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Mutter

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Posts posted by Mutter

  1. Bei VRF und gezogenem Lauf gibt es wohl höchstens WOanders ahnungsbefreite Berufsdiskutanten als Zweifler. Die Rechtslage ist da eindeutig. Ich kenne keinen Fall wo das abgelehnt wurde. Die meisten Behörden haben doch Angestellte, die lesen können.

    Zu Coltfans Ausführungen möchte ich anfügen, dass ich einen anderen Hintergrund vermute. Ich glaube es mangelte an dem konkreten Grund, sprich es braucht Kläger die den Weg über die Verweigerung, den Entzug WBK und dann im weiteren über das BVerfG gehen.

    Bei der damaligen Klage mangelte es daran und das Gesetz stellt zunächst keinen Verfassungsbruch da. Es geht über die Einwilligung. Spannend wird es erst, wenn tatsächlich dann der Zwang und der Entzug dahinterstecken.

    Es ist auch anders gelagert, als bspw. die Schornsteinfegergeschichte.

    Bei dere Kontrolle der Pulverlagerung warte ich mal den Ausgang ab. Da sehe ich, wie ja bereits erwähnt, schwarz. Da geht es dann tatsächlich wie beim Schornsteinfeger zu.

  2. Hallo

    Quod erat demonstrandum! Ein Gerichtsurteil (Amtsgericht und Einzelfallentscheidung) kenne ich. Mehr nicht. Hast du mehr Infos?

    Steven

    Gerichtsurteil und Gesetz sagen hier das Selbe. Was brauchst du noch?

    Das muss mind. bis zum BVerfG um durchzukommen. Die damalige Klage von der FvLW wurde dabei nicht einmal angenommen.

    Es muss eigentlich möglich sein, das durchzudrücken, aber es dauert und man darf erstmal auf Leihwaffen zurückgreifen. Ich rate vorab alles möglichst verkaufen und nur einen geringen finanziellen Sachwert zu opfern.

  3. Hallo

    und genau deshlab, weil so viele Fallstricke lauern werde ich die Kontrolleure auf gar keinen Fall reinlassen.

    Dies sollte von allen so gehandhabt werden, ob sie was zu verbergen haben oder nicht. Und für den Fall, daß die Kontrollettis vor der Tür stehen, sollte jeder nach seiner Fasson einen Spruch bereit haben. Meiner steht fest: Ich lasse Sie nicht rein:eusa_naughty:, denn ich bestehe auf mein Grundrecht Art. 13GG Unverletzbarkeit der Wohnung.

    Steven

    Bislang ist man dafür seine Waffen losgeworden. Viel Erfolg! Wenn man es bis zum bitteren Ende durchzieht dürfte allerdings eine Erfolgsaussicht bestehen.

    Den meisten wird das zu heikel und aufwendig sein. Zunächst ist alles weg und dann muss man es sich über Jahre und die Instanzen zurückholen.

  4. Wir werden es ja sehen. Was sollen wir darüber diskutieren? Einer sieht es so, der nächste so. Wir könnten das lediglich seitenlang wiederholen. Der Schornsteinfeger kommt auch nicht erst, wenn es gebrannt hat.

    Es gibt richtige und falsche Urteile. Daher besteht ja immer auch eine Chance ;)

  5. Den Unsinn, denn die Behörde da zusammengezimmert hat, könnte man getrennt bewerten. Da steht zweifelsohne einiges, welches zur Erheiterung beiträgt. Das hat ganz klar kein Jurist formuliert.

    Das Betretungsrecht (um das geht es ja) ist jedenfalls klar formuliert. Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Begründung ÖSuO muss zwingend genannt werden, damit dies konform mit Art 13 GG bleibt. Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird allgemein als vorhandene Gefahr gesehen werden. Bei Waffen kennt man diese Lesart doch auch so.

    Es handelt sich also um die Begründung der Erlaubnis und nicht um eine notwendige Bedingung.

  6. Da steht das sie die Räume mit diesem Ziel, nicht mit diesem Zweck betreten darf ;) Deshalb ist der Teil auch anders formuliert, als §36 WaffG der ja ebenfalls eine Nachschau enthält. Man kann die Feinheiten der Formulierung ja mal vergleichen. Es fällt sicher ein Unterschied auf.

    Liegt ein konkreter Anlass nämlich erst vor, hat man sehr viel weitreichendere Möglichkeiten.

  7. Dann ändert das auch nichts ;)

    Du wolltest meine Einschätzung haben und da steht sie. Ich versuche es mal in kurzen Stichpunkten

    -es betrifft nicht nur Gewerbe

    -"zur Verhütung..." ist die Zielrichtung und nicht die Vorraussetzung

    -dein Anwalt hat in letzter Zeit mehrere (3) einfache Sachverhalte (2Schuss Magazin) an die Wand gesetzt und eigenartige Rechtsauffassungen in Fachzeitschriften vertreten.

    Deine Chancen stehen daher nicht sehr hoch. Für mich geht das Ding gewaltig krachen.

    Ich zerrede das aber auch nicht hier. Wir werden das Ergebnis ja sehen. Eines gebe ich immer wieder zu Bedenken: Unnötige Klagen in Verbindung mit ungeeigneter rechtlicher Vertretung schaffen leider oft ein RECHT was keiner will und braucht.

  8. Für diese Einschätzung gibt es aber auf Grund des dargestellten Sachverhaltes wenig Grundlagen.

    Das würde mich wundern. Erstens sind Personen mit Erlaubnis nach §27 neben den "Gewerblichen" explizit benannt. Zweitens ist die Verhütung der genante Zweck, nicht die Bedingung. Der Name des Vertreters und seine letzen misslungenen klaren Sachverhalte machen zusätzlich skeptisch.

  9. Done.

    So unterschwellig ist der Grafe gar nicht:

    Zudem war der dritte Richter der entscheidenden Kammer des Gerichts, Peter Müller, als früherer CDU-Spitzenpolitiker befangen. Das deutsche Bundesverfassungsgerichts-Gesetz gestattet jedoch in einer Ausnahmeregelung, daß Bundesverfassungsrichter über Gesetze urteilen, an deren Entstehung sie mitgewirkt haben. (§ 18, Abs. 3, Satz 1 BVerfGG) Auch dagegen richtet sich die Beschwerde vor dem Straßburger Gerichtshof.

    http://www.sportmordwaffen.de/beschwerdestrassburg.html

  10. Ich habe doch den Amoklauf als ebenso wenig relevant benannt. Beides sind absolut seltene Fälle.

    Das häufig genannte Problem ist die Wahrnehmung. Genau wie viele Menschen meinen, die (insgesamt immer weiter sinkende) Schusswaffenkriminalität würde ansteigen, genauso ist durch die Zeitungsberichte die Gewaltkriminalität gefühlt ansteigend. Auch hier sind die Zahlen dauerhaft absteigend.

    Plakativ aber faktenbasiert: Verbietet Großstädte! ;)

  11. Alles ist beeinflussbar oder auch nicht.

    Denke mal intensiv darüber nach. Man kann Risiken minimieren, aber niemals ausschließen. Man kann auch mehr Risiko eingehen. Eins hat aber mt dem anderen nicht zu tun.

    In den letzten paar Jahren hat sich in Foren eine absolut lebensfremde Lüge breitgemacht. Zum einen beruht sie auf einer nicht vorhandenen Bedrohung und zum anderen in dem falschen Glauben einer Vermeidungsstrategie.

    In der Realität kommt die Blitzschlagtheorie dem dann doch am nächsten.

    P.S.: Tierabwehrspray ist natürlich nicht verboten.

  12. Und dazu gehört, Statistik hin oder her, daß ich evtl. überfallen, zum Krüppel getreten, ausgeraubt, ermordet werde?

    Dazu gehört aber nicht, daß Kinder Opfer eines Verbrechens ("Amoklauf") werden?

    Ja, dass gehört alles genauso dazu wie vom Blitz getroffen zu werden oder vom auto überrollt oder zu haus die Treppe runter zu stürzen.

    Eines ist dabei gewiss: Am Ende stirbt jeder. Manch Mediziner formuliert salopp das das Leben eine durch Geschlechtsverkehr übertragene Krankheit ist, die in jedem Fall tödlich endet.

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