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Mutter

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  1. http://egun.de/market/item.php?id=4713389 http://egun.de/market/item.php?id=4730445 http://egun.de/market/item.php?id=4733677 http://egun.de/market/item.php?id=4733710 Wird zwar nur was über den Gebrauchtmarkt, aber besser als nichts.
  2. Wer soll die Umfrage machen? Was würde mit dem Ergebnis geschehen? Probiere es selbst und die bist mir um diese Erfahrung voraus Meine Einschätzung dazu habe ich abgegeben und sie wird sich bis zum Gegenbeweis auch nicht ändern - kann sie ja auch nicht, ist ja die existierende Realität.
  3. Mehr kann ich leider auch nicht beitragen. Als Trost könnte ich dir diese genauer beschreiben [ATTACH=CONFIG]7139[/ATTACH] [ATTACH=CONFIG]7140[/ATTACH]
  4. @ Reservist Das es keine Umfrage gibt leite ich davon ab, dass niemand eine kennt und keine zu finden ist Der Rest ist Lebenserfahrung. Wie meinst du funktioniert Politik?
  5. @ Reservist Diese Abfrage gab es nie und wird es nie geben. Wenn es sie geben würde, würde dies allerdinsg auch nichts ändern. Es würde weiter jede Seite ihr Interesse verfolgen. Bei 100% Zustimmung zu bewaffneter SV würde immer noch "so wenig Waffen wie möglich..." gelten. Die Politik ist solange unbeeindruckt vom Wählerwillen, bis dieser die eigene Macht gefährdet. Daher ist nicht die reine Meinung wichtig, sondern die Durchschlagskraft dieser Meinung.
  6. Waffenschein ist in AUT genauso schwer wie in D. Da ist man also in einer anderen Kategorie. Österreich kennt die Heimverteidigung. Politiker sind beim Waffenschein nicht besonders benannt. Es geht um höhere Gefährdung als die Allgemeinheit. Politikern bekommen bei einer entsprechenden Einstufung behördlichen Personenschutz.
  7. Alles zu Waffen in Filmen findet man hier: Internet Movie Firearms Database http://www.imfdb.org/wiki/Main_Page Skyfall findest du dort unter diesem Link: http://www.imfdb.org/wiki/Skyfall 1 Handguns 1.1 Walther PPK and PPK/S 1.2 Glock 17 1.3 Glock 18 1.4 Percussion Cap Ardesa 1871 Dueling Pistols 1.5 Steyr M9-A1 1.6 Tokarev TT-33 2 Submachine Guns 2.1 Heckler and Koch MP7A1 3 Assault Rifles & Carbines 3.1 Heckler & Koch HK416 D10RS 3.2 Heckler & Koch G36C 3.3 Olympic Arms K23B Tactical 3.4 M4A1 Carbine 3.5 AKMS 4 Sniper Rifles 4.1 Custom Sniper Rifle 5 Double Barreled Express Rifle 5.1 Anderson Wheeler 500 NE Double Rifle 6 Shotguns 6.1 12 Gauge Double Barreled Shotgun 7 Machine Guns 7.1 Browning M2HB 7.2 Aston Martin Machine Guns 8 Other 8.1 AN/M14 Incendiary Grenade
  8. DER große Unterschied in der Argumentation ist natürlich die SV. In Österreich ist das anerkannter Bedürfnisgrund. Das macht die dahingehende Argumentation einfach. Ich denke aber nicht, dass SV Argumentation erfolgreicher sein wird. Die Antiwaffengang agiert überall gleich. Das Thema SV interessiert die nicht. Man hat die Bedrohung also mit und ohne SV gleich.
  9. Kannste mir glauben. Ein Kollege von mir hatte massive Probleme im Hafen, wegen der Waffen an Bord. Du brauchst die Genehmigung des Landes. Früher hat man die Waffen außerhalb der Hoheitsgewässer über Bord geworfen. Heute ist das meist etwas einfacher geworden. Der ein oder andere lässt sich die entsprechenden Genehmigungen auch gern extra versilbern.
  10. Wenn das Schiff in die Hoheitsgewässer eines Staates einfährt, gelten natürlich dessen Gesetze.
  11. Funkloch? Ist doch kein Problem: Entweder keine Funktion (Pech gehabt) oder Roaming Gebühren kassieren.
  12. Ich vermute mal der Abwiegler UHL hat sich weder zur letzten IMK noch zu diesem Vorstoß etwas geäußert. Ist das "lediglich redaktionell"? "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!"
  13. Gefärhlich ist immer der Staat. Ob Russen, Amis oder Deutsche ist da schnuppe. Zuallererst greift dich der eigene Staat an.
  14. Mir ist es mittlerweile vollkommen egal wie "kriminalpolizeilich wertvoll" diese ganzen Daten sind. 0,NICHTS dürfte mehr gespeichert werden. Gegen die Organisierte Kriminalität incl. der Geldwäsche und diese mafiösen Strukturen begleitenden Erscheinungen geht in Deutschland sowieso niemand vor. Bürgerfeindlich ist man dafür hoch zehn. Es wird stets aufs Neue bewiesen, dass auch sinnvollste neue Eingriffsrechte nach kurzer Zeit missbraucht werden und Daten ebenso dauernd irregulär abfließen. Dabei wird sicher nur die Spitze des Eisberges öffentlich bekannt werden. Die Beschwichtigungs- und Abwiegelungstaktik der Innenpolitiker und Ordnungsrechtler kann einfach nicht mehr ernst genommen werden. Alle im Grundgesetz benannten Abwehrrechte gegen den Staat waren nach nicht einmal 60 Jahren ausgehöhlt!
  15. Wenn diese an diese dort derart eingelagerten Gegenstände wollen, werden sie da auch dran kommen Das klappt bei einem A-Schrank genau wie bei nem 0er. Ein Dieb hängt bei mir zuerst mal an der äußeren Hülle. Wenn er am Schrank ist, hat er bereits ausreichend Tätermotivation eingebracht, um auch zu seinem Erfolg zu kommen.
  16. Amen @ Jägermeister. Genau so sieht es aus. @ Reservist. Der Jägerschrank ist bei genauen Durchdenken, keine Ausnahme. Er entspricht eigentlich dem Grundprinzip. Du bleibst bei 2 verschlossenen Türen, um "einsatzbereit" zu sein. Da ist es eigentlich egal, ob das zwei verschiedene Behältnisse, die "Überkreuzlagerung" im Jägerschrank oder doch die gemeinsame Lagerung im B-Innenfach des A-Schrankes ist. Alles in allem natürlich gleich unsinnig. Ein geräumiger A-Schrank, sollte ausreichend Schutz vor Unberechtigten (sprich Kinderhänden) darstellen. Warum das erst bei 0 und 1 gehen soll verstehe wer will. Ich nicht.
  17. Ich stimme dir grundsätzlich zu. Ich kann aber nicht einmal erahnen, wie ein Konkurrenzmodell plötzlich auftauchen könnte. Die Plattformen leben ja von Angebot und Nachfrage. Ein Konkurrent müsste also in der Lage sein, ein komplettes Angebot einzustellen. eGun dürfte genug Reserven haben, um kurzfristig zu reagieren. Wie gesagt, ich möchte Arms24 eine Chance geben. Sie müssen sich aber mit ihrem Shop (welcher mir wieder zu teuer ist) über Wasser halten. Bis die Plattform läuft, wird es dauern und ob sie sich durchsetzt werden wir sehen. Die User betteln ja alle um eine App-schaun mer mal.
  18. eGun wird was an der Software tun, wenn sich Konkurrenz irgendwo am Horizont blicken lässt. Momentan ist aber kein Investment von Nöten. Man fährt Reingewinn ein. Eine App könnte ein wenig rütteln, aber ich bin mir sicher, dass auch dieser Versuch sofort gekontert werden würde. Ich werde bei Arms24 mal ein paar Festpreisangebote an Waffen einstellen, um mal etwas Starthilfe zugeben. Das Zeug soll sowieso weg und ob das nun heute ev. da oder in 2 Monaten bei eGun passiert ist auch egal.
  19. Kalashnikov scheint alle Menschen eigenhändig erschossen zu haben. Der Entwicklungsstart für diese Waffe war doch als ein mörderischer Diktator dabei war ganz Europa zu unterjochen und schon übel im Heimatland des Konstrukteurs gewütet hatte oder liege ich da falsch? Dann war es wohl falsch sich gegen den kleinen Österreicher zu wehren. Wieviele Tote hätte das erspart? Ob die Pioniere des Automobilbaus ebenso beschimpft werden?
  20. Zum Nachschlag: Weil es keine Streifenpolizisten sind. Sie haben notwendige Ausrüstung und Training. Wenn für niemanden eine konkrete Gefahr besteht, brauchen sie auch nicht zum Töten eingreifen. Dann sollen sie eben wegbleiben.
  21. Er wird sich im Hinterkopf gehabt haben, dass diese die mit Abstand häufigsten Tatwaffen unter den Schuuwaffen in der PKS sind.
  22. Es ist genau wie bei eBay . Egun dominiert den Markt genauso. Neue Plattformen können keine Chancen haben. Wer verdienen will braucht Nachfrage. Neue Plattformen haben weder das Angebot, noch die Nachfrage. Also nutzt das auch keiner und man entrinnt diesem Kreis nicht.
  23. Der gute Volker4 bringt da einfach einiges durcheinander. Das ist alles. Das beginnt bei der Instanz, der Klagerichtung etc... Den Pflichtenkreis hätte man ja besser mit Länderhoheit bei der Gebührenerhebnung begründen können. Jedoch lässt das ganz oft die eigene Landesverfassung gar nicht zu. Naja, die unscharfe Auseinandersetzung zieht sich einfach so durch.
  24. Wie kommst du auf die Einschätzung, dass die Klage erfolgslos bliebe? Es geht um einen verdachtsunabhänigen Grundrechtseingriff. Dieser wird auch noch "erzwungen" durch die Widerrufsdrohung. Die Chancen sind nicht soo schlecht. Auch die Gebührenerhebung an sich kann angegangen werden. Die bisher ergangenen Urteile zur Rechtmäßigkeit sind vor der WaffVwV ergangen. Dort ist das öffentliche Interesse betont worden. Das muss auch noch zum sog. "Pflichtenkreis" gegen gerechnet werden.
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