösen. Jedenfalls nicht für den offensichtlich gut geschulten Streifenpolizisten.
  21. Dafür muss es nicht einmal politisch unkorrekt sein. Selbst rechtlich einwandfreie Kommentare werden von mir regelmäßig nicht freigegeben, da sie dem dummen Praktikanten nicht passen. Guter Spruch
  22. Staatsbedienstete persönlich haftbar zu machen hat einige Knackpunkte. Diese arbeiten nicht für sich. Desweiteren werden Antragsbescheide dann noch deutlich länger, denn man wird keinerlei Risiko mehr eingehen. Das wird wiederum die Kosten nach oben treiben. Ob der verständliche Ruf der Entrüstung am Ende also tatsächlich ein Gewinn sein wird? Ich präferiere eher den weg der Verschlankung. Nicht alles muss immer erst beschieden werden.
  23. Hat keinen Fehler gemacht, wurde nicht bestraft und ich bin ihm heute noch dankbar.
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