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Mutter

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  1. ...und dann klemmt die blöde Schublade Ich mag auch im Schlaf eine gewisse passive Sicherheit. Mir ist da persönlich der direkte Zugriff auf den (befestigten) Kleintresor am liebsten. Die Zeit die ich für den sicheren Zugriff benötige und zum "klar werden" in der Nacht, müssen mir aber sowieso andere Maßnahmen verschaffen. Ad Hoc und BUMM ist nicht mein Ding.
  2. Ich nicht Neben dem Faktum, dass es in Deutschland einfach verboten ist, weil man im Schlaf keine tatsächliche Gewalt ausübt, bin ich auch einfach zu faul, dass Teil immer hin und herzuräumen. Eine Waffe in den Safe und da liegt sie dann. Nur so liegt sie dann auch wirklich da. Leider nicht statthaft, wegen der Schutzklasse und mir immer noch lieber als die ungesicherte Aufbewahrung. Ich finde jedenfalls keinen Grund, warum man dieses kleine Teilchen ablehnen muss und keinen, warum man dies mit Armatix vermengen sollte. Armatix will uns etwas unnötiges aufzwingen und Gun Vault macht ein Angebot, wie jeder andere Tresoranbieter. Würde man sich bei uns von den vollkommen übertriebenen Schutzklassen lösen, hätte ich auch einen. Grüße
  3. Hier interveniere ich in allerschärfster Form Das Gun Vault ist eigentlich genau das was wir wollen, das WaffG aber unnötigerweise nicht zur Aufbewahrung von Waffen und Munition zulässt. Das Gun Vault bietet ausreichend Schutz vor nicht Berechtigten und ermöglicht im Notfall, per Handauflegen, den schnellen Zugriff. Das ist für mich die Variante am Bett, die die ungesicherte Aufbewahrung unter dem Kopfkissen oder im Nachtisch ablösen sollte.
  4. Ein Treffer ins Stammhirn beendet sofort. In der Wirbelsäule endet die Beweglichkeit darunter unmittelbar und zerschossene Oberschenkelarterien verursachen ein abruptes Ende. Zerschossene Hoden mindern die Lust. Weitere gute Erfolge erzielt man auf dem Kehlkopf, im Auge und dem Ohr. Alles eine Frage des Treffersitzes und bekanntlich beendet bereits das Drohen mit einer Schusswaffe einen Angriff zu einem überwältigenden Prozentteil.
  5. In diesem Fall sind sie ohne Belang. Das Beschussgesetz regelt gar nichts zur Thematik. Das Waffengesetz ist eindeutig und abschließend. Erst bei Revolvern kommen weitere Parameter ins Spiel. Das sind aber keine Wechselsysteme. Auch diese spezielle Formulierung verdeutlicht, dass in anderen Fällen ausschließlich die Kaliberangaben bindend sind.
  6. Ja. Diese sind aber kein Bestandteil der erwerbserleichterten Wechselsystemvorraussetzung nach WaffG. Dies kennt nur die Kaliberangaben.
  7. Du findest ganz sicher auch sehr praxisnahe Beispiele. Gerade außerhalb der Revolver. Gleich groß ist genauso einfach zu bewerten, wie kleiner oder größer. Dazu schaut man in die entsprechenden Tabellen. Es gibt keine weitere Unterscheidung zu Energie oder Gasdrücken oder nach Zündung....
  8. es gibt nur diese eine Stelle, daher kann es auch keine weiteren Kriterien geben. Kalibergleich ist von seinem Wortlaut genauso eindeutig wie kaliberkleiner. Dahingehend ist es wirklich einfach Welche weiteren Kriterien befürchtest du? Kritisch wird es erst, wenn mehrere Aspekte zusammen stoßen (wie oben genannt)
  9. "Revolver für die Frau" empört Frauenrechtlerin Ein nach einem Vergewaltigungsopfer benannter Revolver für den Schutz von Frauen der staatlichen Waffenfabrik sorgt für Aufregung. Er sei eine Bankrotterklärung der Regierung. http://www.welt.de/politik/ausland/article123783206/Revolver-fuer-die-Frau-empoert-Frauenrechtlerin.html#disqus_thread Eine gute Gelegenheit, um in den Kommentaren mit bewaffnetem Selbstschutz zu argumentieren.
  10. Nach unseren Erfahrungen wird ein gleichgeschlechtlicher Hund im Wolfsrevier sofort und ohne jeden Kompromiss getötet. Unterwirft sich ein nicht gleichgeschlechtlicher Hund, KANN er u.U. vom Wolf pardoniert werden. Es kann sogar zur Paarung kommen. Ein Wolf ist dem Schäferhund haushoch überlegen, auch wenn es noch äußerliche Ähnlichkeit gibt. Den vorliegende Fall würde ich jedoch nicht als Revierverhalten interpretieren. Klingt merkwürdig.
  11. Bezüglich kalibergleich und kleiner ist das schon eindeutig. Ansonsten ist das mit den Wechselsystemen leider gar nicht eindeutig geklärt. Nehmen wir das Beispiel Sportschütze mit einem sportlich zulässigem AR15 in .223. Der Erwerb eines kalibergleichen Wechselsystems ist streng nach den Buchstaben des WaffG problemlos möglich. Was aber, wenn dies ein dem Anschein unterliegendes Wechselsystem in 10,5" ist? Da beginnt die Diskussion. Erlaubt ja, aber nicht vom Bedürfnis umfasst. Dieses Dilemma ist nicht eindeutig. Gruß
  12. Revolver, Pistolen, Flinten, Sturmgewehre...alles aus Schrott in einfacher Handarbeit im Busch und mit einfachsten Werkzeugen. Also so ganz ohne diese teuflischen 3D Drucker Das geht doch in der Gun Control Welt gar nicht.
  13. Also das wichtigste ist mir zunächst klar zu stellen, dass ich niemanden Dummheit unterstelle, weil er anderer Meinung ist als ich. Ich mag es nicht mich über andere zu erheben. Ich bezeichne viel der aus WO übernommenen Argumentation als Dummheiten. Häufig sind diese nicht sachlich zu STande gekommen. Es ist eher durch vorgefasste Meinung zu Stande gekommen und die Diskussion wurde nicht zugelassen. Man hat einfach nur das genehme Ergebnis zugelaasen. Viele ähnliche dieser "Ergebnisfindungsprozesse" sind mehrfach gerichtlich widerlegt, was der Schmollfraktion aber auch zu keinem Erkenntnisgewinn verhalf. Eben wegen des hier gehobeneren Niveaus der Diskussion ist mein (kleiner) Taler jetzt hier eingezahlt und nicht woanders. Mir ist das gerade sehr Recht, wenn du einen anderen Standpunkt vertrittst. Daran kann man sich nämlich erst austausche und dadurch zu einem Ergebnis kommen. (Siehe auch meine Signatur). Ich bestehe nicht darauf Recht zu haben. Manchmal möchte ich sogar eher abwegig diskutieren, um eine Diskussion zu haben, die tatsächlich einen Erkenntnisgewinn möglich macht. Das Zusammentragen von den vielen Erfahrungen und Quellen ermöglicht erst eine eigene sachbezogene Bewertung. Dabei soll jeder zu seinem Ergebnis kommen. Ich trage lediglich eine Meinung bei. Leider ist die schriftliche Kommunikation sehr eingeschränkt und daher missverständlich. Mein Herleitungsargument bezieht sich auf die Überprüfung der Pflichten in Absatz 1 und 2. Du hast eine Pflicht in Absatz 1 auch selbst hervorgehoben. Es sind die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen... Das erstreckt sich konkret aus DIESE Gegenstände . Diese heisst nicht irgendwelche. Der von dir in Absatz 3 hervorgehobene Satz 1 ist bereits bei der Antragstellung durch Bilder des Tresors abgehakt. Um diesen Satz geht es nicht mehr. Es geht bei der Kontrolle, um die Überprüfung der Aufbewahrung. Mir stellt sich die entscheidende Frage, wie ich die Aufbewahrung einer Waffe kontrollieren kann, ohne mich zuerst davon zu überzeugen, dass es sich genau um diese Waffe handelt? Das wäre auch die entscheidende Frage, die ich zur Diskussion geben möchte. Wie würdest du sie beantworten? Nachtrag: Der Vollständigkeit halber die Pflichten aus Absatz 2 die wie Absatz 1 zu kontrollieren sind.
  14. Man muss von der Politik einfrodern, dass diese Prüfungen auch mal als verlässlich angesehen werden können. Was nutzt diese Prüfung und die Aussage, wenn dies trotzdem jedes Jahr erneut in die Prüfung geht. Keine Änderung der Ausgangssituation bedeutet normalerweise bei wiederholten Anträgen: Keine Bearbeitung, da keine Änderung der Parameter. Ich will nicht jedes Jahr erneut in Sorge um mein Eigentum und die finanziellen Werte die dahinter stehen sein. So etwas erzeugt Politikverdruss und macht Politik unglaubwürdig.
  15. Es wird die Aufbewahrung kontrolliert. Die Aufbewahrung der konkreten Gegenstände. Daher muss man zuerst die Gegenstände identifizieren, um deren Aufbewahrung (und nicht irgendeine) zu kontrollieren. Parkplatzbeispiel: Schauen sie nach, ob auf meinem Parkplatz ein roter Golf 3 mit dem amtlichen Kennzeichen AB-CD 12 steht. Es reicht nicht zu schauen, ob der Parkplatz besetzt ist. Es könnte dort Beispiel ein anderes Auto stehen. Dann weiß man zwar, dass der Parkplatz besetzt ist, hat aber nicht kontrolliert, ob da auch der o.g. Golf steht.
  16. Ich rede nur vom Gesetz. Ich erläutere es aber gern. Ich beginne mit dem einschlägigen §36 WaffG Dies ist zunächst einmal die Pflicht in Absatz 1. Es ist keine allgemeine Aufbewahrung benannt, sondern es geht um ganz konkret benannte. Das kennzeichnet sich durch das durch mich gefettet hervorgehobene Wort "diese". Also genau die Waffen die man besitzt. Da Waffen und Munition getrennt u.U. zu verwahren sind, sind in diesen Fällen auch konkrete Kontrollen des Ladezustandes abgedeckt. Ein Patrone im Patronenlager widerspräche der Trennung und ist nur durch entsprechende Kontrolle der Waffe feststellbar. Absatz3 erläutert die Kontrollbefugnis Es geht um die Kontrolle der Pflichten aus den genannten Absätzen. Es ist also die Aufbewahrung ganz konkret genannter Waffen zu kontrollieren. Diese geht objektiv nur, wenn man sich zuerst davon überzeugt, ob es sich auch konkret um diese Waffen handelt. Dies bedeutet in der Praxis: Die Waffe X Modell 3 mit der Nummer AB1234 muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwahrt werden. Es ist die Aufbewahrung der Waffe X3 AB1234 zu prüfen. Um die Aufbewahrung der Waffe X3 AB1234 zu prüfen, muss man zuerst feststellen, dass es sich um die Waffe X3 AB1234 handelt. Das ist sachlogisch. Es soll nicht allgemein die Aufbewahrungsmöglichkeit kontrolliert werden (das geschieht schon beim Antrag der Waffe), sondern die konkrete Aufbewahrung bestimmter Waffen. Bitterböses Beispiel: Die vom Psychotöchterchen (Gleichberechtigung) ersatzweise in den Tresor eingebrachte typidente Softairattrappe beim Weg der Waffe X3 AB1234 in Richtung Gymnasium. Gruß
  17. Wie willst du die Aufbewahrung der konkret in der WBK eingetragenen Waffen prüfen, wenn du nicht feststellst, ob es auch die dort eingetragenen Waffen sind Die Dummheiten von WOanders muss man ja hier nicht einschleppen. Gruß
  18. Wenn vor Gericht bei der historischen Herleitung das nur ab und an mal neben dem "So wenige Waffen..." auffalen würde
  19. @ Archer Würdest du den Art 146 des GG bitte mal ganz in Ruhe lesen und dann sagen, was du da liest? Es steht da jedenfalls nichts, was das GG als Verfassung anzweifeln würde. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System-* und Wertentscheidungen festgelegt. http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-keine-verfassung Aber natürlich bedaure ich auch, dass es nach der Eingliederung der Ostzone kein Verfassungsreferendum gab. Natürlich sollte ein Volk über seine Verfassung abstimmen. An diesem Tag wird dann nach Art146 GG das GG seine Gültigkeit verlieren. Ich würde mir auch wünsche, dass in die essenziellen Rechte des GG kein Gesetz eingreifen darf und diese Rechte dadurch einschränkt. So gut dass auch immer gemeint ist, so sehr ufert das auch immer aus. Ich erkenne sonst keinen Verbesserungsbedarf.
  20. Statistisch lässt sich kein Zusammenhang zwischen Schusswaffendichte (legal/illegal) und Kriminalität herstellen. Das gilt für beide Richtungen. Die Ursachen scheinen also woanders zu liegen. Die gern bemühten Aussagen Schusswaffenverbot=Sicherheit lässt sich ebensowenig belegen wie Merh Schusswaffen=höhere Sicherheit. Sie werden einfach nur vom jeweiligen Eigeninteresse getragen. Waffenverbieter sind ja auch nicht gegen mehr Tote und fordern daher weniger Waffen, sondern sie sind gegen Waffen und argumentieren mit Toten. Man tauscht also Anlass und Begründung.
  21. Die Vorgehensweise ist immer die Gleiche: -1Fall mit legaler Waffe und der Alarm springt an genauso sieht es bei der Aufbewahrung aus: -1Fall mit geklauter Legalwaffe und der Alarm geht los Es ist Shietegal wieviele hunderte Morde mit illegalen, geschmuggelten oder ohne Schusswaffen passieren. Der eine Fall der damit in Zusammenhang gebracht werden kann, wird durch die Aktivisten aufgegriffen und ausgeweidet. Du kannst dich iim Forum hundertmal in Zufriedenhait suhelen, bei jedem Fall der die echte Statistik bestätigt. Du bist in dem einen Fall trotzdem das Arschloch, das fertig gemacht wird und sich schlecht fühlt. Damit müssen wir leben.
  22. Das Grundgesetz ist unsere Verfassung! Ich werde jetzt keine Diskussion über die 2+4 Verträge führen. Das ist mir zu (sorry) dämlich.
  23. Aha. Dachte die Reihe wäre die gute. Ich hab nur mal durchgeschaut. http://egun.de/market/item.php?id=4736773 Der dürfte aus besagter Reihe sein.
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