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Mutter

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Posts posted by Mutter

  1. Du bist dicht dran, bei dem um was es mir tatsächlich geht.

    Wer auf diese Art "Beweise" anführt, wird durch die von mir angewandte Methodik als unglaubwürdig entlarvt. Dadurch steht man schlechter da als zuvor. Damit wird dann auch jedes belegte Faktum in Frage gestellt.

    Ich mag diese ganzen fehlerhaften Ableitungen beider Seiten nicht. Man muss diese Faktenfälschung nicht selbst anwenden, da es valide Aussagen gibt.

    Der Fehler der Zivilwaffenverteidiger ist das man mit Macht einen grundsätzlichen Positiveffekt verbreiten möchte.

    Schusswaffen spielen dabei aber insgesamt überhaupt keine Rolle. Die gesellschaftlichen Aspekte sind der limitierende Faktor.

    In diesem Umfeld gestalten sich die zahlen. Alle Übertragbarkeiten sind sinnloses Müll. Man kann US ebensowenig auf auf Deutschland anwenden, wie die Schweiz. Alle sind durch ganz verschiedene Bedingungen verschieden.

    Im vorliegenden Viedeo war es aber zu offensichtlich was einem da untergejubelt werden soll.

    Das Kinderzitat war bewusst als plakativ gekennzeichnet. 3000 Kinder und darunter die Mehrheit durch Unfälle mit Schusswaffen im Haushalt sind jedoch mehr als alarmierend.

    Ich bin nebenher auch nicht über den erschossenen drogendealenden Gangbanger (auch wenn er in der Statistik eine verschwindend geringe Minderheit ist) froh.

  2. Hat ein Land mit erhöhter Selbstmordrate tatsächlich ein Problem?

    Das eigene Leben zu beenden, ist eine Entscheidung, die zu treffen, IMHO, keinen Menschen abgesprochen werden kann bzw darf.

    Eindeutig ja. Deshalb findet man das auch als Begleiterscheinung verschiedenster psychischer Krankheitsbilder. Auch wenn man die freie Selbstentscheidung betonen kann, ist es ein von der Norm abweichendes Handeln und nahezu ausschließlich mit einem hohen Leidensdruck versehen. Die Höhe der Selbstmordrate geht in der Schweiz eher mit psychischen Erkrankungen (etwa Depressionen) einher. Ein gesellschaftliches Problem bzw. ein Problem in der Gesellschaft.

    In der Schweiz wird das sicher nicht im kulturellen Kontext zur Bewahrung eines abstrakten Ehrbegriffes geschehen.

    Da ist einem die deutsche Petze schon sehr sympathisch, auch wenn man da besser den Österreicher Adolf ins Spiel bringen kann ;)

  3. In der juristischen Definition hast Du nicht recht. Deswegen schrob ich weiter oben, das ich mit dieser (Deiner) Argumentation nicht vor Gericht auftreten würde.

    Doch. Gerade juristisch ist das absolut korrekt. Ein Lampe mit verbrauchter oder entnommener Energiequelle ist grundsätzlich funktionsfähig.

    Ich hatte jedoch noch nicht einmal von einer Lampe geschrieben, sondern von einem Gegenstand

    Hier auch nochmal mein Originalzitat. Dabei will ich es dann aber auch belassen :drinks:

    Wenn ein Gegenstand , der aussieht wie eine Lampe grundsätzlich nicht funktionstüchtig ist, ist es auch keine Lampe.
  4. Eben. Das unterstreicht doch genau meine Argumentation.

    Eine Lampe in ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung ist grundsätzlich funktionsfähig. Daran ändert eine verbrauchte und wechselbare Energiequelle und/oder ein erneuerbares verschliessenes Betriebsmittel (Leuchtmittel) nichts.

    Eine Gegensatnd der lediglich wie eine Lampe aussieht und keinerlei Funktionsteile auufweit (Aufnahme Leuchtmittel, Stromversorgungsmöglichkeit etc.) ist dies grundsätzlich nicht.

    Ein Auot bleibt auch mit leerem Tank grundsätlich funktionsfähig.

  5. es ist ein Dummy Aussage des Verkäufers

    wer hat denn da so schnell reagiert???:unschuldig:

    Ich. Um Schaden zu vermeiden, hatte ich unter hinzufügen der Rechtsgrundlage gefragt, ob es sich hier auch um eine solche legale Attrappe handelt, was er zum Glück bejahen konnte. Damit konnte das Angebot dann die unklare Formulierung präzisieren, so dass Deutschland sicherer wurde.

    Es soll ja Idioten geben, die lieber anzeigen.

  6. Eine Lampe ist grundsätzlich nicht funktionstüchtig, wenn keine Energiequelle (z.B. Batterie) vorhanden ist. Mit der Argumentation würde ich aber nicht vor Gericht auftreten wollen.

    Dann ist die Lampe doch grundsätzlich funktionstüchtig. Man muss bestimmungsgemäß nur die Energiequelle hinzufügen.

    Grundsätzlich nicht funktionsfähig ist eine Attrappe.

  7. Bereits der Besitz ist ohne Ausnahmebewilligung nicht erlaubt ;)

    Wenn ein Gegenstand , der aussieht wie eine Lampe grundsätzlich nicht funktionstüchtig ist, ist es auch keine Lampe.

    Das Gesetz definiert die Beleuchtung und den konkrete Anbaumöglichkeit an eine Schusswaffe

    Anl.I-A1-UA1-4.1

    Zu derartigen Vorrichtungen zählen insbesondere solche Teile, die auf Grund ihrer Konstruktion zur Verwendung an Schusswaffen bestimmt sind und sichtbares oder unsichtbares Licht emittieren.

    Ein Ziel wird beleuchtet, wenn es durch einen Lichtkegel aufgenommen und erkennbar erhellt wird.

    Ein Ziel wird markiert, wenn der Treffpunkt durch einen Lichtpunkt im Ziel dargestellt wird.

    Bei den Zielscheinwerfern handelt es sich um Lampen, die mittels einer Montagevorrichtung an Schusswaffen befestigt sind. Oftmals können diese mittels Fernschalter angeschaltet werden.

    Bei Lasern im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich um Vorrichtungen, die mittels Licht das Ziel markieren und über eine Montagevorrichtung an der Waffe befestigt sind.

    Bei den oben angeführten Definitionen von Zielscheinwerfern und Lasern handelt es sich um Begriffsbestimmungen und somit um keine waffenrechtlichen Reglementierungen (s. Anl.II-A1-1.2.4). Die Definitionen müssen derart eng gefasst werden, um eine Ausweitung verbotener Waffen dieser Art auf allgemein gebräuchliche Taschenlampen und Laserpointer zu vermeiden.

    Bei Zielpunktprojektoren handelt es sich um Lampen, die mittels einer Abschattung eines Teils des Lichtkegels den Zielpunkt markieren.

    Die Wellenlängen des ausgestrahlten Lichtes der Vorrichtungen müssen nicht im sichtbaren Bereich, sondern können auch im Infrarot- oder Ultraviolett-Bereich liegen (z. B. bei Infrarot-Zielscheinwerfern).

    Anl.I-A1-UA1-4.2

    Die Vorschriften erfassen neben den herkömmlichen Beleuchtungsvorrichtungen für Ziele auch Geräte, die unsichtbare Strahlen, z. B. Ultrakurzwellen oder Infrarotstrahlen, aussenden oder einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, mit deren Hilfe für das Auge nicht mehr wahrnehmbare Strahlen sichtbar gemacht werden.

  8. Ist die Lampe funktionstüchtig?

    Wenn ja, ist der Anbau schon unerheblich. Sie stellt dann bereits einen verbotenen Gegenstand dar.

    Verbotene Gegenstände lt. Waffengesetz in Deutschland.

    Abschnitt 2 Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

    Zu Anlage 1:

    Zu Abschnitt 1:

    Zu Unterabschnitt 1:

    4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

    ...die Walther darf man aber eigentlich gar nicht als "licht" bezeichnen.:spiteful:

  9. Doch das ist richtig und entspricht der Statistik der WHO. Rang 18. Schusswaffen sind dabei garnicht erfasst.

    http://cdn.lifepr.de/a/979fbce8a002bbbb/attachments/0345826.attachment/filename/8.jpg

    Schweiz

    Häufigkeit

    Jährlich sterben in der Schweiz zwischen 1300 und 1400 Menschen durch Suizid (ca. 1000 Männer und 400 Frauen). Dies entspricht knapp vier suizidbedingten Todesfällen pro Tag oder einer jährlichen Suizidrate von 19,1 pro 100.000 Einwohner. Damit gehört die Schweiz nach Russland, Ungarn, Slowenien, Finnland und Kroatien zu den europäischen Ländern mit überdurchschnittlich hoher Suizidrate.[26] Nach der von der WHO publizierten Liste von Suizidrate nach Ländern von 2005 hat die Schweiz mit 17,5 eine leicht niedrigere Rate als Frankreich und eine leicht höhere als Österreich (15,4).

    Ich beziehe mich auch nicht auf Schusswaffen. Ich wollte darauf hinweisen, dass in der Schweiz anscheinend doch nicht alles so toll sein kann.

    Eine Aufschlüsselung ist jedoch möglich

    Methoden

    Ausgewählte Suizidmethoden in der Schweiz, 1969–2000:[27]

    Erhängen 25 %

    Schusswaffen 24 %

    Vergiftung durch feste oder flüssige Substanzen 14 %

    Herunterstürzen 10 %

    Ertrinken 9 %

    Schienensuizid 7 %

    Vergiftung durch Gase 6 %

    Schneiden, Stechen 2 %

    hat jedoch nichts mit meinem Beitrag zu tun.

    Bei diesen offensichtlich massiven Problemen, sollte man sich tatsächlich mit Ratschlägen gegenüber anderen Nationen zurückhalten und zunächst vor der eigenen Türe kehren.

    Die einen petzen anscheinend gern und die anderen legen sich lieber selbst um.

    Nach dem Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit hat jeder zehnte Schweizer in seinem Leben einen Selbstmordversuch unternommen.

    http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/14149/14173/14174/index.html?lang=de

    ..aber das war ja gar nicht das Thema ;)

  10. Dann gern mit Zahlen ;)

    Es ist einfach ein Fakt, dass die USA eher einer Bürgerkriegsregion entsprechen, wenn man die jährlichen Zahlen gewaltsam Getöteter vergleicht.

    Dieses Land hat eine sehr hohe Kriminalitäts- und Gewaltrate.

    Mal ein plakatives Zitat

    Seit 1979 kamen in den USA mehr Kinder durch Schusswaffen um als US-Soldaten in Vietnamkrieg.

    100.000 Verletzte durch Schusswaffen-auch jedes Jahr..

    Ich betone aber gleichzeitig, dass nicht die vorhandenen Schusswaffe ursächlich sind. Das wäre ein ebenso unzulässiger Schluss.

  11. Gut, das Gesetz mit den Tresoren ist nun einmal da. Aber getraut sich da kein mutiger Politiker das Schweizersystem zu fordern?

    In praktisch jedem Haushalt liegt bei uns ein Gewehr, Pistole, Revolver o.ä. herum. Keiner interessiert es. Und trotzdem gibt es wegen dem sicher nicht mehr Probleme als in Deutschland!

    Wenn bei euch zwei Amokläufe an Schulen geschehen sind, wird es auch in der Schweiz die entsprechenden Gesetzesänderungen geben. In einem Fall war leider die nicht sichere Verwahrung ein Baustein zur Tat.

    Wenn ich mich recht erinnere sind aber auch in der Schweiz Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Bei uns hat man dies leider konkreter und mit vollkommen unrealistisch überzogenen Sicherheitsklassifizierungen geregelt.

    Das es zu Familienstreitigkeiten kommt, wirst du sicher auch für die Schweiz nicht ausschließen. Das in der Schweiz die meisten Morde eben auch Beziehungstaten (mehr als die Hälfte) sind, ebensowenig.

    Dann hat die Superschweiz auch noch eine der höchsten Selbstmordraten weltweit.

    Dagegen ist doch das Denunzieren bei Behörden eine recht harmlose Form.

    Grüße

  12. Für den Selbstvergleich die komplette Liste zum anschauen.

    Interessant ist, wer alles noch "hinter" den USA kommt.

    http://www.factfish.com/de/statistik/morde

    Dazu mal der Vergleich mit dem direkten Nachbarn, dem hochkriminellen Rumänien und Krisenregionen. Rumänien rangiert etwa auf Niveau von Finnland und Kanada, während man die USA eher mit Albanien, Jemen oder dem Niger vergleichen kann. Die letzten kennt man eher als massive Krisengebiete.

    http://www.factfish.com/de/statistik-vergleich/al-ye-ca-ro-us/morde

  13. Es war eine Straftat.

    Er wurde nach jedem Schießen belehrt, dass er eine Straftat begeht. Er hat also entgegen der Vorschriften und Gesetze vollkommen bewusst (vorsätzlich) gehandelt.

    Zu seiner Aktivendienstzeit galt für ihn die allgemeine Wohlverhaltenspflicht. Ob disziplinar noch eine Strafe folgt, wäre abzuwarten. Das Truppendienstgericht könnte ermitteln.

    Der Anstand gegen über dem steuerzahlenden Bürger gebietet es, keinen dieser (Sach-)Werte der gedachten Verwendung zu entziehen.

    Er ist bereits mehrfach verurteilt.

    Die Strafe relativ mild.

    Warum sich darüber echauffieren?

    Es geht nicht immer nur um den tatsächlichen Gegenstand, sondern auch um die "Schwere" des Rechtsbruchs.

  14. Die Forderung ist nutzlos und verpufft einfach, auch wenn sie verständlich ist.

    Wer würde sich nicht schützen wollen?

    Ich kenne kein Krisengebiet, in dem durch mehrere bewaffnete Akteure irgendetwas besser wurde.

    Man muss am Konflikt selbst arbeiten.

    Waffenlieferungen (insbesondere militärisches Gerät) in Krisengebiete sind eben ein großes Problem. Es gibt vernünftige Gründe dagegen zu sein.

    Dumm ist wiederum die Gleichmacherei aller Waffen und aller Regionen. Die stabilen Staaten haben kein Zivilwaffenproblem. Einfach alles zusammenzumengen ist sachlich unhaltbar.

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