Hallo freunde des Schießsports,
ich plane im kommenden Wintersemester ein Studium zu beginnen. Ich wohne derzeit in Niedersachsen und höchstwahrscheinlich wird das Studium in NRW gemacht werden. Das Ganze wird ungefähr 3 Jahre dauern, d.h. ich werde 3 Jahre in einem anderen Bundesland wohnen. Da ich ganz gerne meine Waffen mitnehmen möchte, stellt sich mir die Frage, wie ich das am Besten realisieren kann.
Möglichkeit 1: Hauptwohnsitz ins neue Bundesland verlegen. Dann muss ich sicherlich die WBK zur neuen Behörde mit umziehen. Möchte ich eigentlich ungerne machen, da ich noch nicht sicher bin, ob ich nach dem Studium nun in NRW bleibe, zurück nach Niedersachsen gehe oder in ein ganz anderes Bundesland ziehe. Wird dann sicherlich auch davon abhängen, wo ich anschließend einen Job bekomme.
Möglichkeit 2: Zweitwohnsitz in NRW (bevorzuge ich derzeit)
Einen Verein werde ich sicherlich ohne große Probleme auftreiben können und mit einem zweiten B-Würfel an dem Zweitwohnsitz ist das Ganze ja auch kein Problem. Aber wie schaut dass nun Waffenrechtlich aus? Ich bin ja die meiste Zeit erstmal in NRW und nicht hier. Sollten dann mal die Kontrolleure vor der Tür stehen, bin ich ja faktisch höchstens mal am Wochenende da.
Meinem Verein hier werde ich treu bleiben und plane auch noch ~1mal/Monat im alten Verein zu schießen, würde aber die Waffen gerne am Studienort haben.
Wie würdet ihr das machen? Am liebsten wäre mir, wenn ich meine jetzige Behörde behalten kann, da diese sehr unkompliziert sind und ich einen sehr guten Draht zu meinem SB habe.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen.
Vielen Dank im Vorraus!