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dynamite

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  1. Ja, Impulse, das sehe ich natürlich schon... Aber Mitr hat eben auch recht, und diese ganzen Beträge summieren sich dann mit der Zeit. Und dass die Schweiz rundweg doppelt so teuer sein darf, weil wir angeblich auch doppelt soviel verdienen, glaub ich nicht. Es wird einfach so gemacht mit den Preisen, weil die Schweizer zu dumm sind und es akzeptieren, ganz einfach! Und mit den Lastwagen meinte ich den Transitverkehr, ja. Und zwar durch ganz Europa. Wenn Kartoffeln dreimal quer durch die EU gefahren werden mit dem Lastwagen, dann kann doch etwas nicht stimmen! Es ist einfach zu billig und alle leiden darunter: die Umwelt, die Autofahrer und Anwohner, da die Autobahnen verstopft sind, und übermüdete und schlecht bezahlte Lastwagenfahrer produzieren auch noch die schlimmsten Unfälle... Das Vernünftigste wäre wohl: wie bei den Schiffen ein normiertes Containersystem schaffen und soviel wie möglich auf die Bahn. Aber auch Huckepack ginge noch zur Not. Und dann halt auch in die Bahn investieren und nicht jammern, man habe kein Geld, wenn man gleichzeitig die Strassen immer mehr ausbaut! PS: was ein Cargolifter ist weiss ich nicht
  2. Die Diskussion im WHQ werde ich wohl nicht mehr verfolgen. Die machen mich depressiv mit ihren Theorien und Vorstellungen.... Nur so nebenbei: es ist schon nicht so, dass in Deutschland die Schützen die grössten Waffengegner sind..? Manchmal hab' ich fast den Eindruck...
  3. Du sagst es karaya. Das ist der kleine, aber feine Unterschied... Nebenbei: die relativ hohe Selbstmordrate in der Schweiz ist vergleichbar mit derjenigen Japans - aber hoppla, die haben gar keine Waffen! Nach dieser Propagandalogik müsste man dort also konsequent aufrüsten!! Estland ist auch ein sehr interessantes Land: die haben dort auch fast keine Waffen, aber trotzdem eine extrem hohe Waffenkriminalität - und vielleicht eventuell auch ein kleines Alkoholproblem..?
  4. Und für alle, die glauben, dass relativ freies Waffentragen zwangsläufig zur Apokalypse führen würde, wieder einmal ein paar offizielle Statistiken (bis 1999 war Waffentragen in der halben Schweiz erlaubt, seither ist es mit Ausnahmen verboten): http://www.fedpol.ch/d/archiv/index.htm
  5. Schön wär's ja, wenn der Sprit zu teuer wäre! Aber diese verdammten Lastwagen machen allen nur Mühe - wenn's nach mir ginge, würde ich die Schweiz dafür sperren und alle auf die Bahn verfrachten! Bestimmt jedenfalls, wenn unsere NEAT dann fertig ist. Dass Deutschland mit seiner grünen Regierung da nicht mehr Druck macht, verstehe ich nicht...
  6. Danke für Deine Ausführungen Impulse! ABER I: unsere grundsätzliche Mehrwertsteuer beträgt 6,5% und kann um höchstens maximal 1,0% auf 7,5% erhöht werden mittels Bundesgesetz! ABER II: die Mehrwertsteuer beträgt in der Schweiz für Zeitschriften bloss 2,0%! (und nur so nebenbei, das steht bei uns sogar in der Bundesverfassung) Also daran kann's wohl nicht liegen, im Gegenteil...
  7. Nachdem ich wieder 'mal im Kiosk war, muss ich jetzt doch einmal folgendes in den Raum stellen: Für ein TV-Spielfilm Heftli beispielsweise bezahle ich Fr. 3,10 - nicht gerade billig, aber soweit sogut. Schaue ich mir aber den Euro Preis an, dann staune ich doch ein bisschen: 1,45 in Deutschland. Das entspricht einem Kurs von 2,14!! Und sogar im Verhältnis zu den Austriern, die 1,80 Euro bezahlen, ist der Kurs noch 1,72... Wo liegt da die Begründung? Geht es darum, Zeitschriften zu verkaufen oder darum, die lieben Schweizer nicht in ihrem "Wohlstand" ersaufen zu lassen..? 8)
  8. Ich habe mich schon oft über die Jungs im Forum "WaffenHQ" gewundert... Viele (neben den noch vieleren Jungen und Möchtegerns) haben wirklich eine gewisse Erfahrung mit Geschichte und Praxis von Waffen. Aber wenn es um liberalere Gesetze oder mehr Freiheit geht, blocken sie total ab. Ich versteh das irgendwie nicht - wenn schon diese waffeninteressierten Jungs auf die Barrikaden gehen, weil sie keine "amerikansichen Verhältnisse" wollen, wer ist denn eigentlich in Deutschland überhaupt noch für mehr Freiheit..? http://www.whq-forum.de/cgi-bin/iB3/ikonboard.cgi?s=4003c6aa5c74ffff;act=ST;f=12;t=338 PS: mir geht es überhaupt nicht darum, über andere Foren herzuziehen, im Gegenteil; aber ich würde gerne die Leutchen verstehen, ihre offenbare Phobie von Waffen in der Gesellschaft! Mich erstaunt es immer wieder, wenn ich sowas lese...
  9. Hoppla. Eine böse Geschichte - mit hoffentlich nicht noch böserem Ende... :|
  10. Ja, der gute alte Kopel... Albtraum eines jeden Waffengegners!
  11. Da musst Du nun Ex-Oberst Blocher fragen, der jetzt neu unser EJPD leitet und Asylanten und Waffenrecht im Griff hat! Aber wo führte das hin mit Deutschland..? - Dann gibt's plötzlich gar keine PROs mehr bei euch!!! Deshalb: ausharren und kämpfen!
  12. Einem streitsüchtigen Ehepaar wurde der Waffenerwerbschein (WES) von den Behörden verweigert. Das BGer stützt diese Entscheidung.
  13. Genau, wir Schweizer sind ein einig Volk von kaltblütig agierenden Notwehrrobotern! :gulp: Nein so hoch sind die Anforderungen doch nicht zum Glück. Das BGer sagt in 101 IV 119, dass insbesondere zu berücksichtigen sei, dass dem Opfer in einer bedrängten Lage nur wenig Zeit zur Überlegung verbleibe. Und ich denke, auch diesbezüglich hat es im Laufe der Jahre grundsätzliche Veränderungen gegeben: früher war unser Recht ein eigentliches Täterrecht und erst allmählich ist überhaupt auch dem Opfer Aufmerksamkeit zugekommen, heute haben wir zum Beispiel ein Opferhilfegesetz. Sowas gab es früher nicht. Weiss nicht, wie diese Entwicklung in Deutschland verlief. Nach Einführung dieses Gesetzes ist die Opfersolidarität zeitweise auch übergeschwappt: da beantragten dann plötzlich alle Teilnehmer einer Rauferei Opferhilfe...
  14. Wir Schweizer sind eben besonders moralische Menschen! :mrgreen: Nein ich weiss auch nicht, woher diese Hierarchie genau kommt - eigentlich könnte ich mal unseren Prof. fragen und ihn gerade mit dem Deutschen Gurgel-Urteil konfrontieren! Aber ich glaube im Ernst, dass die Moral vor ein paar Jahrzehnten schon noch eine andere, viel bedeutendere Rolle gespielt hat hier. Und wir wurden eigentlich auch so erzogen: Der Gute gibt nach im Streit, Die besten Äpfel bekommt der Nachbar, Ein Teil des Lohnes wird gespendet, In der schwächeren Mannschaft zu spielen ist besser, etc. etc. Und nicht nur in der Schule, auch im Militär ging's anders zu und her: verlor einer die Handschuhe, dann wurde gleich der ganze Zug bestraft. Dinge wie Verzicht, Solidarität und Sich-Zusammenraufen hatten einen ganz anderen Stellenwert. Vielleicht deshalb so ein Urteil..? Denke, dass sich das jetzt auch alles allmählich geändert hat. Schade eigentlich... Und wenn Du schaust, das Urteil ist ja auch schon einige Jährchen alt. Wie genau das BGer heute argumentieren würde, weiss ich nicht. - Ausserdem sind wir ein kleines Land. Wenn da die Autoren jahrelang dasselbe voneinander abschreiben, kann schnell 'mal so etwas wie Gewohnheitsrecht (oder eben -argumentation) entstehen.
  15. Die Medaille hat aber wie so oft noch eine andere Seite, und die gefällt mir hier bedeutend besser. Nämlich, dass im besagten Urteil der bestohlene Schütze dank seinen Schiessfähigkeiten dem Gericht demonstieren konnte, dass seine Schussabgaben gezielt und ohne Drittgefährdung erfolgt sind und seine Notwehr daher korrekt erfolgte: "A.- S. (geb. 1949) betreibt in Basel eine Wechselstube und ein Münzengeschäft, in dem sich der Tresor für beide Geschäfte befindet. Am 12. Oktober 1978 packte er nach Geschäftsschluss, ca. um 19.55 Uhr, Banknoten und Münzen in eine Mappe, um sie im Tresor zu verwahren. Als er mit beiden Händen das Scherengitter der Wechselstube schliessen wollte und die Mappe daher für einen Augenblick zwischen seinen Füssen und dem Gitter abstellte, wurde diese von M. (geb. 1960), der sich von hinten angeschlichen hatte, weggerissen. M. rannte mit der Mappe davon. S., der zu seinem Schutz meistens eine Pistole auf sich trägt, schrie zuerst "Halt" und gab, als dies nichts nützte, einen Warnschuss in die Luft ab. Zugleich machte er sich an die Verfolgung des flüchtigen Diebs. Ein Passant schloss sich ihm bei der Verfolgung an. Er rief ebenfalls laut "Halt, Polizei, stehen bleiben". S. gab einen zweiten und kurz darauf einen dritten Warnschuss ab. M. hörte die Rufe und Schüsse, glaubte sogar, es werde gezielt auf ihn geschossen, setzte aber gleichwohl seine Flucht mit der Geldmappe fort. Andere Personen, die M. hätten aufhalten können, waren nicht in Sicht. Langsam vergrösserte sich der Vorsprung des flüchtigen Diebes. Als S. erkannte, dass der Dieb ihm mit der Beute entwischen werde, blieb er stehen und gab auf 10-15 m einen gezielten Schuss auf den Unterschenkel des M. ab. Dieser wurde getroffen, liess die Mappe fallen und flüchtete hinkend weiter. S. ergriff die Mappe und verfolgte den Dieb nicht weiter. M. konnte jedoch in der Folge verhaftet werden. Er hatte einen leichten Streifschuss aussen am linken Unterschenkel erlitten, der komplikationslos heilte. Die Mappe enthielt Werte von insgesamt ca. Fr. 53'000.-, was dem Verdienst des S. während 1 1/2 bis 2 Jahren entsprach. Die Werte waren nicht versichert und nicht versicherbar. S. ist ein geübter Schütze. Ein später unter Mitwirkung der Polizei durchgeführtes Probeschiessen unter analogen Bedingungen ergab, dass von ca. 15 bei Dunkelheit auf 15-20 m abgegebenen Schüssen keiner auf Kniehöhe oder darüber einschlug. ... Dass zu dieser einfachen Körperverletzung ein Mittel verwendet wird, welches üblicherweise die Gefahr einer - unverhältnismässigen - schweren Körperverletzung oder gar einer Tötung in sich birgt, kann dem Abwehrenden dann nicht angelastet werden, wenn dieser aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten imstande ist, das Werkzeug verhältnismässig einzusetzen."
  16. Danke für Deinen Kommentar karaya! Mir ist es auch unverständlich. Diese Rechtsprechung macht es dann eben gerade auch für Schützen sehr "gefährlich", mit Waffen Notwehr zu üben - v.a. wenn's "nur" um Eigentum und Besitz geht... Unser Notwehr-Artikel (StGB 33 Abs. 1) lautet: Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriffe bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren. Knackpunkt ist also die Angemessenheit und was man darunter versteht. Grundsätzlich finde ich es auch gut, dass man die körperliche Integrität so hoch achtet und Vermögen/Eigentum dagegen relativ bescheiden - aber ich finde, das BGer liess sich mit seinen Formulierungen doch zu sehr auf die Äste hinaus, was dann solch groteske Situationen, wie Du sie beschrieben hast, zur Folge haben könnte. Schliesslich hat man ja ausdrücklich ein Recht, Notwehr zu üben, und wie soll man das, wenn es einem faktisch dann doch wieder wegen der Angemessenheit verwehrt bleibt..?! Und mit der Rechtsgüterabwägung bei Vergewaltigungen liegst Du ganz richtig: das ist dann nämlich wieder die berühmte Ausnahme von der Regel - so muss sich auch in der Schweiz zum Glück niemand vergewaltigen lassen...
  17. Diese Ausführungen des Bundesgerichtshofes finde ich wirklich bemerkenswert! Unser Bundesgericht sieht das leider grundsätzlich anders... Habe endlich den Entscheid gefunden, wo es sich zur Güterabwägung klar äussert: BGE 107 IV 12 Erwägung 3 b "Besondere Zurückhaltung ist geboten bei der Abwehr mit gefährlichen Werkzeugen, deren Verwendung stets die Gefahr schwerer oder gar tödlicher Verletzungen mit sich bringt (Messer, Beile, Schusswaffen, etc.). Angemessen ist die Abwehr, wenn der Angriff nicht mit andern weniger gefährlichen und zumutbaren Mitteln hätte abgewendet werden können, der Täter womöglich gewarnt worden ist und der Abwehrende vor Einsatz des gefährlichen Werkzeuges das Nötige zur Vermeidung einer übermässigen Schädigung vorgekehrt hat. Auch ist eine Abwägung der auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter unerlässlich. Doch muss deren Ergebnis für den Angegriffenen, der erfahrungsgemäss rasch handeln muss, mühelos erkennbar sein. In dieser Sicht ist die Abwehr, die zu dauernder Verstümmelung oder zum Tode führen kann, in der Regel unangemessen, wenn sich der rechtswidrige Angriff allein gegen Eigentum und Vermögen richtet." Erwägung 4 "... Die Auffassung der Staatsanwältin, der Beschwerdegegner habe zur Verteidigung seines Eigentums den Dieb nicht verletzen dürfen, schränkt das Notwehrrecht in unzumutbarer Weise ein. Eine einfache Körperverletzung kann im Falle eines schwerwiegenden Angriffs auf das Eigentum gerechtfertigt sein. ..."
  18. Kommentar überflüssig! 19.12.03 | 20:00 - 22:40 | SF2
  19. Und für alle Italowestern- und Kinski Fans: Il grande silenzio http://www.gunboard.de/gunboard/viewtopic.php?p=32010 Mi 22.40 auf SF2
  20. Und noch ein genialer 70er Jahre Thriller: The Taking of Pelham One, Two Three (Stoppt die Todesfahrt der U-Bahn 123) Ich lieeeeebe solche Filme!! Da können Speed und Co. einpacken! Lief soeben auf Südwest. Aber für alle Interessierten, er kommt heute Mittwoch nochmals auf BR, um 23.50. Thriller. Vier Gangster entführen in New York eine vollbesetzte Untergrundbahn. Sicherheitsexperte Walter Matthau versucht, das Quartett zur Strecke zu bringen. HUMOR:• ANSPRUCH: • ACTION: •• SPANNUNG: ••• EROTIK: 0: The Taking of Pelham One Two Three USA 1974 R: Joseph Sargent FSK: 16 Darsteller: Walter Matthau, Robert Shaw, Martin Balsam, Hector Elizondo, Jerry Stiller TV Spielfilm
  21. Noch ein Tipp: Juggernaut mit Richard Harris, GB 1974, jetzt auf HR
  22. Denn kenn ich doch tatsächlich nicht... Obwohl von Scorsese und De Niro, dann gefällt er mir sicher! Hach, ist immer wieder schön, wenn man solche alten Filme entdeckt, die man bisher noch gar nicht kannte. Perlen in der heutigen :rol: -Zeit!
  23. Ja, die heutige Jugend... Da können wir Greise nicht mehr mithalten! 8)
  24. Tja, das wär schön! Zu gegebener Zeit wird sich die Waffenlobby 'mal diskret und unverbindlich melden und auf die verschiedenen Misstände aufmerksam machen... 8) Momentan hat es Blocher aber nicht einfach: eine ganze Reihe noch von Metzler eingefädelter und schon beschlossener Vorlagen muss er nun entgegen seiner Ueberzeugung vertreten. So will es die Form!
  25. Danke Mitr! Also dieses Filmchen hat schon mächtig Reizpotential. Ob sich dafür ein verkaterter Dienstag Morgen lohnt..? Wieso müssen die auch einen so christlichen Film zu einer so unchristlichen Zeit zeigen?! Actiondrama von Sam Peckinpah ("The Getaway"). Warren Oates in seiner besten Rolle: Für 10000 Dollar schändet er ein Grab und geht über Leichen. 0: Bring Me the Head of Alfredo Garcia USA 1974 R: Sam Peckinpah FSK: 16 Darsteller: Warren Oates, Isela Vega, Kris Kristofferson, Emilio Fernández, Helmut Dantine, Gig Young HUMOR: ANSPRUCH: • ACTION: ••• SPANNUNG: •• EROTIK:• El Jefe hat seine Tochter in die Kapelle zerren lassen und zwingt sie, den Namen des Mannes preiszugeben, der sie geschwängert hat. Schäumend vor Wut setzt der mexikanische Großgrundbesitzer 10000 Dollar Belohnung aus: "Bringt mir den Kopf von Don Alfredo!" Während Killer den Wüstling jagen, erfährt Bar-Pianist Benjamin (Warren Oates) von Freundin Elita (Isela Vega), daß Alfredo bereits bei einem Unfall ums Leben gekommen ist. Der ewige Verlierer wittert seine große Chance und begibt sich mit ihr auf den Weg zu Alfredos Grab... Ein Kaleidoskop aus Raffgier, Brutalität, Blut und Leidenschaft. Wie in "The Wild Bunch" und "The Getaway" klotzt Regisseur Peckinpah mit exzessiver Gewalt - natürlich nur um sie anzuprangern. TV Spielfilm
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