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Mutter

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Posts posted by Mutter

  1. oder diesen

    http://www.spiegel.de/politik/ausland/charlie-hebdo-die-verbindungen-der-attentaeter-von-paris-a-1012193.html

    Problem scheint mir insgesamt immer wieder auf die Justiz zurückzuführen. Es mangelt aber insgesamt an Konsequenzen bei Verstößen. So "zieht" man sich seine Rüpel selbst heran.

    Seit 2001 saß er wegen verschiedener Delikte mehrere Haftstrafen ab und lernte Chérif Kouachi wahrscheinlich 2005 im Gefängnis kennen. 2010 wurde er erneut verhaftet wegen seiner Beteiligung an Plänen, den inhaftierten Smaïn Aït Ali Belkacem zu befreien. Er wurde deswegen erneut zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, kam aber schon 2014 wieder auf freien Fuß.
  2. In der PKS wird nicht nach Tatmittel unterschieden !!!

    Nur in der Statistik zu unnatürlichen Todesursachen. Von daher ist die Statistik schon interessant.

    Deshalb habe ich auch die weiterführenden Informationsangebote benannt.

    Ich bin hier jetzt aber raus. Aus einem gut gemeinten Hinweis, wie man sich viel (und unnötige) Arbeit ersparen könnte, erwachsen letztendlich Vorwürfe.

    Von mir aus kann das auch machen wer will. Die eigene Freizeitgestaltung ist jedem frei gestellt.

    Du als Berlinerin kannst dir der kompletten Erfassungslage der Berliner Polizei sicher sein. Stichwort Vorgangsbearbeitung. Das Tatmittel ist eine Zwangseingabe.

  3. Wer auf einem Gebiet eine bessere Kenntnis als die Allgemeinheit hat, wird dafür auch höher bestraft als die Allgemeinheit.

    Anderrerseits muss man hier die Bedingungen für die Berufsausübung (Jagdschein) einbeziehen.

    Bei einem "leitenden Mitarbeiter der Bayerischen Staatsforsten" kommt noch die Vorbildfunktion hinzu und es findet sich sicher ein Posten im Innendienst.

  4. Es treten ja nichtmal alle veurteilten Straftäter ihre Haftstrafe an ;)

    Grob gesprochen ist es tatsächlich einfach:

    Zuzug nur bei Bedarf mit entsprechender Qualifikation und Integrationsbereitschaft

    Ausweisung straffälliger und integrationsverweigernder Ausländer

    keine weichgespülte Anwendung deutscher Gesetze

    Das ganze garniert mit zusätzlichen Integrationsangeboten.

    Damit hat man immer noch genug Brennpunkte mit den "Bestandskunden"

  5. Das wirst du entweder in der PKS unter "Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit" finden oder in der Presse eben auch nicht ;)

    Die Statistiken der Bundesländer sind häufig noch detaillierter.

    Die Verteilung der Tatmittel ist in weiteren Statistiken ebenfalls erfasst und seit Jahren unverändert.

    Eine detailliertere Aussage sollte über eine Anfrage im Bundestag/Landtag eingeholt werden.

    Die polizeiliche Vorgangsbearbeitung erfasst weitere Angaben, als in den PKS ausgeworfen werden.

  6. Aber was fehlt dann noch? In die Presse kommen meist nur die Fälle aus der polizeilichen Pressemitteilung. Die müsste man dann flächendeckend überwachen.

    Am Ende sthen die üblichen Statistiken und Auswertungen zu den Tatmitteln. Das hat in den letzten 40 Jahren nichts geändert.

    Allgemein sind die Pressemeldungen recht unscharf und der Sachverhalt nicht ermittelt. Das sollte man dann noch mit der Veruteiltenstatistik abgleichen. Das läuft dann wieder über mehrere Jahre und wird unübersichtlich.

    Aber ich willl das hier nicht kleinreden.

  7. Mit dem Vorschaden ist blöd (persönlich betrachtet). Auf der Welle sollte dann unbedingt ein ärztliches Gutachten reiten. Das in Verbindung mit Situationen, in den der Gehörschutz keinen sicheren Schutz bieten kann.

    In den einschlägigen Urteilen steht eigentlich alles Relevante. Der SD muss nicht auf eine Waffe begrenzt sein. Ein kalibergrößerer funktioniert auch nach unten. Die Performance sinkt , aber nicht so sehr wie man meint.

    Wenn es schlecht läuft wird auch noch n Waffenschein für den SD fällig.

  8. Du musst das Bedürnis in einem Antrag begründen. Meist läuft es auf die Erforderlichkeit hinaus.

    Aspekte die unbedingt enthalten sein sollten:

    detaillierte jagdliche Situation in der Gehörschutz nicht genutzt werden kann

    Gesundheitsschutz Mensch

    Tierschutz Jagdhund

    keine deliktrelvanz, da nicht kurzwaffentauglich

    Dazu am besten positive Stellungnahme des LJV

    positive Stellungnahme des DJV gibts auf der Seite des DJV

    Vorschädigung erleichtert, ist aber weder wünschenswert noch unbedingt notwendig

    eventuell weitere Gutachen und Bezug auf positive Entscheidungen mit Aktenzeichen.

  9. Nun haben wir hier überraschenderweise eine (nicht verpflichtende!) Erweiterung unserer Möglichkeiten. Zumindest in Bayern, und was ist? Es wird WIEDER gemeckert?!

    .

    Wer meckert denn?

    Wann sich etwas in Bayern tut, bleibt zunächst abzuwarten. Als erstes steht das WaffG im Weg. Das kann auch der Bayer nicht einfach aufheben.

    Die Vorgabe "Mai 2015" finde ich sehr sportlich. Das dürfte höchstens einzelne Ausnahmegenehmigungen zulassen. Grundsätzlich wird er da nullkommanix geregelt bekommen.

    Hier ist nicht nur das LJagdG zu ändern.

  10. Bei nem Schalli bist du mit 400€ gut dabei. DIe BGs können auch nicht mehr verlangen als das technisch machbare. Da ist kein Spielraum. Wenn du 30dB dämpfen kannst hast du ein Superduperhyperteil.

    Gewöhnlich bewegt man sich zw. 20 und 25 dB also im Bereich eines guten Gehörschutzes.

    Die NZG kosten. Ich vermute aber das mit der Zeit günstigere Vorsätze oder ähnliches auf den Markt kommen werden.

  11. Ich stelle fest, jeder "Herr des grünen Rock's" hat in dieser Beziehung eine andere Meinung. Aber was wollen diese Herren denn nun wirklich? MFD, SD, NZG, was bitte. Liebe Jäger, sagt es mir, damit ich auch einmal etwas weiß.

    Gunfire:shootout:

    Die Wahlmöglichkeit! Jeder muss anhand seiner Situation selbst bewerten was für ihn das Richtige ist. Das geht weder mit Zwang, noch mit Verbot. Beides ist unsinnig.

    Ich habe einen SD und nutze ihn so, wie ich es für vorteilhaft empfinde. Mit einem NZG würde ich meine Jagdzeiten verändern. Das habe ich aber (leider) nicht.

    Außerem kostet sowas ja auch und nicht jeder möchte sich das leisten.

    Schrot ist eigentlich kein grundsätzliches Problem.

  12. Es gibt Schießstände, die haben so viel Platz, daß das Ein- und Auspacken tatsächlich dort geschieht, wo auch geschossen wird

    Unsere Sportordnung (K1.03, unterschiedliche Entfernungen) möchte das aber in der Safety Area (K1.04, Holstern) haben. Die interessiert die Größe des Standes nicht. Ausserhalb der Sicherheitszone ist das Ein- und Auspacken verboten (K 1.06) ;)

    Das "vorn" zu machen würde eine Ausnahme durch die Aufsicht benötigen.

  13. Beim IPSC ist es normal, das eine bereits verpackte Waffe wieder ausgepackt wird zur Kontrolle???

    Eine Kontrolle nach der Stage ohne Diskussion.

    Eine Kontrolle vor dem Einpacken lass ich mir unter Umständen noch eingehen, aber nicht wenn bereits verpackt, denn um ganz sicher zu sein müsste die Aufsicht die Waffe selbst verpacken und das Behältnis verschließen.

    Beim IPSC verlässt du den "Schützenstand" nicht ohne das die Waffe kontrolliert wurde und du leer abgeschlagen ist. Da ist doch die Kontrolle bereits geschehen. Einer erneuten bedarf es dann ja nicht mehr.

  14. Mal zwei doofe Fragen vom Nichtjäger:

    .) Erlaubt verbessertes Ansprechen des Wildes nicht selektiveres und damit effizienteres jagen?

    .) Ergibt sich aus der besseren Aufklärung von Ziel und Hintergrund nicht ein Sicherheitsgewinn?

    Ich weiss ja, dass im Zweifelsfall der Finger gerade bleiben soll, aber wie schaut das in der Realität aus?

    Da würde mich eure Meinung interessieren.

    Das siehst du sehr richtig. Gerade vor diesem Hintergrund ist die AUssage der bayerischen Jägerschaft zur schlechteren Sicherheit unverständlich. Es sei denn man bezieht dies ausschließlich auf die dunkle Nachtjagd, in der normalerweise gar nicht mehr geschossen wird.

    Die Begründung des nur sehr schmalen sichtbaren Ausschnitts entspricht de Niveau einer 5jährigen.

    In der Realität bleibt bei mir der Finger gerade. Ich mach dann nämlich Schluß und gehe nach Hause. Vergleiche ich das aber wieder mit Leuten, die mit legaler Nachtsichtlösung jagen, ist das NZG natürlich ein Sicherheitsgewinn.

    @ Gunfire

    Zwang ist nun keine Lösung. Erstens muss die Möglichkeiten niemand nutzen, der nicht möchte. Davon geschieht auch keinem was, solange er den Gesundheitsschutz beachtet. Andererseits kann man auch nicht an alle Jagdwaffen einen SD anbringen. DIes geht zwar bei allen einläufigen, aber bei z.B. Drillingen sieht es erstmal ganz schlecht aus.

    Man sollte einfach die Möglichkeit haben, wenn man diese nutzen möchte.

  15. Die Innenminister drängten in einer Erklärung zudem darauf, das geplante Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten zwischen den EU-Ländern rasch umzusetzen. Dieses wird bislang noch vom Europäischen Parlament blockiert. Die Minister erklärten weiter, der zunehmenden Radikalisierung junger Menschen über das Internet entgegenwirken und gemeinsam gegen die Verbreitung illegaler Waffen vorgehen zu wollen.

    Süddeutsche

    Am Ende bekommt irgendein vollkommen Unbeteiligter wieder Unsinn aufgezwungen.

  16. Die Sportordnung des BDS regelt das n.m.K. nur für dir Trefferaufnahme. Ich würde das nicht verallgemeinern. Wenn ich die Waffe nicht ablegen (da Holster) oder den Stand zur Trefferaufnahme betreten muss, ist das nicht vorgeschrieben.

    Ein- und auspacken geschieht bei mir ausschließlich in der Safety Area. Da ist keine Kontrolle vorgeschrieben.

    Wenn die Aufsicht eine durchführen will, ist das jedoch ihr gutes Recht.

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