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DERSmarty

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About DERSmarty

  • Birthday 06/17/1978

Persönliche Angaben

  • Sex
    Mann
  • Wohnort
    Kiel
  • Beruf
    Selbständig
  • WSK-Inhaber
    Ja
  • WBK- Inhaber
    Ja
  • Jägerprüfung
    Ja
  • Erlaubnis nach § 7 oder 27 SprengG?
    Ja

Verbandsmitgliedschaften

  • Meine Verbandsmitgliedschaften
    Keine Angabe

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  1. Ich finde die Antworten auch sehr interessant. Den Schkundekurs hab ich 2012 bei André Busche gemacht. Und ganz ehrlich, wenn man den Kurs bei jemandem macht, der bestellter Sachverständiger für Verwahrung und Transport ist, sieht man nicht wirklich einen Grund diesem Mann nicht zu glauben. Ich bin ganz sicher kein Freund davon das Waffenrecht strikter auszulegen als es ist, von daher freue ich mich auch hier wieder dazu gelernt zu haben. Was die Sache mit dem Stahlseil angeht...ich kenne tatsächlich jemanden der das macht, dafür aber auch sehr belächelt wird. Nein ich bin es nicht.
  2. Genau die Frage habe ich damals auch gestellt. Die Antwort die ich bekam: Handelt es sich bei den Waffen um Waffen welche auf der Vereins-WBK eingetragen sind, vergibt der auf der Vereins-WBK eingetragene Verantwortliche den Auftrag im Namen des Vereines und §12 Abs.1 Nr.3b kommt zum tragen. Handelt es sich aber um Waffen die auf der WBK einer Privatperson eingetragen sind, überlässt diese Privatperson in diesem Augenblick seine Waffen an einen Unberechtigten. Also hast du hier schnell 2 Personen die sich strafbar machen: Die Privatperson die dem Unberechtigtem überlässt und der Erwerber, welcher nicht in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Der Verein kann über sein Eigentum verfügen, aber nicht über das Eigentum der Mitglieder.
  3. Ich habe zum Transport in der Sachkunde letztes Jahr gelernt: Transport von Waffen und Munition durch Unberechtigte, also Personen ohne WBK, ist unzulässig. Ich darf also zum Beispiel meine Frau nicht bitten meine Waffen zum BüMa zu bringen. Aber es gibt Ausnahmen: §12 Abs.1 Nr.2 WaffG: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt. Mit anderen Worten, ich kann zum mir ein Taxi rufen und den Fahrer beauftragen Waffen/Munition zum Schießstand/BüMa/anderen Berechtigten zu bringen. §12 Abs.1 Nr.3b WaffG: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung, den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf. Der Vereinswaffenverantwortliche kann also eine Person seines Vertrauens damit beauftragen die Vereinswaffen zu transportieren. Der Transporteur muss dabei weder WBK-Inhaber sein, noch muss er Mitglied des Vereines sein. In beiden Fällen ist jedoch ein Schriftstück mitzuführen, welches die Daten der Waffen, des Transporteurs, des Auftraggebers beinhalten. Bei uns im Verein nutzen wir dazu die Vordrucke von André Busche: http://www.sv-busche.de/SV-BUSCHE/Mat_files/Merkblatt%20Leihe%20Verwahrung%20Transport%202013-1.pdf
  4. Der nächste Lehrgang im LV2 ist übrigens ausgeschrieben und findet am 25.01.2014 statt.
  5. Und hier der Link zum "Bericht": Österreichs Waffenlobby - ZDF auslandsjournal
  6. Die FDP bleibt dabei Ihrem Wahlversprechen treu: http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Leutheusser-lehnt-Aenderung-des-Waffenrechts-ab;art1157828,2166227
  7. Die Grenze für Minijobber wurde zum 01.01.2013 auf 450,-€ erhöht. Ich selbst beschäftige zwei Minijobber. Einen Rentner, der sich was dazu verdienen will, und eine Schülerin. Beide bekommen einen Nettostundenlohn von 7€, die anfallenden Lohnnebenkosten übernehme ich. Stundenmäßig würde ich auch wenn ich beide Jobs zusammenfassen würde nicht auf ein Vollzeitstelle kommen. Für mich wäre eine Regelung für Minijobber unter 300,-€ fast ein Katastrophe und ich könnte diese Nebenjobs nicht mehr anbieten. Sicherlich macht es Sinn großen Unternehmen auf die Finger zu schauen, ob die nicht eventuell einige Minijobs zu Vollzeitstellen umbauen können, aber man sollte auch die Klein- und Kleinstbetriebe im Hinterkopf behalten und diese nicht benachteiligen. Von daher für mich mal wieder eine sehr kurzsichtige Idee aus den grünen Lager.
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