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Mutter

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Posts posted by Mutter

  1. Volle Zustimmung!

    Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass die gesamten Klagen richtungsweisenden Charakter hatten und haben werden. Daher wäre und ist so notwendig, diese Verfahren professionell zu unterstützen und dadurch in die richtige Richtung zu führen.

    Es scheitert immer wieder an falschen Klagen und miserabler Umsetzung. Das gesprochene Recht steht dann im Raum und schafft Lücken für neue Regulierungen.

    Es geht nunmal nicht ohne professionelle Vertretungen und diese kosten Geld.

    Ein anderer Lösungsweg fällt mir einfach nicht ein.

  2. Eine Gefahr durch die große Koalition hatten wir ja bereits vorhergesagt. Nun scheint sich das zu bewahrheiten

    In dem Konsenspapier heißt es dazu: "Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen." Unter Finanzierungsvorbehalt steht nach "Bild"-Informationen noch die Überarbeitung des Nationalen Waffenregisters: "Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln."

    Für mich klingt der Vorschlag irgendwie nach Biometrie.

  3. Ein beeindruckendes Dokument. 1968 und so klar und vorrausschauend argumentiert- Hut ab!

    Ein ähnliches Dokument gibt es dann noch zum Sportschützenwesen, als es in Richtung KK tendierte.

    Da haben sich beide nicht mit Ruhm bekleckert.

    Wenn man Gutes will und schlechtes schafft...

  4. Für diesen Fall sollte man sich mit Fehlern im WaffG befassen. Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Überflüssiges erfassen und Lösungen anbieten. So kann man sich Renommee erarbeiten, bietet sich künftig als kompetenter und konstruktiver Gesprächspartner an.

    Es wäre eine erste Scheibe. Auch wir können Salamitaktik ;)

  5. @ Reservist

    Ich kann dir meinen Gesamtansatz nennen. Es ist der Gleiche, den ich immer und für alles empfehle. Den möglichen Einstieg habe ich ebenfalls skizziert.

    Man muss sich aber keinerlei Illusionen hingeben. Da sind verdammt dicke Bretter zu bohren.

    EINE professionelle Waffenvertreterlobby. Dazu brauchen wir die Waffenhersteller inkl. der verpönnten Rüstungsindustrie. Wir meinen leider immer noch uns gerade von diesen abgrenzen zu müssen. Als ob wir dann als bessere Menschen wahrgenommen würden.

    Man könnte sogar Druck gegen diese aufbauen, sollte es tatsächlich zur professionellen Waffenlobby kommen. Sollte sich G&J (Name beispielhaft) weigern an der Finanzierung teilzunehmen, trägt man dieses Verhalten in den Hauptwirtschaftsort--->USA. Da kann man G/J dann gepflegt rund machen und schneiden, weil sie sich verweigern und damit das internationale Gun Control Syndikate unterstützen.

    Gibt es aber überhaupt Interesse in Deutschland? Ein paar Internetenthusiasten reichen da nicht aus und repräsentieren auch nicht das deutsche Legalwaffenwesen.

  6. Von Wollen kann keine Rede sein. Wir würden aber gegen die normative Macht des Faktischen angehen. Das wäre alá Don Quichote.

    Das Ding ist in sämtlichen internationalen Richtlinien verankert.

    Ansonsten sehe ich deine Vereinfachung als vollkommen logisch an, sofern man das nicht nur auf Sportschützen bezieht ;)

    Wer will möge meinetwegen sammeln was ihn (oder sie ;) ) an Kleinwaffen interessiert, solange er für die Sicherheit als Person und in materieller Form einsteht. Ein Behältnis Klasse A sollte ebenfalls ausreichend sein für die Aufbewahrung.

  7. Bei mir ist nur die Waffe selbst und die Aufbewahrung anzugeben. Das ist nun wirklich kein Bürokratieauswuchs.

    Die Mitgliedschaftsbestätigung des Verbands sollte allerdings ausreichend sein im Bedürfnisverfahren.

    Von den Vereinen hat man es anlassbezogen weggenommen. Ich habe zwar keine Zahlen dazu, aber es soll da Schindluder getrieben worden sein.

    Als problematisch sehe ich diese sog. Scheinmitgliedschaften allerdings auch nicht an. Diese Leute müssen ja immer noch zuverlässig, geeignet und sachkundig sein.

  8. Ganz meine Meinung. Es geht ja vorgeblich um die Abwägung zw. den berechtigten Interessen und der ÖSuO

    Wenn jemand alle Kriterien wie Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde... erfüllt wird er nicht durch die Häufigkeit des Schießstandbesuchs gefährlicher oder weniger gefährlich für die allgemeine Öffentlichkeit.

    Dieses Kriterium steht ohne jeden Zusammenhang im Raum. Es ist einfach sachlich nicht nachvollziehbar, wieso das ein Versagensgrund sein kann.

    Mich treiben besonders die Punkte um, die einfach handwerklich schlecht gemacht sind (und daher unnötig kriminalisieren können) oder für die es keine faktischen Belege für die Innere Sicherheit gibt.

    Da besteht Aufräum- und Klarstellungsbedarf.

  9. Die Erarbeitung einer gemeinsamen Position ist DER klassische Schritt.

    Die Einschränkung kommt dann sofort hinterher: Wer ist bei dem "GEMEINSAM" überhaupt dabei?

    Die Richtlinie müsste von einer großen Anzahl und damit auch automatisch von den Verbänden mitgetragen werden.

    Du erkennst wahrscheinlich die Schwierigkeiten hierbei.

    Man braucht einfach Masse.

    Zur Bundestagswahl gab es Empfehlungen von den Verbänden, Artikel in den Fachzeitschriften und Aufrufe in den digitalen Medien. Was war das Ergebnis?

    Etwas anzustoßen, was die Masse einfach nicht berührt und dann als Einzelmeinung abklassifiziert wird, hat auch keine Chance, kann schlimmstenfalls negative Auswirkungen haben.

    Eine Petition zum Streitfragen im Waffenbrecht wäre eine Möglichkeit das Thema anzugehen. Da sieht man auch gleich, wieviele Leute da überhaupt mitziehen.

    Das muss (um erfolgreich zu sein) koordiniert werden. Schon da braucht man die Abstimmung mit den Verbänden und die Unterstützung der Fachblätter.

    Der erste Schritt kann m.M.n. nur die gemeinsame Ausarbeitung eines Positionspapiers, sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner, sein.

  10. El Marinero hat es auf den Punkt gebracht: „das Bedürfnisprinzip muß weg“, dies ist dann in anderen Aussagen abgemildert worden auf „..muß zumindest aufgeweicht werden“.

    Damit haben wir doch schon einmal ein mögliches Ziel formuliert.

    Statt nun darüber zu diskutieren, welche Schritte man unternehmen könnte, um dieses Ziel zu erreichen, passiert das, was in allen wichtigen Fragen bislang passiert ist – die „Diskussion“ (die ja eigentlich keine über das Bedürfnisprinzip war, sondern eigene Meinungen und Handlungsweisen erklärte) ist beendet.

    ...

    Wenn wir dieses Thema weiter beackern wollen, kann es m. E. doch nur darum gehen, in gemeinsamen Überlegungen Wege zu finden, wie man dem Bedürfnisprinzip beikommt, es aufweicht oder letztendlich vielleicht doch abschaffen/ersetzen kann.

    Die Diskussion über das Bedürfnis an sich, halte ich für wenig erfolgversprechend. Das Bedürfnisprinzip kann man als gegeben betrachten. Das fängt bei den Vereinten Nationen über die EU bis in den Schengen Raum und nach Deutschland eine gerade Linie.

    Dieser gemeinsame Nenner wird im internationalen Waffenrecht getragen.

    Es kann lediglich um die Ausgestaltung des Bedürfnisses gehen. Anderes wäre zwar wünschenswert, hat aber keine realistische Chance auf Durchsetzung. Es wäre Energieverschwendung. Ich weise nochmal in Richtung Bedürfnisausgestaltung der Schweiz.

  11. Das ist die praktikable Lösung. Am Bedürfnisprinzip kommt man nicht mehr vorbei. Das ist entsprechend manifetiert. DIe Ausgestaltung ist der Punkt, an dem man arbeiten kann.

    In der Schweiz steht dazu lapidar: Ein Bedürfnis als Sportschütze, Jäger oder Sammler wird anerkannt. Weitere Bedürfnisse sind zu begründen.

    Die Anzahl der Waffen gibt aus anderem Grund Anlaß zur Einschränkung. Man fürchtet damit eine machbare Ausrüstung einer Miliz. Man könnte mit 20 Gewehren bspw. die Nachbarschaft trefflich zur Bürgerwehr ausrüsten. Das der Einzelne mit der Anzahl der nichts anfangen kann, weiß man doch selbst genau. Wir müssen nicht denken, dass die Entscheider dumm wären.

    (Das ist keine Wertung meinerseits)

  12. Werden eigentlich auch Autofahrern, denen wg. Trunkenheitsfahrt oder Raserei der FS entzogen wurde, die Autoschlüssel weggenommen und der Tankdeckel versiegelt?

    QUOTE]

    Ich möchte mein Post im Zusammenhang mit dem alterniven WBK Einzug und in direktem Vergleich zum Erben verstanden wissen.

    Ich befürworte das nicht. Offensichtlich ist es aber im Waffengesetz möglich, Waffen auch ohne Bedürfnis besitzen zu dürfen (Erben). Das müsste im Sinne des Eigentumsrechts auch für das entfallene Bedürfnis anwendbar sein.

    Dazu müsste natürlich das Gesetz geändert werden.

    Beispiel mit vollkommen anderer Gesetzesgrundlage bringen zudem wenig.

  13. Das sagt der SWR dazu:

    Die im REPORT MAINZ-Beitrag thematisierte Kritik am Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch ist nicht von einstweiliger Verfügung betroffen

    REPORT MAINZ hat in der Sendung vom 17.09.2013 in dem Beitrag "Der Minister und das Gewehr" über das G36 von Heckler & Koch und die uns bekannt gewordene Kritik an der Tauglichkeit der Waffe als Standard-Sturmgewehr der Bundeswehr berichtet. In diesem Zusammenhang haben wir interne Unterlagen der Bundeswehr, die auf Probleme beim Einsatz der Waffe hinweisen, einem Waffensachverständigen vorgelegt. Zu diesen Unterlagen nimmt der Sachverständige Stellung. Der Sachverständige wurde zwar im Bild mit einem anderen Gewehr gezeigt, seine Aussagen bezogen sich jedoch alle auf das G36. Weder das im Bild gezeigte Gewehr, noch dessen Eigenschaften waren Gegenstand des Beitrags.

    In dem Beitrag werden ferner die Stellungnahme sowohl des Bundesamts für die Ausrüstung der Bundeswehr, als auch von Heckler & Koch zur Kritik an dem Gewehr G36 wiedergegeben.

    Die vom Landgericht Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung untersagt im Wesentlichen, den Eindruck zu erwecken, der Waffensachverständige habe in den gezeigten Filmaufnahmen mit einem G36 geschossen. Diese einstweilige Verfügung stellt keine endgültige Regelung dar und der SWR überprüft derzeit, ob er gegen die einstweilige Verfügung vorgehen wird. Der eigentliche Gegenstand des Beitrags, die Berichterstattung über die bekannt gewordene Kritik an der Tauglichkeit des G36 als Standard-Sturmgewehr, ist von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen. Daher steht der Beitrag jetzt leicht überarbeitet bereits wieder online.

    Anne Brandt, LL.M.

    Justitiariat / SWR

    Heckler und Koch ist dann also nicht gegen die faktisch vorhandene Kritik am G36 erfolgreich vorgegangen, sondern hat lediglich das SL8 aus dem Beitrag entfernen lassen. Das stand aber sowieso nicht im Zusammenhang mit den Aussagen

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Unter den Kommentaren des A4S Beitrages finden sich Beiträge aus der Redaktion mit dem Beitrag, der um die Passagen die Einstweilige Verfügung betreffend geändert wurde. Die Aussage bleibt damit aufrecht erhalten. Sie ist ja auch amtlich belegt. ;)

    Fritz Frey

    http://swrmediathek.de/player....

    Gruß aus der Report-Redaktion:

    So sieht der Beitrag nach! Berücksichtigung der EV aus. Hat sich etwas an der Grundaussage geändert?

    Fritz Frey

    Fritz Frey

    http://swrmediathek.de/player....

    Machen sich doch einfach selbst ein Bild davon, wie unser Beitrag nach Berücksichtigung der EV aussieht. Hat diese die Report-Recherche in Frage gestellt?

    Sich darauf zu verlassen, von all4shooters objektiv informiert zu werden, das reicht leider nicht aus.

    Gruß aus der Report-Redaktion

    Fritz Frey (Moderator von Report Mainz)

  14. Bei einer Prüfung zum Fortbestand des Bedürfnisses nach den 3 Jahren (welche dann hauptsächlich anlassbezogen erfolgt) ist nicht mehr 1xmonatlich bzw. 18xJahr anzusetzen. Es ist lediglich die fortgesetzte schießsportliche Aktivität nachzuweisen.

    Dazu ist das Vereinsschrieben ausreichend, dass das Mitglied weiterhin schießsportlich im Verein aktiv ist und beim Verband gemeldet. Im Zweifelsfall über die Verbandsbescheinigung.

    Es wird dringend abgeraten Schießbücher oder dergleichen vorzulegen. Wer sich sicher ist, soll dies tun, aber es ist eben unnötig und bringt immer mal wieder Probleme.

    P.S.: Gerade noch diese schöne .pdf von Katja Triebel dazu gefunden

    http://www.axelcgn.de/resources/beduerfniskontrolle_2011.pdf

  15. Bewertet mal bitte in diesem Video, wie es wirkt, als der eigentlich gut vorbereitete Mann von FACE auf genau das Argument der Moderatorin ohne Antwort (etwa 10:10min) blieb. Für mich bleibt es dann als unwidersprochener und somit akzeptierter Fakt im Raum stehen zumal man ansonsten sehr genau mit Zahlen untermauern konnte. http://de.euronews.com/2013/11/13/ermordet-in-europa-brauchen-wir-strengere-waffenkontrollen

    http://de.euronews.com/2013/11/13/ermordet-in-europa-brauchen-wir-strengere-waffenkontrollen

  16. Wir können das drehen und wenden wie wir wollen, die Arschkarte werden wir immer haben.

    ...

    Zumindest so lange, bis z. B. mal ein Polizist Amok läuft und mit seiner Dienstwaffe zwei Dutzend Opfer fabriziert.

    Ich sehe leider immer wieder, dass die Diskussionen eigentlich gut geführt werden und sich die Gegenseite dann STETS auf diese Taten mit legalen Waffen zurückzieht. An dieser Stelle MUSS m.M.n. auch da der Mythos entzaubert werden. Auch wenn wir es immer nicht glauben wollen. Fakten bleiben sowohl beim Zuhörer als auch beim Gegenüber hängen. Da müssen die ganzen Fälle aufgezählt werden in denen keine legalen Schusswaffen genutzt wurden. Den Werthereffekt sollte man ebenfalls ins Spiel bringen oder die selbsterfüllende Prophezeiung.

    Mit der Polizei lässt sich ebenfalls ganz erfolgreich argumentieren.

    Hältst du es für gefährlich, dass Polizisten Waffen haben oder hältst du Polizisten für unzuverlässig? Würden einzelne Straftaten mit dienstlichen Waffen dein Bild von der Polizei verändern?

    Dazu erkläre ich:

    Der Legalwaffenbesitzer muss die selben Voraussetzungen zum Waffenerwerb bringen, wie der Polizist zur Einstellung nur die Anforderungen konkret zu Waffen sind höher (Trainingsnachweis, Aufbewahrung)

    Die Fallzahlen Straftaten unter Verwendung von Dienstwaffen sind etwa genauso hoch wie die mit legal besessenen Schusswaffen von Privatpersonen.

    Sprich wir sind genauso zuverlässig wie die Polizei.

  17. Ist nun dieser Tatmittelbezug mal in irgendeiner Stellungnahme verwendet worden?

    Ich kann mich leider nicht daran erinnern. Auch kein Verweis auf viele andere und illegale Tatmittel fehlt m.M.n. als Antwort auf diese andauernden Vorwürfe.

    Man lässt dieses gewichtige emotionale "Argument" immer im Raum stehen.

    Darauf und auf nichts anderes möchte ich hinaus.

    WIR hier wissen alle um die Fakten. Sie sollten aber auch als ANTWORT auf diese immerwährenden Vorwürfe genannt werden.

    Mit der unwidersprochenen Argumentation, dass diese schrecklichen Taten ja immer wieder mit legalen Schusswaffen erfolgen, bleibt man ziemlich in der Defensive.

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